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Buchtipp Pflichten von Internetnutzern zur Abwehr von Malware und Phishing in Sonderverbindungen

 

Pflichten von Internetnutzern_PhisingPflichten von Internetnutzern zur Abwehr und Phishing in Sonderverbindungen
Promotionsschrift
Schriftenreihe Internet und Recht
Martin Hossenfelder
Herausgegeben Prof. Dr. Borges (Universität Bochum)
1. Auflage, 2013 316 Seiten
Nomos, 978-3-8329-7749-8
82,00 €

Das vorliegende Werk ist im Gegensatz zu den anderen Buchtipps und Rezensionen kein klassisches Lehrbuch, sondern eine Promotionsschrift zur Erlangung der Dr. Würde. Es umfasst 316 Seiten und ist im Jahr 2013 veröffentlicht worden. Das aktuelle Datum ist für Werke aus dem Fachbereich äußerst interessant, da es nur sehr wenige aktuelle Schriften mit dieser Thematik gibt.

Der Dr. Vater des Autors Herrn Martin Hossenfelder ist Prof. Dr. Borges, der den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Wirtschaftsrechts, insb. IT-Recht an der Universität Bochum innehat.

Formal ist die Promotion in 6. Kapitel eingeteilt und in zwei bis drei Unterpunkten mit jeweils bis zu 18 Rubriken. Auch Formal lässt sich das Prinzip vom Allgemeinen zum Speziellen innerhalb der Kapitel sehr gut erkennen.

Der Auto beginnt mit den Grundlagen der Schutzpflichtlehre über die Kriterien zur Beurteilung von Schutzpflichten, die Schutzwürdigkeit, die Technik, spezieller zu den Schutzpflichten zur Abwehr von Malware und Phishing, Schutzplichten innerhalb von Vertragsbeziehungen und endet mit der Durchsetzbarkeit und den Rechtsfolgen. Nach dem Umfang der Kapitel zu beurteilen, liegt der Schwerpunkt im Bereich Schutzpflichten innerhalb von Vertragsbeziehungen. Diese werden einzeln von der unbeabsichtigten Weiterleitung von Schadprogrammen bis zum Onlinebanking und den Onlinezahlungsdiensten sehr gut abgedeckt.

Inhaltlich möchte ich mir nicht anmaßen nach 2 Wochen in Besitz des Werkes ein Urteil zu fällen.

Jedoch möchte ich meinen Eindruck und meinen leider kurzen Einblick schildern. In diesem ersten Eindruck ist diese Promotion eine absolute Empfehlung für jeden IT-Rechtler. Ich habe die ersten Seiten mit Lust und Laune verschlungen, musste das ein oder andere selber in Sekundärer Literatur nachlesen und bin durch die Fußnoten immer zum Ziel gelangt. Die inhaltliche Aufteilung und Struktur der Promotion erleichtert den Einstieg in dieses spezielle Thema aus dem IT-Recht und vermittelt umfassend die noch offenen Herausforderungen, sowie die angestrebten Lösungen und Lösungsansätze.

Zusammenfassend ist dieses Werk für den allgemeinen Studierenden der Rechtswissenschaften wahrscheinlich inhaltlich zu tief. Jedoch sollten Studierende, Professoren und Dozenten des Fachbereichs IT-Recht diese Promotion nicht nur im Regal, sondern auch mindestens einmal gelesen haben.
Ich persönlich habe mich sehr gefreut diese Promotion zu lesen und konnte mit den mir bekannten IT-Rechtlern sehr gut diskutieren und spannende Gespräche führen. Ebenso ist das Thema so aktuell und relevant, dass nicht nur Firmen, sondern auch die Gerichte sich mit dem Thema aktuell beschäftigen. Ich prognostiziere, dass diese Promotion immer wieder als Grundlage dienen wird.

Raphael Köllner

 

 

 

 

Onlinevideorecorder – final – BGH Urteil

 

Durch die Urteilsverkündung des Bundesgerichtshofes vom 11.04.2013 beendet der BGH den Streit zum Thema Videorecorder.

Entscheidung:

 

 
Gründe: 

 

 

Quelle:

BGH I ZR 152/11
11. April 2013
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=70ca1f45c567d5672d218c5ccc47475a&nr=63981&pos=0&anz=1

 

Cloud Grundlagen Teil 2 – Technik

 

Das Cloud Computing bedeutet Auftragsdatenverarbeitung. Die Daten des Nutzers werden beim Cloud Anbieter, also in dessen weltweit verteilten Rechenzentren verarbeitet. Konkret bedeutet dies, dass zum Beispiel die Kundendatenbank des heimischen Malerbetriebes nicht auf einem Server im Büro des Malerbetriebes liegt, sondern auf einem Server eines Cloud Anbieters.

Die Daten werden damit beim Kunden erfasst, beim Cloud Anbieter verarbeitet und dann wieder zum Kunden zurückgeschickt. Basis dieses Transfers ist das Internet. Im normalen Bürobetrieb und Nutzung zum Beispiel von Office 365 ist der Datenfluss recht gering, so dass nach eigenen Tests eine Nutzung sogar mit einer Internetfreigabe eines Smartphones mit Drosselung möglich war.

Dieser Internettransfer und auch die Speicherung in zentralen Rechenzentren  ist jedoch immer mit Risiken verbunden, einige Cloud Anbieter besitzen ISO Zertifikate zum Nachweis der Sicherheit, die dem Kunden eine Risikoeinschätzung ermöglichen. Weiterhin werden Verschlüsselungsmechanismen wie SSL verwendet, die ohne einen gezielten Angriff auf die Verbindung, einen recht guten Schutz gewährleisten. Ein 100% Schutz ist jedoch nie möglich.

 

Grundlagen – Cloud Computing

 

Unter Cloud Computing versteht man aus rechtlicher und ökonomischer Sicht verschiedene Geschäftsmodelle, die in erster Linie IT Dienste anbieten und zentral verwaltet und betrieben werden. Diese Geschäftsmodelle und Dienste bieten verschiedenste Leistungen an:

  • IaaS                   (Infrastruktur as a Service)
  • PaaS                  (Plattform as a Service)
  • LaaS /SaaS     (Cloud Software as a Service)
  • XaaS /EaaS     (Everything as a Service)

 Cloud Computing beruht auf folgenden Bereichen:

  • on demand Self Service
  • Ressourcenbündelung durch Virtualisierung und verteilter Systeme
  • internetbasierender Zugriff
  • skalierendes Ressourcenangebot
  • Abrechnung der Dienste entsprechend der Nutzung möglich

Einige Vorteile von Cloud Computing gegenüber traditionellem Einsatz:

  • freie Skalierung von Ressourcen nach Bedarf innerhalb von Sekunden
  • Entstehung von Kosten nach Verbrauch
  • Minimierung der IT-Kosten z.B. durch Wegfall von eigenem Personal für die IT Infrastruktur oder auch Wegfall von Anschaffungs- und Betriebskosten eigener Server
  • Minimierung des Ausfalles auf fast 0%

Beispiel: 
Ein Beispiel ist im Anwendungsbereich Office 365. In diesem Angebot wird Standardsoftware, hier die Office Suite, in großen Rechenzentren von geschultem und speziell ausgebildeten Personal betrieben und von den verschiedensten Kunden in einzelnen gesicherten virtuellen Umgebungen genutzt.

Eine gesamte Büroumgebung ist somit überall und zu jeder Zeit verfügbar. Zur Nutzung können neben Windows-Tablets, Slates, klassische Laptops oder auch SmartPhones genutzt werden. Kommunikations (Lync), Dokumentenverwaltung (SharePoint), Email/Kalender/Aufgaben (Exchange) oder auch die klassische Arbeit mit Word, Excel oder auch PowerPoint wird zentralisiert und vereinfacht.

Veränderung der Mitarbeiterstruktur?
Wenn das Unternehmen nun diese Dienste für 4 neue Mitarbeiter nutzen möchte, dann werden lediglich in der Verwaltungskonsole 4 neue Accounts hinzugefügt. Dies dauert in der Regel 1-2 Minuten und der Mitarbeiter kann sofort mit der Arbeitbeginnen und hat vollen Zugriff auf alle ihm zugewiesenen Dienste und Informationen im Unternehmen. Die Kosten entstehen erst bei der Anlage des Accountes pro Monat. Die Flexibilität ist damit gegeben Mitarbeiterstrukturen leicht und einfach abzubilden, so dass auch jede Sekretärin mit wenigen Klicks zur Administratorin von 1000den Mitarbeitern wird. Früher benötigten Unternehmen für derartige Prozesse Teams aus 5-10 Personen und mehrere Tage Vorbereitung.

 

 Die wichtigsten Anbieter auf dem Markt:

  • Google
  • Microsoft
  • Salesforce
  • Deutsche Telekom
  • Hewlett-Packard
  • Nionex
  • T-Systems
  • Fujitsu Technology Solutions
  • IBM
  • Pironet NDH
  • Amazon

 

Einer der größten Cloud Computing Anbieter Microsoft beschreibt es wie folgt auf deren Webseite:

Mit Cloud Computing genießen Sie größte Flexibilität – jederzeit und überall. Denn Sie beziehen Ihre IT-Infrastruktur, Rechenkapazität, Datenspeicher oder auch Ihre Software als Service von einem externen Cloud-Anbieter.
Cloud Computing ist längst ein fester Bestandteil im Leben vieler Menschen geworden – vielleicht sogar, ohne dass sie es wissen. Bewegen Sie sich in sozialen Netzwerken, verschicken Sie E-Mails oder teilen Sie Bilder online, so befinden Sie sich bereits mitten in Ihrer persönlichen Cloud.
[…]
Microsoft steht Ihnen mit über 15 Jahren Erfahrung im Cloud-Bereich als kompetenter Anbieter zur Seite und deckt mit seinem breiten Produkt-Portfolio das komplette Cloud-Angebot ab: die Service-Arten Infrastructure as a Service (IaaS), Platform as a Service (PaaS) und Software as a Service (SaaS) sowie die Hosting-Arten Public Cloud, Private Cloud und Hybrid Cloud. So wird ein durchgängiger Service mit allen Komponenten aus einer Hand geleistet. […]

http://www.microsoft.com/de-de/cloud/default.aspx