Im Rahmen der jährlichen Prüfung und im Hintergrund der Schrems2 Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, wurde das separate Privacy Shield Abkommen zwischen der Schweiz und den USA (Handelsministerium) nun auch durch den Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitbeauftragte (EDÖB) für unzureichend für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erklärt.
