In Zeiten von Pandemien und Ausnahmensituationen können Regelungen wie der Datenschutz oft missverstanden werden als eine Hindernis. Wie man in diesem Bezug als Unternehmen im Sinne des Datenschutzes agieren kann, stellen uns LDSB und BDSB vor:
Datenschutz in Zeiten von Pandemien
Nach einigen Großkanzleien haben sich nun auch die ersten Behörden zu Wort gemeldet und Guidelines, Hinweise und Tipps gegeben.
Landesdatenschutzbeauftragter Stefan Brink – Baden-Württemberg
Der Landesdatenschutz Stefan Brink ist der Erste mit einer Guidline und Empfehlungen zum Umgang mit Daten und der Pandemie.
Link:https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/hinweise-zum-datenschutzgerechten-umgang-mit-corona-faellen/ (13.03.2020)
Bundesdatenschutzbeauftragter Ulrich Kelber – Bund
Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte stellt eine Guidline mit Hinweisen zur Verfügung:
Telearbeit (Jan 2019): https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Faltblaetter/Telearbeit.pdf?__blob=publicationFile
Europäischer Datenschutzbeauftragten
Auch der europäische Datenschutzbeauftragte hat ein Statement zum Thema veröffentlicht:
Datenschutz UK
Ebenfalls gibt es eine Stellungsnahme des englischen Datenschutzbeauftragen: