Category Archives: Software

Windows 8 AppEntwicklung am ZDI-Zentrum Frechen

 

Ab morgen geht es los und ich freue mich schon. Die Ferienpraktiker der LNU Frechen / des ZDI Zentrums Frechen beginnen. Das Zentrum wird von diversen lokalen Firmen, aber auch vom Land unterstützt. Kurz vor den Toren von Köln werden Jugendliche und Hochbegabte durch Lehrer oder Firmenangehörige mit pädagogischer Ausbildung in einem drei tägigen Workshop unterrichtet.

Alle Informationen findet Ihr hier.

Soziales Engagement gehört zu einem Unternehmen und auch zu meiner Person, so dass auch ich in dieser Runde einen Kurs halte und 18 begeistertere Jugendliche über drei Tage in Windows 8 und Office 356 begeistere.

Hier findet Ihr die Kursbeschreibung.

Die nächsten Beiträge folgen also erst am kommenden Donnerstag 🙂 Ich freue mich!

Neuer Dienst outlook.com

 

Wer heute schnell reagiert hat, bekam noch seinen Namen in Verbindung mit outlook.com und damit auch direkt einen Zugang zur neuen UI und der neuen Generation Email-Account.

Wer noch schnell zugreifen will sollte den Link nutzen: www.outlook.com

Eine kurze Vorstellung wurde von einem Kollegen in einem 13Minütigen Video erstellt. Ich spare mir deshalb alle Erläuterungen und wünsche viel Spaß!

Wer lieber etwas lesen will:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Microsoft-erneuert-Webmail-Dienst-Aus-Hotmail-wird-Outlook-1656800.html

Das juristische Thema ist natürlich Cloud. In den nächsten Tagen schauen wir uns diesen neuen/alten Dienst mal näher an.

Apple – Die Sprachsteuerung

 

Heute wollen wir einmal einen Blick in Richtung der Sprachsteuerrung von Apple nehmen. In der Werbung wird dieses Feature groß umworbel und ist nun auch in das neue Betriebssystem OSX 10.8 eingezogen. Ein Anlass dies doch einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.

Funktion:
Laut mehrer Medienberichte werden die Spracheingaben kompremiert und an einen Server in den USA geschickt. Dieser erkennt, da er fast alle persönlichen Daten von einem besitzt, wer z.B. Papa, Oma oder Opa ist und löst das endgültigen Eventhändler aus. Es geschied auch ein Abgleich mit dem Telefonbuch auf dem Gerät, auf dem Ihr vielleicht Daten zu Oma, Papa und Mama gespeichert habt.

Problem:
Ich sehe in dieser Funktion massive Probleme. Einmal werden die Daten unverschlüssel versendet und auch die Sammlung der persönlichen Daten wird vor der Sammlung durch Apple nicht abgefragt. Eine Einwilligung wird nach meinen Informationen zurzeit nicht eingeholt, sei es für die Sammlung, die Verschickung in die USA oder auch die Nutzung der Daten außerhalb von Siri.

Apple hat zwar aus “Datenschutz gründen” eingeräumt, dass diese Funktion sich beim Iphone, Ipad und auch beim neuen Betriebssystem abstellen läßt. Das Resultat ist, dass die Spracheingabe nicht mehr funktioniert. Ob die Sammlung der persönlichen Daten außerhalb von Europa und damit außerhalb des europäischen Datenschutzes, auch beendet wird, ist nicht bekannt.

Apple stand auf meine Anfrage hin nicht zur Verfügung. Sie reagierten erst gar nicht.

Resultat:
Ich kann nur empfehlen diese Funktion auszuschalten. Solange der USER selber nicht Herr oder Herrin seiner Daten ist, kann auch nicht gesagt werden, was mit den Daten überhaupt passiert. Apple ist erst vor einem Jahr damit aufgefallen, dass sie auf dem IPhones die Bewegungsdaten tracken und auf dem Phone speichern. Laut Apple werden die Daten aber nicht abgerufen, dies ist fraglich. Das IPhone, aber auch das IPad oder alle Mac-Rechner “telefonieren” regelmäßig nach hause, dies konnte ich durch diverse Sniffer selber feststellen.

Quellen z.B. :
z.B. SpiegelOnline
http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/os-x-10-8-mountain-lion-im-test-a-846294.html

Apple wegen irreführender Siri-Werbung verklagt
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/sprachsteuerung-apple-wegen-irrefuehrender-siri-werbung-verklagt-a-820966.html

Apples eigene Webseiter zur Sprachsteuerung:
http://www.apple.com/de/iphone/features/siri.html

Kritik an Siri von Steve Wozniak
http://www.golem.de/1201/89115.html

Apples Siri ist geknackt
http://www.pcwelt.de/news/Gehackt-Apples-Sprachsteuerung-Siri-ist-geknackt-worden-3914599.html

 

 

 

Streit um die Tagesschau App

 

 

Tagesschau-App

Grund+Steitpunkt:
Einige Verlage haben sich zusammengetan und verklagen die ARD ( “Tagesschau App”), dass sie ihre App aus dem App-Store entfernen. Sie beklagen einen massiven Eingriff in den Wettbewerb durch die durch Gebühren finanzierte ARD.

Klägerinnen:
Axel-Springer-Konzern + die Verlagshäuser der „Süddeutschen Zeitung“ und der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ + Verlage wie DuMont Schauberg + die WAZ-Mediengruppe + die Medienholding Nord

Argumentation:
Die Klägerinnen sehen in der Tagesschau App schon seit einier längeren Zeit eine unfaire Konkurrent für ihre Internetseiten. Die Redaktionen, die diese Webseiten betreiben, seinen auf die Werbeeinnahmen und den Verkauf von Abonnements angewiesen.
Die Macher der Tagesschau-App widersprechen dieser Argumentation. Die App sei weder textlastig noch presseähnlich.

(Kommentar)
Im Grunde wollen die Verlage ihre gerade erst neu entdeckten Geschäftsfelder schützen. Sie haben massive Einbrüche im klassichen Verlagsgeschäft und wollen über Apps, Online-Stores ihre Bücher, Zeitungen und auch die dort enthaltenen Informationen verkaufen. Eine kostenlose qualitativ gute Tagesschau-App würde von den Usern einer kostenpflichten App aus dem Hause der Verlage von den Usern natürlich vorgezogen werden.

Der Streit wird nicht nur unter dem Punkt “Tagesschau-App” geführt, sondern auch parallel auf anderen Feldern wie in einem Verfahren eines Verbundes aus Verlagen gegen Google. Ich berichtete schon einmal darüber, dass die Verlage erreichen wollen, dass Google keine sogenannten Snippits mehr in ihrer Suchmaschine nutzt. Snippits setzen sich aus einem Bild und einem ersten Teil des Textes der Webseite auf die der Link leitet. Die Verlage beanstanden, dass Google seine eigenen verkauften Werbeplätze mit fremden Inhalt ausstatten würde. Die Verlage würden aber nicht an den Werbeeinnahmen beteiligt. Sie wollen beteiligt werden oder Google soll es verboten werden, automatisch Snippits mit ihrem Inhalt zu erstellen.

OLG-Düsseldorf:
Die zuständige Kammer für Wettbewerbsrecht gibt den beiden Parteien eine verlängerte Frist bis Ende August um sich außergerichtlich zu einigen. Die Kammer wünscht diese Einigung. Sollte es nicht zu einer Einigung der beiden streitenden Partein kommen, will das Gericht am 27.September sein Urteil fällen.

Sollte es neue Ergebnisse geben, werde ich auf dem Blog berichten.

 

 

Europäische Kommission und die AppWelt

 

Die Europäische Kommission geht einen Schritt weiter und verbessert ihr Online-Angebot. Seit dieser Woche bietet die Kommission verschiedene Apps zu den unterschiedlichsten Themen an. Besonders interessant ist bestimmt die App zu den Passagierrechten.

http://ec.europa.eu/transport/passenger-rights/en/mobile.html

Die App ist in verschiedene Kategorien eingeteilt:

  • Vor einer Reise (z.B. Transparente Preisinformationen, Fehler bei einer Buchung, Änderung der Flugzeit, gestrichener Flug)
  • Während einer Reise (z.B. Flugverspätung, Änderung der Flugzeit, umgeleiteter Flug, Nichtbeförderung)
  • Service (z.B. Verletzung oder  Unfall,  Änderung der Sitzplatzreservierung)
  • Gepäck (z.B. verlorenes Gepäck)
  • Mehr (z.B. Kontakt)

 

Grafik EU-Fluggastrechte-App

Quelle: Webseite der EU Kommission

Microsoft Surface bei Amazon gelistet

 

Heute tauchte bei Amazon das neue Microsoft Surface auf:

 

http://www.amazon.de/mn/search/?_encoding=UTF8&camp=1638&creative=19454&hidden-keywords=B008DBWP7Y%7CB008DBXCZI%7CB008DBXELA%7CB008DBXGHC%7CB008DBXI52&linkCode=ur2&page=1&pf_rd_i=surface&pf_rd_m=A3JWKAKR8XB7XF&pf_rd_p=308259807&pf_rd_r=E706B26E4A5747239FD4&pf_rd_s=auto-sparkle&pf_rd_t=301&rh=n%3A340843031%2Cp_n_availability%3A419126031&site-redirect=de&tag=pocketpc0d-21

 

Leider ist es noch ohne Bilder oder Preise zu sehen. Warten wir mal, wann es verfügbar ist!

 

Gebrauchte Software – Ein Wandel beim Handel?

 

 

-Urteilsbesprechung-

Rechtssache am Europäischen Gerichtshof
Urteil in der Rechtssache C-128/11
UsedSoft GmbH ./. Oracle International Corp.

Vorabentscheidung auf Anfrage des Bundesgerichtshofes im Fall:
Axel W. Bierbach, Insolvensverwalter der UsedSoft GmbH ./. Oracle International Corp.

Richtline:
Richtline zum Schutz von Computerprogrammen
(Richtlinie 2009/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (ABl. L 111, S. 16))

Sachverhalt:
Die Firma UsedSoft GmbH kaufte von Kunden der Oracle International Corp. “Server-Client-Software”, die die Kunden wiederrum bei Oracle zuvor gekauft hatten. Oracle gab seinen direkten Vertragspartnern das Recht ihre Software firmenintern zu nutzen und Updates, sowie Patches von der Webseite runterzuladen. Weiterhin beinhaltete der jeweilige Vertrag eine Anzahl X (25 im Fall) an Rechnern, so genannten Clients, die die Software in den Arbeitsspeicher laden und nutzen durften.

Die Kunden der UsedSoft GmbH kaufen wiederum die “gebrauchten” Lizenzen oder erwarben weitere Clientlizenzen dazu. Die Software luden sie direkt von der Webseite der Oracle International Corp.

Rechtsfrage:
Die Richtline 2009/24/EG bestimmt, dass bei Software, die in Europa verkauft wird, ein Erschöpfungsgrundsatz eintritt. Dieser Erschöpfungsgrundsatz tritt ein, wenn eine Kopie der Software an den Kunden übergegangen ist.  Der Kunde also in den Besitz der Software gekommen ist.

Frage ist nun, ob dieser Erschöpfungsgrundsatz und damit der Verlust des Monopols des Verkaufs von Kopien der Software, auf für Softwarekopien, die aus dem Internet geladen werden, gilt.

Entscheidung:(Auszug aus der Pressemitteilung)
“Der Gerichtshof führt in seinem Urteil aus, dass der Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts nicht nur dann gilt, wenn der Urheberrechtsinhaber die Kopien seiner Software auf einem Datenträger (CD-ROM oder DVD) vermarktet, sondern auch dann, wenn er sie durch Herunterladen von seiner Internetseite verbreitet.
Stellt der Urheberrechtsinhaber seinem Kunden nämlich eine – körperliche oder nichtkörperliche – Kopie zur Verfügung, und schließt er gleichzeitig gegen Zahlung eines Entgelts einen Lizenzvertrag, durch den der Kunde das unbefristete Nutzungsrecht an dieser Kopie erhält, so verkauft er diese Kopie an den Kunden und erschöpft damit sein ausschließliches Verbreitungsrecht. Durch ein solches Geschäft wird nämlich das Eigentum an dieser Kopie übertragen. Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen.”

Ausblick
Was passiert nun? Folgt man der theoretischen Rechtsauffassung müsste der BGH den EUGH in dem grundlegenden Punkten folgen und das Verfahren zugunsten der Beklagten abweisen.
Spannender wird es dann, was dannach passiert? Wie reagiert Oracle, Microsoft, Apple, Google, Steam, RTL-NOW? Wenn man dieses Urteil analog auf die Download-Portale von Itunes über SMART-TV über XBOX-Marktplatz usw. stellt, dann wäre auch hier ein Weiterverkauf möglich. Die Spiele, die Musik, die Inhalte dürften nicht mehr fest an einen Account gebunden werden und auch der “persönliche” Account müsste weitergereicht werden können.
Die Zukunft bleibt spanenden und ich bleibe am Ball! Ob es den Markt des “Gebrauchthandels” weiter öffnet bleibt fraglich. Jedenfalls werden sich die Hersteller gegen diesen “zweiten” Markt mit allem wehren was sie aufbieten können.

Material:

Schlussanträge des General

Pressemitteilung des Amtes für Veröffentlichung

http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Klares-Ja-zum-Weiterverkauf-gebrauchter-Software-1631306.html