Category Archives: EU-Recht

Streaming von Fernsehsendern – Urteil des EUGH

 

Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes wird für App-Entwickler und Programm Entwickler wohl höchst interessant sein:

Parteien:
ITV Broadcasting (Vereinigtes Königreich)

Herkunft:
High Court of Justice (Chancery Division) – Vereinigtes Königreich

Verfahren: Voranentscheidungsverfahren

Inhalt:
ITV Broadcasting  überträgt ohne Zeitverzögerung das Programm von ITV, BBX, Channel 4 und Sky an Personen, die  in Großbritannien wohnen und eine gültige Empfangslizenz besitzen.

Die Fernsehsender widersprechen und wollen gerichtlich klären lassen, ob Sie dieses Streaming verbieten lassen können.

Datum der Sitzung: 19/11/2012
Verkündungsdatum: 07/03/2013
Veröffentlichung im Amtsblatt: ABl. C. 65 vom 03.03.2012, S.3
Generalanwalt: Bot

Ergebnis:
Die Fernsehsender müssen schriftlich dem Broadcasting-Service erlauben und dürfen als Autor/Urheber des Programmes bestimmen, wer ihre Inhalte verbreiten darf.

 

 

Google zahlt – aber erstmal nur in Frankreich

 

Laut einem aktuellen Bericht bei SpiegelOnline zahlte Google 60 Millionen in Frankreich an Verlagsprojekte. Der französische Präsident verkündet eigens diesen “Sieg” der Übereinkunft der Verlage in Frankreich mit dem weltweiten Konzern Google. Der Verwaltungschef von Google Eric Schmidt meint dazu, dass es eine historische Einigung zum Wohle des französischen Volkes sei. Neben den 60 Millionen für Projekte der Verlage, will Google auch enger mit den Verlagen zusammenarbeiten und eine faire Gewinnbeteiligung einräumen. Ob Google sich daran hält, ist fraglich.

Nun fragt man sich weiter, was passiert in Deutschland oder direkt in Europa? War der französische Präsident oder genauer gesagt die Lobby der französischen Verlage einfach besser. Wer kennt schon die Antwort.

In Deutschland laufen jedenfalls die Verfahren gegen Google. Wie sich die jeweiligen Senate entscheiden, scheint offen zu sein. Ebenfalls ist das “Leitungsschutzrecht” noch in der Beratung und noch nicht durch den Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Schaut Euch dazu einfach mal meinen Beitrag zum Leistungsschutzrecht an.

Cloud ist die Zukunft

 

Ich habe schon mehrfach auf meinem Blog über das Cloud – Computing gesprochen und widme sogar eine gesamte Seite, sowie regelmäßige Artikel dem Thema Office 356. Nun hat die EU-Kommission unter dem Titel “Mehr Schwung für das Cloud Computing” eine weitere Pressemitteilung und Artikel auf Ihrer Webseite veröffentlicht.

Die EU Kommission geht davon aus, dass sehr viele Europäer bereits Dienste aus der Cloud nutzen. So sind zum Beispiel Facebook, Spotify oder der klassische Emaildienst nur ein paar der Dienste, die wir täglich nutzen ohne zu Ahnen, was eigentlich dahinter steckt.

Hinter “Cloud Computing” stehen riesige Rechenzentren, die für uns weltweit die Dienste im Internet bereitstellen. Der Markt richtet sich immer mehr auf die Zentralisierung von Diensten. Dies hat große Vorteile. Die EU-Kommission nennen die größten Vorteile und beziffert, dass 80% der Unternehmen, die bereits auf das Cloud Computing setzen 20%-30% weniger Ausgaben für Ihre IT haben. Es senkt nicht nur die reinen IT-Kosten, sondern auch die Personalkosten oder auch den Platzbedarf. Die Unternehmen müssen nicht mehr Ihre eigenen kleinen teuren Rechenzentren selber betreiben, sondern greifen auf bestehende große Rechenzentren großer Anbieter wie Microsoft oder Amazon zurück.

Weiterhin sagt die EU Kommission, dass die das Potenzial noch nicht voll ausgeschöpft wird. Aus diesem Grund haben Sie eine Strategie ausgearbeitet, um die Nutzung zu verbessern und Risiken wie den Datenschutz zu minimieren. Ein einfaches Regelwerk soll den europäischen Unternehmen helfen das Potenzial von Cloud Computing zu nutzen.

“Mit der Strategie werden vier zentrale Ziele verfolgt:

  • Gewissheit für Nutzer, dass Daten zwischen Rechnerwolken übertragen oder ganz abgezogen werden können
  • EU-weite Zertifizierung vertrauenswürdiger Cloud-Anbieter
  • Musterverträge für das Cloud-Computing, die rechtliche Verpflichtungen klar darstellen
  • Eine europäische Cloud-Partnerschaft zwischen dem öffentlichen Sektor und der Industrie, um Bedarf zu ermitteln und zu gewährleisten, dass der europäische IT-Sektor diesen decken kann. Dies wird die europäischen Unternehmen im Wettbewerb mit ausländischen – insbesondere US-amerikanischen – Firmen stärken.”

“Den Schätzungen in einem Bericht über Chancen und Hindernisse für Cloud Computing in Europa (EN – Bericht) zufolge könnten die europäischen Unternehmen durch neue Innovationschancen und den Zugang zu produktivitätssteigernden Technologien das BIP der EU zwischen 2015 und 2020 um nahezu 600 Milliarden Euro steigern.

Bis Ende 2013 sollte geklärt sein, ob weitere Maßnahmen oder Rechtsvorschriften zur Förderung des Cloud Computing notwendig sind.”, so die EU Kommission.

Ich freue mich auf ein spannendes Jahr 2013 in dem auch ich meine Dr. Arbeit zu dem Thema schreiben möchte und die EU Kommission, wie auch die Bundesregierung bei der schweren Aufgabe unterstütze.

 

Links:

Strategien der EU Kommission zur Ausschöpfung des Potenzials von Cloud Computing

Bericht über Chancen und Risiken des Cloud Computing der EU-Kommission

Zitat von der Webseite der EU-Kommission:
http://ec.europa.eu/news/science/120927_de.htm

 

Browserwahl – Windows 8

 

Die konkurrierenden Browserhersteller beschwerten sich unlängst vor über 4 Wochen bei der EU-Kommission über das neue Betriebssystem von Microsoft Windows 8, welches erst in drei/zwei Monaten zum Verkauf auf den Markt kommen sollte. Ich habe vor einiger Zeit davon hier auf dem Blog berichtet.

Nun muss sich niemand sorgen machen, denn die Browserwahl kommt regelmäßig und fragt den User, ob er nicht einen anderen Browser installieren will. Die Vorgaben der EU-Kommission sind erfüllt.

Nun stellt sich jedoch immer noch die Frage, warum die Konkurrenz wie Apple oder einige Linux-Hersteller bei ihrem Betriebssystem diese Browserwahl nicht anbietet?

Auf Anfrage bei Apple gab es wie immer keine Antwort.

 Eurer
rakoellner

 

Made in Europe

 

 

.Made in Europe.

Mit diesem Siegel will die EU einheitliche Standards im Thema Sicherheit und Datenschutz setzen. Der zuständige EU Kommissar Neelie Kroes ist der Meinung, dass der “Cloud” eine ähnliche Sprengkraft besitzt, wie die Einführung des Internets vor einigen Jahrzehnten.

Das Cloud-Computing stelle einen “ähnlichen Paradigmenwechsel” für die IT-Industrie dar, wie das Aufkommen des Internet, heißt es in dem Entwurf der zuständigen EU-Kommissarin Neelie Kroes. Europa werde den ganzen Nutzen der Technologie aber nicht erleben, solange “bestehende Barrieren bei der Einführung und der Nutzung der Cloud” nicht beseitigt werden, so Financel Times Deutschland.

Der Datenschutz und die Sicherheit einer Anwendung eines Clouddienstes sind für viele Cloudanbieter Hauptargumente in der Werbung.  Dies gilt besonders zum Beispiel bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

Die Umsetzung der einheitlichen Regelungen ist jedoch nicht so einfach, wie eine Umsetzung einer Richtlinie.

Der Kommissar möchte die Einführung des Siegels “Made in Europe” in einem drei Säulen Programm umsetzen.

Die erste Säule ist ein gesetzliches Rahmenwerk, denn die unterschiedlichen Regelungen in der EU müssen vereinheitlicht und gebündelt werden. In diesem Rahmen schlägt der Kommissar eine Service-Level-Agreements (SLA) vor, die zum Beispiel die Haftung für den Ausfall von Rechenzentren regelt. Weiterhin soll es einen Zertifizierungsmechanismus geben, an dem die Qualität des Datenschutzes und der Sicherheit gemessen werden kann.
Die zweite Säule ist die “Strategie der Standardisierung”. Er möchte, dass aus dem öffentlichen Sektor ein großer Abnehmer wird und so schneller Standards defintiert werden in Zusammenarbeit mit den Firmen. Diese Erarbeitung technischer Standards soll durch das European Telecommunications Standards Institut (ETSI) ausgeführt werden.
Die dritte Säule muss der internationale Dialog sein. Ländern wie die USA und auch Japan müssen eingebunden werden, den ein Datenverkehr kann nur auf dieser obersten Ebene geregelt werden.

Wir sind gespannt, wie einheitliche Regelungen aussehen sollen. Ich bleibe an dem Thema dran und erarbeite selber Regelungen, die einen einheitlichen Standard setzen könnten. Diesen Vorschlag der Regelungen werde ich in den nächsten Wochen hier auf dem Blog veröffentlichen.

ACTA – ad acta!

 

 

Das Europäische Parlament hat heute am 04.07.2012 das Handelsabkommen abgelehnt. Es machte damit das erste Mal von seinem Recht aus dem Lissabon-Vertrag gebrauch. Die Folge ist nun, dass dieses Abkommen in Europa nicht rechtskräftig werden kann.

Abstimmungsergebnis ACTA Quelle: EUParlament

Quelle: EU-Parlament / Abstimmung über ACTA

 

Presseerklärung:
Link

“Europäisches Parlament lehnt ACTA ab

Plenartagung Außenhandel/internationaler Handel − 04-07-2012 – 13:16

Das Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie wurde am Mittwoch durch das EU-Parlament abgelehnt, wodurch es in der EU nicht rechtskräftig werden kann. Zum ersten Mal hat das Parlament von seinem im Lissabon-Vertrag verankerten Recht Gebrauch gemacht und ein internationales Handelsabkommen abgelehnt. 478 Parlamentarier stimmten gegen ACTA, 39 dafür. 165 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

“Ich bin sehr erleichtert, dass das Parlament meiner Empfehlung gefolgt ist und ACTA abgelehnt hat”, so der Berichterstatter David Martin (S&D, UK) nach der Abstimmung. Zum wiederholten Male äußerte er Bedenken, das Abkommen sei zu vage und führe leicht zu Fehlinterpretationen. Bürgerliche Freiheiten gerieten dadurch leicht in Gefahr. Dennoch sei es wichtig, Alternativen für den Schutz geistigen Eigentums in der EU zu finden, da es sich bei diesem um den “Rohstoff der EU-Wirtschaft” handle.

Christofer Fjellner (EVP, SE), überzeugter ACTA-Befürworter, schlug in der letzten Debatte vor der Abstimmung vor, das Parlament sollte seine Schlussabstimmung bis zur Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofes hinsichtlich der Vereinbarkeit von ACTA mit EU-Recht verschieben. Da eine Mehrheit der Abgeordneten sich diesem Vorschlag widersetzte, reagierte eine nicht unerhebliche Minderheit mit Stimmenthaltung bei der heutigen Abstimmung.

Während die Abgeordneten noch eine mögliche Zustimmung zu ACTA diskutierten, appellierten Tausende EU-Bürger an sie, ACTA abzulehnen. Dieser noch nie in einem solchen  Ausmaß betriebene Lobbyismus nahm die unterschiedlichsten Formen an: Straßendemonstrationen, Emails an Abgeordnete und Anrufe in deren Büros. Das Parlament erhielt ferner ein Petitionsschreiben, in dem 2,8 Millionen Unterzeichner weltweit die Abgeordneten aufrufen, ACTA ihre Zustimmung zu verweigern.

ACTA, das von der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten, den USA, Australien, Kanada, Japan, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, Südkorea und der Schweiz ausgehandelt wurde, soll die internationale Gesetzgebung bei der Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie verschärfen. Das Ergebnis der Abstimmung am Mittwoch hat zur Folge, dass weder die EU noch einzelne Mitgliedstaaten dem Abkommen beitreten können.

Verfahren: Zustimmung

REF : 20120703IPR48247″