Category Archives: elektronischer Rechtsverkehr

Onlinevideorecorder – final – BGH Urteil

 

Durch die Urteilsverkündung des Bundesgerichtshofes vom 11.04.2013 beendet der BGH den Streit zum Thema Videorecorder.

Entscheidung:

 

 
Gründe: 

 

 

Quelle:

BGH I ZR 152/11
11. April 2013
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=70ca1f45c567d5672d218c5ccc47475a&nr=63981&pos=0&anz=1

 

WhatsApp bleibt unsicher

 

Wie SpiegelOnline und mehrere Fachmagazine heute berichteten, ist und bleibt der SMS ähnliche Dienst WhatsApp unsicher. Immer noch können Unbefugte über das Programm Zugang zum gesamten Smartphone erhalten. Alle Bemühungen der Entwickler von WhatsApp sind fehlgeschlagen.

Betroffen sind alle großen Plattformen wie Apples AppStore, GooglePlay oder auch der WindowsPhone Store von Microsoft.

Besonders bei IOs Handy und bei Android Handys sei der unbefugte Zugang zum Smartphone besonders einfach. Es genüge deren MAC-Adresse, bzw deren IMEI Seriennummer um Zugang über die Software auf das Smartphone zu bekommen, berichtete Heise Security.

Erneut Account Klau bei Whats-App  (heise) 29.11.2012

WhatsApp geht gegen Entwickler vor (heise) 29.11.2012

WhatsApp fast ungeschützt (heise) 14.11.2012

Aus rechtlicher Sicht könnte man davon ausgehen, dass jede Nutzerin und jeder Nutzer ein aus ihrer Sicht bekanntes Risiko eingehen, wenn sie diese App auf Ihrem Smartphone installieren. Wenn bereits mehrfach auch über allgemeine Medien wie SpiegelOnline berichtet wird, ist das Sicherheitsrisiko über die Fachwelt auch an den klassischen Konsumen durchgedrungen.
Eine andere Sicht könnte es sein, dass der klassische Konsument das Sicherheitsrisiko durch fehlenden Sachverstand nicht einschätzen kann.

Interessante werden diese Fragestellungen und Meinungen, wenn man sich vor Augen führt, dass viele Anwälte, Ärzte, Polizisten und vor allem viele Unternehmen heute als Diensthandys Smartphones einsetzen. Dieser Blick eröffnet eine für Anwälte sehr lohnende Sicht. Wer möchte diesbezüglich nicht einmal die Frage vor Gericht klären lassen, wer für Schäden durch Unternehmensspionage über schädliche Apps haftet?

Cloud ist die Zukunft

 

Ich habe schon mehrfach auf meinem Blog über das Cloud – Computing gesprochen und widme sogar eine gesamte Seite, sowie regelmäßige Artikel dem Thema Office 356. Nun hat die EU-Kommission unter dem Titel “Mehr Schwung für das Cloud Computing” eine weitere Pressemitteilung und Artikel auf Ihrer Webseite veröffentlicht.

Die EU Kommission geht davon aus, dass sehr viele Europäer bereits Dienste aus der Cloud nutzen. So sind zum Beispiel Facebook, Spotify oder der klassische Emaildienst nur ein paar der Dienste, die wir täglich nutzen ohne zu Ahnen, was eigentlich dahinter steckt.

Hinter “Cloud Computing” stehen riesige Rechenzentren, die für uns weltweit die Dienste im Internet bereitstellen. Der Markt richtet sich immer mehr auf die Zentralisierung von Diensten. Dies hat große Vorteile. Die EU-Kommission nennen die größten Vorteile und beziffert, dass 80% der Unternehmen, die bereits auf das Cloud Computing setzen 20%-30% weniger Ausgaben für Ihre IT haben. Es senkt nicht nur die reinen IT-Kosten, sondern auch die Personalkosten oder auch den Platzbedarf. Die Unternehmen müssen nicht mehr Ihre eigenen kleinen teuren Rechenzentren selber betreiben, sondern greifen auf bestehende große Rechenzentren großer Anbieter wie Microsoft oder Amazon zurück.

Weiterhin sagt die EU Kommission, dass die das Potenzial noch nicht voll ausgeschöpft wird. Aus diesem Grund haben Sie eine Strategie ausgearbeitet, um die Nutzung zu verbessern und Risiken wie den Datenschutz zu minimieren. Ein einfaches Regelwerk soll den europäischen Unternehmen helfen das Potenzial von Cloud Computing zu nutzen.

“Mit der Strategie werden vier zentrale Ziele verfolgt:

  • Gewissheit für Nutzer, dass Daten zwischen Rechnerwolken übertragen oder ganz abgezogen werden können
  • EU-weite Zertifizierung vertrauenswürdiger Cloud-Anbieter
  • Musterverträge für das Cloud-Computing, die rechtliche Verpflichtungen klar darstellen
  • Eine europäische Cloud-Partnerschaft zwischen dem öffentlichen Sektor und der Industrie, um Bedarf zu ermitteln und zu gewährleisten, dass der europäische IT-Sektor diesen decken kann. Dies wird die europäischen Unternehmen im Wettbewerb mit ausländischen – insbesondere US-amerikanischen – Firmen stärken.”

“Den Schätzungen in einem Bericht über Chancen und Hindernisse für Cloud Computing in Europa (EN – Bericht) zufolge könnten die europäischen Unternehmen durch neue Innovationschancen und den Zugang zu produktivitätssteigernden Technologien das BIP der EU zwischen 2015 und 2020 um nahezu 600 Milliarden Euro steigern.

Bis Ende 2013 sollte geklärt sein, ob weitere Maßnahmen oder Rechtsvorschriften zur Förderung des Cloud Computing notwendig sind.”, so die EU Kommission.

Ich freue mich auf ein spannendes Jahr 2013 in dem auch ich meine Dr. Arbeit zu dem Thema schreiben möchte und die EU Kommission, wie auch die Bundesregierung bei der schweren Aufgabe unterstütze.

 

Links:

Strategien der EU Kommission zur Ausschöpfung des Potenzials von Cloud Computing

Bericht über Chancen und Risiken des Cloud Computing der EU-Kommission

Zitat von der Webseite der EU-Kommission:
http://ec.europa.eu/news/science/120927_de.htm