Keine Datenherausgabe von Kundendaten an US-Behörden-Gerichte bei Signal Messenger

Aktuell laufen immer wieder US-Behörden Anfragen zur Herausgabe von Kundendaten. Es trifft in letzter Zeit immer wieder den Messenger Signal, der wie wir wissen in Microsoft Azure Rechenzentren läuft und mit Azure confidential Computing konzipiert wird. 

Die Anfrage

Am 05. Oktober 2020 erhielt Signal wiederholt eine Anfrage zur Herausgabe. Diesmal über ein reguläres gerichtliches Verfahren auf Basis eines US Strafrechtes, wie es auch in Deutschland auf Basis der StPO möglich wäre eine Beschlagnahme und Herausgabe zu verlangen. Diesmal war es die Staatsanwaltschaft aus Kalifornien im Auftrag des FBI.

Nach nun über einem Jahr durfte Signal nun über diese Anfrage sprechen. In Deutschland zum Vergleich ist es anders. Hier gilt § 15a V S. 2 TMG (“Über das Auskunftsersuchen und die Auskunftserteilung haben die Verpflichteten gegenüber den Betroffenen sowie Dritten Stillschweigen zu wahren.”) und dies verbietet es dem Betroffenen oder Dritten, als uns darüber zu informieren.

Signal hat die Anfrage veröffentlicht unter:

https://signal.org/bigbrother/cd-california-grand-jury/

Auszug aus der Anfrage

konkret wollte man detaillierte Informationen über den Nutzer und seine Nachrichten, sowie Bankinformationen. Dies ist hier zu sehen:

 

Das Ergebnis

Keine Herausgabe

Signal hat auf die Frage mit ihrem Rechtsanwälten geantwortet und die Herausgabe alleine aus technischen Möglichkeiten verneint: