Kaizala ist immer noch in aller Munde und viele internationale MVPs treiben das Produkt vor sich her und machen kräftig Werbung. Auch auf meine Blogbeiträge hier erreichten mich sehr viele Rückfragen, so dass ich um ein Update im Bereich Nutzung aus vertraglicher Sicht gebeten wurde.
Update vertragliche Situation des Einsatzes
Wir schauen einmal in die Verträge. Hierzu werden folgende Verträge direkt zwischen Microsoft und dem Kunden geschlossen, auch wenn ihr einen EA oder CSP Vertrag habt:
- Produktterms
- Microsoft Service Online Terms
- Services Provider Use Rights (SPUR)
- Service Level Agreements for Microsoft Online Services (SLA)
Also schauen wir doch einmal in die aktuellen Verträge:
Microsoft Service Online Terms – Januar 2019
Punkt: Anhang A – Kern-Onlinedienste
„Die folgenden Dienste, jeweils als eigenständiger Dienst oder als Bestandteil eines Plans oder einer Suite der Marke Office 365: Compliance Manager, Customer Lockbox, Exchange Online Archiving, Exchange Online Protection, Exchange Online, Microsoft Bookings, Microsoft Forms, Microsoft MyAnalytics, Microsoft Planner, Microsoft StaffHub, Microsoft Stream, Microsoft Teams, Microsoft To-Do, Office 365 Advanced Threat Protection, Office 365 Video, Office Online, OneDrive for Business, Outlook Customer Manager, Project Online (mit Ausnahme von Roadmap), SharePoint Online, Skype for Business Online, Sway, Yammer Enterprise und Organisationsgruppen des Kunden, die über das Kaizala Pro-Verwaltungsportal verwaltet werden.“
Nun stellt sich die Frage, was heißt hier über Organisationsgruppen („Customer’s organizational groups managed through the Kaizala Pro admin portal“)?
Da kommt man auf das „Compliance Framework of Office 365 and Related Microsoft Services“:
2. „Applies only to the customers’ organizational groups managed through the Kaizala Pro admin portal“
Dies hilft auch nicht wirklich weiter, es wird jedoch die Information gegeben, dass Kaizala Pro zur Kategorie C gehört und dass die „branchenführende Compliance-Verpflichtungen haben, werden standardmäßig aktiviert.“ Es fehlt jedoch was hier genau aktiviert wird.
Ein Blick in die Dokumentation hilf nun doch weiter. Denn in dieser wird genau erläutert, wie Gruppen erstellt und verwaltet werden können. Zwar fehlt hier leider die direkte Verlinkung, aber von der inhaltlichen Auslegung und auch vom Wortlaut passt es.
Produkt Terms (1. Dezember 2018)
Schauen wir auch wieder in die Produkt Terms:
Seite 70, Kaizala Pro
Auch hier ist klar: Deutschland ist in der geographischen Verfügbarkeit nicht aufgeführt worden. Dies verhindert einen Einsatz, da keine offizielle Verfügbarkeit des Werkzeug in Deutschland besteht. Der Einsatz in Deutschland ist dementsprechend ein unsupporter Einsatz.
SLA (1. Dezember 2018)
Seite 69,70 – Microsoft Kaizala Pro
Hier gibt es keine Neuerung.
Bewertung von Kaizala – Januar 2019
Zunächst sind wir alle uns einig, dass zum Einsatz nur Kaizala Pro ( aus dem Volumenvertrag) ratsam wäre, da nur diese Version in den Verträgen überhaupt geführt wird. Dazu kommt, dass nur durch Kaizala Pro verwaltete Gruppen unter die Verträge fallen und damit auch unter die Online Terms und damit auch unter den DSGVO Anhang.
Jedoch auch ein Blick 3 Monate später nach meinem ersten Artikel hat die Situation von Kaizala/ Kaizala Pro in Deutschland nicht verändert. Ein Einsatz ist nicht zu empfehlen.