Monthly Archives: Dezember 2014

Azure Enterprise Mobility Suite

Level 100

Laut aktueller Verkaufszahlen werden immer und immer mehr Smartphones und Tablets verkauft, so diverse Blogs und Newsrooms. Auch in meiner privaten und geschäftlichen Umgebung setzen viele nicht mehr als Hauptgerät auf einen klassischen Laptop, sondern auf ein Tablet oder sogar nur auf ein Smartphone. Ich habe erst letzte Woche den Satz gehört :” Mein Smartphone kann alles was ich benötige!”

Nun stellt sich die Frage, wie kann ich als Admin unkompliziert meine mobilen Devices verwalten und vor allem meine unternehmeseigenen Daten schützen.

Microsoft bietet seit einiger Zeit die Azure Enterprise Mobility Suite an. Der Vorteil dieser Lösung liegt auf der Hand. Ich kann auf der einen Seite sowohl in einer reinen Cloud Umgebung meine Geräte, Apps, User und Daten verwalten oder dies auch ein Hybrid-Szenario umsetzen.

Meine betreuten und bekannten Lösungen in der Wirtschaft sind vor allem Hybrid-Szenarien. Dennoch zeigen sich immer wieder Versuche, wie meine Testumgebung, die auf reine Cloud-Umgebungen setzen. Bedenken liegen jedoch einmal in der Datensicherheit, aber auch in dem Übergang einer gewachsenen OnPremise Umgebung hin zu einer reinen Cloud Lösung.

Ich hoffe diesbezüglich auf die Implementierung dieser Features in Office 365. Schon im April 2014 konnte man auf einer Microsoft Konferenz in Austin sehen, dass eine mobile Geräte und Datenverwaltung in Zukunft über Office 365 & Azure möglich ist.

Die Azure Enterprise Mobility Suite geht über dies jedoch hinaus. Diese besteht aus folgenden Cloud Featuren:

  • Microsoft Azure Active Directory Premium zur hybriden Identitätsverwaltung
  • Microsoft Intune zur Verwaltung von PCs und mobilen Endgeräten
  • Microsoft Azure Rights Management (Azure RMS) zum Schutz Ihrer Daten

Azure AD Premium ermöglicht:

  • Self-Service-Kennwortrücksetzung  für Mitarbeiter
  • Optionen für mehrstufige Authentifizierung als zusätzliche Sicherheit. Hier sind neben dem klassischen Weg über ein Smartphone auch andere Möglichkeiten wie der Fingerabdruck umsetzbar.
  • Gruppenbasierte Bereitstellung und Single-Sign-On  für über 1500  SaaS-Apps
  • Auf maschinellem Lernen basierende Sicherheitsberichte zur Identifikation und Verwaltung von Bedrohungen
  • Stabile Synchronisierungsfunktionen für  Ihr Cloud Active Directory und on-premise Active Directory
Microsoft Intune ermöglicht:
  • Mobile, geräteübergreifende Anwendungsverwaltung
  • Umfassender Gerätesupport für Windows-, Windows Phone-, Apple iOS- und Android-Geräte
  • Selektive Zurücksetzung von Apps und Daten für höhere Sicherheit
Azure-Rechteverwaltung:
  • Informationsschutz in der Cloud oder in einem Hybridmodell mit der vorhandenen lokalen Infrastruktur
  • Integration in Ihre systemeigenen Anwendungen mit einem benutzerfreundlichen SDK

Tipp:

Im Rahmen der Office 365 Konferenz am 9. 01 und 10.01.2015 biete ich mit meinem Kollegen Michael Kirst einen Workshop zu RMS an. Im Rahmen dessen werden wir auch auf die Azure Enterprise Mobility Suite eingeben.

Webseite: http://office365konferenz.net/
weitere Informationen findet ihr hier:

Allgemeine Infoseite:
http://www.microsoft.com/de-de/server-cloud/products/enterprise-mobility-suite/

Azure Enterprise mobility Whitepaper:
http://download.microsoft.com/download/1/3/7/137B2CF6-79FE-438B-BA00-F343022C3CE3/Enabling_Enterprise_Mobility_white_paper.pdf

 

Winteraktion – Office Prof Plus nun ohne Bearbeitungsgebühr

Seit heute morgen findet eine Weihnachts-Promoaktion für Studierende folgender Hochschulen an:

Alle Studierende & Lehrer&Mitarbeiter folgender Hochschulen:

  • Hochschule Magdeburg-Stendal
  • Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm
  • Humboldt-Universität zu Berlin
  • Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen
  • Hochschule Trier
  • Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
  • Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin

Der Aktionszeitraum: 15.12.2014 bis 15.01.2015
kostenlos: 1 Jahr (es entfällt die Bearbeitungsgebühr)
Folgende Produkte sind als 5facher Download pro Account für einen User enthalten:

  • Word
  • Excel
  • PowerPoint
  • Outlook
  • OneNote (nicht für MAC)
  • Publisher (nicht für MAC)
  • Access (nicht für MAC)
  • Lync

Webseite mit Bestellungslink: https://officefuerbildung.cotec.de/winteraktion

Microsoft Azure Remote – Ein Angriff auf Citrix und Co ?

Remote Anwendungen sind in Unternehmen schon länger in der Nutzung. So gibt es von fast allen großen Softwareherstellern verschiedene Lösungen, wie zum Beispiel von Citrix.

 

Microsoft bietet aktuell neben den Microsoft Virtual Desktops nun auch eine Lösung über seinen Cloud Dienst Microsoft Azure an. Erste Anfänge sind den Nutzern von Office 365 schon bekannt, die sich bis Mitte dieses Jahres mit Office on demand ein vollfunktionsfähiges Office auf ihren Desktop holen konnten, ohne dieses zu installieren. Ich hatte auf meinem Blog bereits davon berichtete. Nun wurde Office on demand durch Microsoft Azure Remote abgelöst. Leider sind aktuell noch nicht alle Office Programme verfügbar, aber dies soll laut Microsoft sich bald ändern.

 

Der Zugriff ist aktuell von Windows, iOS, Mac OS X und Android Geräten möglich. Eine Unterstützung für Linux ist noch nicht vorhanden. Letzteres ist bei einigen Unternehmen von Interesse, da diese als Hostsystem kostenfreie Linux-Betriebssystem Versionen einsetzen, um die Lizenzgebühren zu sparen. Leider werden diese Linux-Systeme oft gegen die Lizenzbestimmungen eingesetzt. Rechtlich sicherer wäre es entsprechende und passende Windows 7 Prof. Lizenzen zu erwerben.

 

Unterstützt werden reine Cloud Strukturen, aber auch Hybrid-Szenarien sind möglich, somit kann onPremise ein eigener Host zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung liegt bei euch, wie und was ihr einsetzen wollt.

 

Microsoft Azure Remote basiert auf Windows Server 2012 R2, somit baut Microsoft auf Servertechnologie auf, die bereits in Microsoft Azure erprobt und im Einsatz ist.

 

Nun zu der wichtigsten Frage: Kann ich auch eigene Anwendungen den aktuell bereits verfügbaren Anwendungen hinzufügen. Die Antwort lautet ja! Es ist möglich eine Auswahl von eigenen Programmen und auch Microsoft Software einzusetzen. Die Auswahl liegt bei euch.

 

Sicherheit:
Mit dem Einsatz von Microsoft Azure Remote wird wie bei Lösungen der Konkurrenz die Bearbeitung der Dateien in sicheren Unternehmensumfeld. Ich habe versucht mit üblichen Tools wie Wireshark Anwendungsinformationen oder auch inhaltliche Informationen abzufangen. Dies ist mir bisher jedoch nicht gelungen.

 

Microsoft Azure Remote App testen

Microsoft Azure Account nutzen, um sich für das Preview Programm zu registrieren. Dies ist zum Beispiel möglich über den Weg: Neu – AppDienste
Ich musste einige Tage auf die Freischaltung warten, aber danach konnte ich den Dienst testen.

Preview_Antrag_warten
Preview

schneller Test:
Installation (14,4MB) & Microsoft ID benötigt
https://www.remoteapp.windowsazure.com/ClientDownload/WindowsDemo.aspx

Installation beginnen, nach dem Download der Installationsdabei:

Installation

Nach der fertigen Installation findet Ihr ein Fenster mit folgenden Programmen:
MSRemote

 

Remote App startet nach Auswahl eines Programmes:

Remote-Aufbau

Wenn ihr hier auf “Show Details” klickt, seht ihr, dass als Basis ein Windows Server 2012 R2 dient. Der Windows Server dient sowohl bei der Cloud Version als auch im Hybrid-Szenario als Basis.

 

Word startet:
start 2

Demo-Anwendung Word mit Hinweis:
hinweis

Wenn ihr die gesamten Funktionen von Word nutzen wollt, dann erstellt eine neue Dabei oder wechselt einfach von dem Ansichtsmodus in den Bearbeitungsmodus.

 

Zusammenfassung:
Nach einem ersten und auch zweiten Test läuft die Anwendung stabil und benötigt keine hohe Bandbreite um alle Funktionen eines Desktopprogrammes bereit zu stellen. Der Test gegen eine aktuelle Citrix Umgebung mit dem Programm Word, zeigte, dass Microsoft Azure Remote wesentlich schneller startete und das Profil des Benutzers schnell lud.

Korrektur 11.12.2014
Gestern meldete sich ein Citrix-Experte und Bekannter bei mir auf meinen Blogbeitrag hin:
Nach weiteren Test mit der Citrix-Umgebung 5.7 kann keine Verbesserung im Unterschied der Systeme festgestellt werden.

Neben Microsoft Virtual Desktops wird Microsoft Azure Remote seinen Platz auf dem Markt finden. Es muss sich jedoch erst einmal in der Zukunft zeigen, ob und wie gut diese neue Entwicklung funktionieren wird. Ein umfangreicher Test mit eigenen Anwendungen werde ich in Zukunft auf diesem Blog publishen.

 

 

 

Anleitung zur Erstellung Remote App Anwendungen rein in der “Cloud”:
http://azure.microsoft.com/en-us/documentation/articles/remoteapp-create-cloud-deployment/

Anleitung zur Erstellung Remote App Anwendungen im Hybrid-Szenario:
http://azure.microsoft.com/en-us/documentation/articles/remoteapp-create-hybrid-deployment/

 

Überblick:
http://azure.microsoft.com/de-de/services/remoteapp/

Hauptseite:
ttps://www.remoteapp.windowsazure.com/

Preise:
http://azure.microsoft.com/de-de/pricing/details/remoteapp/

Dokumentation:
http://azure.microsoft.com/de-de/documentation/services/remoteapp/

Feedback senden:
http://feedback.azure.com/forums/247748-remoteapp

oder nach der Nutzung bewerten:
Bewertung

Service Management REST API Reference
http://msdn.microsoft.com/en-us/library/azure/ee460799.aspx

 

 Mehr Informationen: Dann kommt zur 1. deutschen Office 365 Konferenz in Köln am 9.01 und 10.01. 2015:bannerkonferenz

Anmeldung: http://www.office365konferenz.net/teilnehmer-registrierung/

 

 

Hour of Code auch an deutschen Schulen/Hochschulen

Die Hour of Code findet dieses Jahr das zweite Mal statt. Weltweit treffen sich kommende Woche vom 8. Dezember 2014 bis zum 14. Dezember Schüler, Lehrer und ITler aus der Wirtschaft um an Schulen Seminare im Bereich der Informatik zu halten. Hauptziel der Aktion Hour of Code ist es, dass Jugendliche Zugang zu Informatikunterricht auf der ganzen Welt bekommen. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden weltweit den Zugang zur IT zu gewährleisten.

Auch ich als Rechtswissenschaftler kann mich meiner zweiten Leidenschaft der IT nicht entziehen und werde bei an dem Gymnasium Frechen mit Support der LNU Frechen e.V und Microsoft Deutschland GmbH mit einem Freund einen Kurs anbieten.

Wir werden gemeinsam C# spielerisch lernen, mit Unity in die Gameentwicklung einsteigen und im Gegensatz zu anderen Hour of Code Veranstaltungen auch einige Interviews führen.

Aktueller Stand der InterviewPartner:

1. Interview mit einem Microsoft BingCore Entwickler aus den USA
2. Interview mit einer Microsoft Gamedev Mitarbeiterin
3. Livestream mit einer Hour of Code Veranstaltung aus der Türkei
4. Geplant: Google DACH
5. Absage durch Facebook, da der Pressesprecher keine Zeit hat.

Eine Karte findet ihr auf dieser Webseite: http://hourofcode.com/de 

Natürlich findet ihr unsere (Imed & mir) Veranstaltungen auch hier:

Georg – Simon –Ohm-Schule in Köln

Wann:                  08.12.2014
Zeit:                      07:45 Uhr
Thema:                Unity Gameentwicklung (Einführung)

Realschule im Hasental

Wann:                  09.12.2014
Zeit:                     13:00 Uhr
Thema:                AntMe

Gynasium in Frechen

Wann:                  12.12.2014
Zeit:                     15:00 Uhr
Thema:                 Unity, Touch-Develop, Projekt Siena

 

 

 

juristische Checkliste zur AzureNutzung

Eigentlich bin ich kein Freund von Checklisten, denn diese geben einem Anwender das trügerische Gefühl von Sicherheit. Eine Checkliste ist nur so gut, wie sein Anwender oder anders ausgedrückt: Eine Checkliste hilft nur keine groben Fehler zu machen.

Dennoch würde ich euch eine nicht absolut abschließende Checkliste mit Ergänzungen bezogen auf den CloudDienst Azure präsentieren. Diese werde ich mit der Zeit immer wieder aktualisieren, so dass ihr zum Beispiel gut vorbereitet zu eurem Rechtsanwalt des Vertrauens gehen könnt. Denn neben den technischen Problemen, müssen leider oft zunächst die rechtlichen Gegebenheiten geklärt werden.

 

 

Definition von Cloud Computing
Was CloudComputing ist, muss ich dem Publikum des Azure Adventskalender nicht erläutert, diesen Punkt lasse ich damit außen vor.

Beispiel:
Der A ist Geschäftsführer der Firma K und überlege sich über Azure einen neuen CloudDienst für Softwareentwickler anzubieten. Dieser CloudDienst soll die Kommunikation zwischen den Kunden und dem Entwickler/Team verbessern, denn die Vorurteile der Kunden wiegen schwer: das Projekt wird nie rechtzeitig fertig, die verstehen uns eh nicht, absolut überteuert, das kann doch nicht so schwer sein drei Apps für drei Plattformen zu bauen usw. Durch den Dienst soll mehr Transparenz geschaffen werden. Die üblichen Entwicklertools wie ein TFS oder Gidhub sind für Kunden oft zu schwer zu verstehen.

 

 

0. Vorüberlegung
1. Konkretisierung des Konzeptes
2. Prozesse auf Basis gegebenen technischen Möglichkeiten graphisch darstellen
3. ersten Prototypen erstellen

Bis hierhin (3.) läuft es nach dem üblichen Schema einer Projektplanungsphase ab, die wir es unserer Erfahrung her normalerweise auch machen würden. Mehr zur Projektplanung gibt es zum Beispiel auf dem Blog meines Projekt MVP Kollegen Torben Blankertz.

zusätzliche Punkte in der Planung:
2.2: Gesellschaftsform? Angestellte vorhanden? // zukünftige Gesellschaftsform? (Hintergrund: z.B. Arbeitnehmererfindungsrechte)
2.3: Prozessablauf hin auf Datensicherheit und Datenschutz prüfen
Beispielsfragen:
Datensicherheit: Wie werden die Daten vom Kunden auf unsere verschlüsselten Server (Azure) übertragen? Welche Daten werden von wo nach wo übertragen? Ab wann sollten die Daten verschlüsselt werden ? (Achtung: Verarbeitung verschlüsselter Daten ist nicht möglich)
Datenschutz: Welche Daten werden verarbeitet? Wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, welcher Erlaubnistatbestand ermöglicht dies? (Erlaubnistatbestände: Einwilligung des Betroffenen, gesetzliche Erlaubnistatbestände des BDSG oder anderer Rechtsvorschriften gemäß § 4 Abs. 1 BDSG), Wer hat wie Zugriff?, Wer kontrolliert unabhänig durch Audits?

§ 4 BDSG ist bezüglich der Datenverarbeitung deutlich:
“Denn jede Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten muss von einem Erlaubnistatbestand gedeckt sein.” (Hilber, Cloud Computing, Teil 4, Rn. 41)

Zusammengefasst, sollte man schon vor der Erstellung eines Prototypen sich einen möglichst genauen Plan machen, wie die Software welche Daten wie und wo verarbeitet. Diese Aufstellung könnt ihr entsprechend zu eurem Juristen euer Wahl mitnehmen.

1. Wahl des Clouddienstes

Der Auswahl des Cloud-Dienstes ist der erste essenzielle Punkt. Denn der Auftraggeber muss den Cloud Anbieter softfaltig auswählen so sagt es § 11 Abs. 2 BDSG. Als Kriterium bezeichnet werden die technische und organisatorischen Maßnahmen. Dies gilt für K als zukünftigen Betreiber eines Dienstes, auf fremden Servern, aber auch für die zukünftigen Kunden, die einen Dienst bei K einkaufen. Die Kette darf nicht unterbrochen werden und muss dokumentiert sein.

2. schriftlicher Vertrag
Der Vertrag zwischen dem CloudDienst Anbieter und den Kunden muss schriftlich geschlossen werden. Das sogenannte Schriftformerfordernis ergibt sich aus § 11 Abs.2 S.2 BDSG. Dazu muss innerhalb des Vertrages der Gegenstand dessen, sowie die Dauer klar vereinbart weden. Weiterhin muss die Art der Daten und der Kreis der Betroffene und letztlich auch der Zugriff und die Zweckbestimmung genau bestimmt sein (Abs. 2.).

Auftragsdatenverarbeitung (ADV) – Vertrag
Ein ADV Vertrag ergänzt die oben genannten Punkte verpflichtend um die Vereinbarung über die technischen und organisatorischen Maßnahmen (§9 BDSG), die Pflichten des Auftragsgebers (Kontrollen), die Vorgaben zur Berichtigung, Löschung und Sperrung der Daten, sowie die Berechtigung zur Begründung von Unterauftragverhältnissen, die Kontrollrechte des Auftraggebers und dessen entsprechende Duldungs- und Mitwirkungspflichten durch den Auftragnehmer. Letztes sollte durch Dritte überprüfbar sein, Microsoft Azure bietet diesbezüglich wie Office365 auf Anfrage an, dass Unterlagen des aktuellen Audits an die Kunden versandt werden. Diese muss A auf Anfrage auch seinen Kunden wiederrum vorlegen können.

Weisung und Mitteilungspflichten
Ebenso muss festgehalten werden wer weisungsbefugt ist und wie die Mitteilungspflichten von Verstößen des Auftragnehmers und der bei ihm beschäftigten Personen definiert sind.

Microsoft bietet bei Azure sogenannte Mitteilungspflichten an und informiert den Kunden über Störungen und Vorfälle. Dieses Verfahren wird durch Externe, bzw. Audits externer geprüft.

Verträge:
ADV & Nutzungsvertrag mit Microsoft Ireland
EU Modelclauses mit Microsoft Corp

Ende des Vertrages
Es muss eindeutig geklärt werden, was beim Ende des Vertrages passiert. Demzufolge muss deutlich sein, was mit den Daten passiert, wer diese löscht und auch was mit den Datenträgern im Anschluss passiert.

Bei Microsoft Azure können die Daten eigenhändig extrahiert und dann auch Datenträger gelöscht werden. Microsoft selber verpflichtet sich diese verschlüsselten Datenträger nicht zu entsorgen, aber nachhaltig zu löschen, so dass die Daten nicht mehr verfügbar sind. Bei möglichen defekten von Datenträgern, verpflichtet sich Microsoft diese fachgerecht zu entsorgen, so dass keine Wiederherstellung möglich ist.

3. Prüfung der Datensicherheit

Diese Prüfung muss vom Auftraggeber (also Herrn A) regelmäßig durchgeführt werden. Er ist gemäß §§ 11 Abs. 2 S.4,5 BDSG dazu verpflichtet.

Da er keinen Zutritt zu dem Rechenzentrum selber erhalten kann, bietet Microsoft an auf die angeboteten Untelagen der Audits zuzugreifen und bietet Zertifizierungen wie die ISO 270001 an. Möglich wäre es einen Dritten zu beauftragen, der auf eigene Kosten ein Audit durchführt. Dies muss speziell mit Microsoft geklärt werden. Teilweise sind auch eigene Besuche in dem Rechenzentrum möglich, die aber nur ein Augenschein von Außen alleine durch ISO 270001 sein können. Microsoft entwickelt weiterhin Funktionen wie FortKnox, die Security by default gewährleisten sollen.

Microsoft: ISO 270001, SAS 70 II/IDW PS 951, SOC3 Zertifikat, Eigenaudit auf Wunsch

Kommentar:
Als Hauptproblem sehen die Datenschutzbeauftragen und auch ich die Kontrolle durch den Auftraggeber. Aber man sollte dem Cloud Computing auch in dem Sinne entgegen kommen, dass die klassischen Mechanismen nicht funktionieren können. Der Auftraggeber und auch der Auftragnehmer (Microsoft) können gerade durch Security by default Maßnahmen nicht immer zu 100% wissen, wo die konkreten Daten liegen. Die definierte totale Kontrolle fehlt. T-Systems kauft Festplatten pro Kunde ein und die Daten des Kunden liefen nur auf diesen Platten. Rechtlich gesehen sind diese damit gut zu identifizieren, aber sicherer sind diese so nicht. Außerdem ist ein Zugriff der Behörden wesentlich leichter.

Diese Diskussionen über die Kontrolle des Auftraggebers und derartige Probleme kamen erstmals mit dem Beginn des Outscouring von Leistungen an Arbeitnehmer von Subunternehmen auf. Die Lösungen sind aber im technischen Bereich nicht 1 zu 1 zu übernehmen. Es muss und wurde ein Mittelweg von Microsoft gefunden. Dieser ist meiner Meinung nach noch nicht der goldene Weg, aber diesbezüglich muss der Gesetzgeber zunächst handeln.

Der diesjährige Entwurf EU Grundverordnung liegt aktuell in der Verhandlung und ich hoffe, dass diese EU einheitlichen Regelungen schnellstmöglichst in Kraft treten. Es könnte so möglich werden, dass auch ein deutscher Datenschutzbeauftrage sich selber ein Bild machen kann, da er Befugnisse in ganz Europa durchsetzen kann.

A. Durchführung

a) Zulässigkeit
aa) Ist die Weitergabe von Daten an Azure zulässig? Zulässigkeit bei Vorliegen von Erlaubnistatbeständen.
bb) Ist es zulässig, dass die Daten außerhalb der EU verarbeitet werden?
Zulässigkeit bei: angemessenes Datenschutzniveau §§ 4b, 4c BDSG). Dies bedeutet, dass in dem Land ein angemessenes Datenschutzniveau herrscht. Die EU-Kommission führt eine Liste in denen neben allen EU Ländern, Länder wie die Schweiz oder auch Kanada genannt werden.
b) Schutz bei Drittlandtransfers (bei Hosting ausserhalb der EU)
Die USA erhält die Zulässigkeit über das Safe Harbour Abkommen mit der EU. Das US Handelsministerium prüft die Firmen in den USA und vergibt entsprechend die Zertifizierung eines angemessenen Datenschutzniveaus. Es wird jedoch empfohlen und ist in Deutschland auch nötig, dass eine ADV, also eine Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit dem Diensteanbieter angeboten wird. Diese ADV finden wir beispielsweise bei Office365 unter optionalen Vertragsergänzungen. Dies müsste ich, wenn ich bei Azure hoste einmal im Verhältnis zu Microsoft haben und dann auch meinen Kunden im Verhältnis zu mir anbieten.

c) Zweckbindung/Verwendungsbeschränkung
Es muss genau festgehalten werden, wie der Zweck des Dienstes ist und damit einher geht eine Verwendungsbeschränkung von Daten. Bei sensiblen Daten wie Sozialversicherungsdaten müssen ebenso gesonderte Vorschriften beachtet werden. Diese Zweckbindung tritt im Verhältnis von Microsoft zu der Firma K und der Firma K zu deren Kunden ein.
d) Transparenz
Alle Vorgänge und Prozesse müssen transparent gemacht werden. Alle Mitarbeiter müssen informiert werden und dies gegenzeichnen. Dafür müssen Prozesse aufgesetzt und etabliert werden.

Dieser Punkt wird von vielen Datenschutzbeauftragen gegenüber Microsoft Azure, aber auch gegenüber vielen anderen neuen und alten Cloud Diensten bemängelt. Ich selber habe mir neuere e-Dienste in Deutschland angeschaut, auch diese sind sehr intransparent. Auch Anrufe und die Bitte um Informationen wird verweigert.

Microsoft bietet diesbezüglich zum Beispiel bezogen auf Anfragen von Behörden einen Transparenzbericht an, den sich jeder jährlich downloaden kann. Diese Bericht beinhaltet immer alle Anfragen bezügich der CloudDienste.
e) Datensicherheit

siehe oben
f) Rechte der Betroffenen

Dieser Punkt ist im Bezug auf die Regelungen zwischen Microsoft und der Firma K, sowie zwischen der Firma K und den zukünftigen Kunden zutreffen. Microsoft bietet hierzu EULA, ADV und EU Standardvertragsklauseln an, die dem europäischen Datenschutz genügen stelle unweit die Artikel 29 Arbeitsgruppe der EU fest. Leider konnte ich diesen Bericht selber noch nicht einsehen.

Problematischer wird dieser Punkt in Bezug auf das Innenverhältnis von Unternehmen. Ein aus meiner Sicht nicht zufriedenstellender Punkt wäre die Erhebung und Verarbeitung von E-Mail Daten. In unserem Fall wären es Kommunikationsdaten der Angestellten des K oder der Angestellten des Auftraggebers an den K als Auftragnehmer. Nach herrschender Meinung (Simitis, Roßnagel) solle man den Arbeitnehmer nicht fragen, sondern auf die gesetzlichen Erlaubnistatbestände zurückgreifen. Das Argument gegen das einholen einer schriftlichen Einwilligung, die transparenter wäre, ist, dass dann der Arbeitnehmer auch ablehnen könnte. Wenn der Arbeitgeber fragt, dann muss dieser auch eine Ablehnung hinnehmen und darf nicht im Anschluss die Daten dennoch über die gesetzlichen Erlaubnistatbestände verarbeiten. Da schon vor drei Jahren ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz seinen Weg nicht zum Bundespräsidenten gefunden hat, werden wir mit dieser für mich leicht unzufriedenen Rechtslage leben müssen.

 

 

 

 

Erweiterung für spezielle Berufsgruppen, die Geheimnisträger sind. Hier am Beispiel von Rechtsanwälten. Die Regeln wurden von den Autoren des unten unter Quellen zu findenden ebook aufgestellt.

“Regel 1: Daten werden bereits in der Kanzlei verschlüsselt, bevor sie in die Cloud eingestellt wurden.

Regel 2: Es erfolgt keine Speicherung bei Cloud-Anbietern, die außerhalb der EU bzw. des EWR tätig sind, oder bei Cloud-Anbietern, die ganz oder teilweise ihre Cloud-Server außerhalb der EUbzw. des EWR betreiben.

Regel 3: Mit der Cloud wird nur über verschlüsselte Verbindungen kommuniziert.

Regel 4:  Cloud-Computing befreit nicht von der Notwendigkeit, Daten zu sichern. Es muss stets dafür Sorge getragen werden, dass funktionierende Datensicherungen verfügbar sind.

Regel 5: Vor Nutzung einer Cloud-Lösung und danach regelmäßig müssen Sie sich von den zum Schutz der Daten getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen beim Cloud-Anbieter überzeugen. Lassen Sie sich Zertifikate vorlegen und vertrauen Sie keinen noch so blumigen Versprechen, was Datenschutz und Datensicherheit angeht.”
Quellen bei Microsoft

Rechtliche Informationen zu Microsoft Azure finden Sie hier:
http://azure.microsoft.com/de-de/support/legal/

Diese Webseite enthält alle wichtigen Informationen in Bezug auf Microsoft Azure.
Bundesdatenschutzgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/

Fachbücher zu dem Thema aus dem juristischen Bereich:

Hilber – Cloud Computing – Dr. Otto Schmidt Verlag 2014 – 49 Euro

Heckmann – JurisPraxiskommentar von 2014 – 160 Euro

Härting – Internetrecht – 2014 – 49 Euro

älter: Hoeren – IT Vertragsrecht – 2. Auflage 2012 – 49,80 Euro

Datenschutz und Datensicherheit
ebook für Rechtsanwälte vom Deutschen Anwaltsverein aus Juni 2014

 

Zukunft “Ein neues Fachbuch”
Der Autor arbeitet seit über einem Jahr mit ehemalig Microsoft Press an einem Fachbuch für IT Administratoren in Bezug auf dieses Thema. Dieses soll Mitte 2015 erscheinen.

 

 

 

Veranstaltungstipp – Azure Enterprise Mobility

Microsoft bietet mehrere interessante Kurse an. Diese findet ihr unter dem Link weiter unten.

9. Dezember
How do I make e-mail and Office secure on mobile devices?

Trainer: Brad Anderson (Corp. VP) and Kirk Koenigsbauer (Corp. VP, Office 365)
Moderator: Stacy Crook, Research Director, IDC

 

Quelle:
https://azureinfo.microsoft.com/EMS-Series.html?&partnerref=Display

Zeitzone: http://www.timeanddate.com/worldclock/fixedtime.html?msg=Webcast:+How+do+I+make+e-mail+and+Office+secure+on+mobile+devices%3F+&iso=20141209T1030&p1=234&ah=1

Office 365 DACH – Sprechstunde mit Microsoft

Ich habe vor einiger Zeit eine Gruppe in dem offiziellen Yammer Netzwerk “technical Network” der Microsoft Office Produktgruppe gegründet.
Hier der Link: https://www.yammer.com/itpronetwork/#/threads/inGroup?type=in_group&feedId=4704636

Natürlich würde ich mich freuen, wenn auch meine Leser des Blogs, die sich mit Office 365 beschäftigen dieser Gruppe beitreten. Ihr bekommt dort die Möglichkeit direkt mit Microsoft zu sprechen, Anregungen zu bringen oder euch einfach nur mit MVPs und anderen Experten auszutauschen.

Im Rahmen dieser Gruppe hat Emma Stephan als Betreuerin von Microsoft eine DACH-Sprechstunde ins Leben gerufen. In dieser könnt ihr Fragen stellen, Anregungen machen und einfach nur diskutieren. Als Vortrag dieses Mal wird Michael Greth etwas zu Office 365 Video erzählen.

Zeit: 15-00 bis 16:00 Uhr in Europa
Sprache: Deutsch und Englisch
Termine: 1.12.2014  & 5.12.2014

Einwahlinformationen:

You can download the meeting series invite here.
Join online here  Dial in on the following local numbers using the conference ID 59135017.
Germany – +498931763500 Switzerland – +41434566700 Austria – +431610644447
Schedule and topics (we will try to publish 2 weeks in advance):
December 1st 2014 January 5th 2015 February 2nd 2015

Werbung auf meinem Blog

Wir ihr wahrscheinlich seit gestern mitbekommen habt, habe ich drei Werbeblöcke über Google ADs in meinen Blog eingebaut. Ich validiere gerade verschiedenste Möglichkeiten diesen und meine Partnerwebseiten, die über den gleichen Host laufen, gegen zu finanzieren. Auch diese Kosten steigen und steigen und wenn es so die Möglichkeit gibt diesen Blog nur vom Hosting kostenneutral zu behandeln würde ich dies gerne nutzen.

Ein guter Nebeneffekt ist es, dass ich die verschiedenen System parallel teste und darüber bloggen werde. Wer Ideen oder Anregungen hat, kann mir gerne scheiben.