Verbraucherschutz mit neuem Verfahren gegen Facebook – Datenschutz

Die Verbraucherzentrale Bundesverband darf dank einer neuen Regelung aus dem vergangenen Jahr auch gegen Datenschutzverstöße vorgehen. Der Bundesverband hat dementsprechend eine Klage vor dem Landgericht in Berlin eingereicht und das Gericht hat zugunsten der Verbraucherzentrale entschieden. Facebook verstößt damit gegen deutsches Datenschutzrecht!

drei Hauptpunkte:

  • “Voreinstellungen im Privatsphäre-Bereich bedürfen einer informierten Einwilligung der Verbraucher.
  • Klausel zur Klarnamenpflicht und weitere AGB sind unzulässig.
  • Werbung „Facebook ist und bleibt kostenlos“ ist nicht irreführend.”

 

Interessant ist, dass die eingeholte Einwilligung von Facebook zur Nutzung der Daten des Users teilweise unwirksam ist.

So sind kritische Voreinstellungen bereits aktiviert und müssen nicht erst aktiv vom Nutzer eingestellt werden. Damit verstößt FB gegen geltendes Datenschutzrecht, denn Nutzer müssen sich aktiv und bewusst entscheiden können, man spricht hier auch von Opt-In Verfahren mit einer aufgeklärten Einwilligung. Der Richter am Landgericht entschied, dass alle 5 angeprangerten Voreinstellungen (z.B. Ortung aktiviert in der mobilen App) unwirksam sind und gegen geltendes Recht verstoßen.

Weiterhin wurde die Einwilligung an sich als zu weitreichend angesehen, die Nutzer könnten den Umfang nicht verstehen und begreifen. Alleine die Vorformulierungen, dass “für kommerzielle, gesponserte oder verwandte Inhalte” Daten des Nutzers in den USA weitergeleitet werden dürfen, keine wirksame Zustimmung zur Datennutzung erteilt werden kann.

Ebenfalls werden die Privatsphäreeinstellungen von FB in Untermenüs versteckt, dies sei ebenfalls nicht rechtens. Man werde bei der Anmeldung auch nicht darauf hingewiesen. 

Letztlich monierte der Verband auch die Werbung, dass Facebook kostenlos sei. Das Gericht meinte jedoch, dass immaterielle Gegenleistungen nicht als Kosten anzusehen sind. Ebenfalls wies das Gericht laut Verband auch weitere Anträge ab, die die Facebook-Datenrichtlinie betreffen und die nur Informationen aber keine vertraglichen Regelungen enthalten. Der Verband will bei Abweisung dieser Punkte in den nächst höheren Rechtszug das Kammergericht (Berlins spezielle Nennung für dessen OLG) weiter dagegen vorgehen.

 

Urteil: Urteil des Landgerichts Berlin vom 16.01.2018, Az. 16 O 341/15 – nicht rechtskräftig

 

Link: 

EN: https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/2018/02/09/18-02-12_vzbv_pm_facebook-urteil_en.pdf

DE: https://www.vzbv.de/pressemitteilung/facebook-verstoesst-gegen-deutsches-datenschutzrecht