Am Montag, den 27. September 2021 erhält Süd Korea nun nach UK auch einen Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 Abs. 3 DSGVO.
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Am Montag, den 27. September 2021 erhält Süd Korea nun nach UK auch einen Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 Abs. 3 DSGVO.
Das schweizer Bundesamt für Justiz, welches dem Bundesministerium für Jusitz vergleichbar ist, hat ein Gutachten zum Cloud Act in Bezug auf das schweizerische Recht erstellen lassen und nun auch veröffentlich.
Wenn man überlegt das Privacy Management einzusetzen, muss man auch konkret klären, wer dieses nutzen und verwalten muss und im Zweifel auch reagiert. In diesem Beitrag betrachten wir konkreter die Rollenverteilung im Unternehmen in Bezug auf das Microsoft Privacy Management.
Immer wieder sieht man, dass Personen Screenshots oder auch ganze Sätze von Chatkommunikation im Internet und gerade auf Sozialen Medien wie Twitter oder Facebook. Dies kann aus Sicht des Strafrechtes und des Datenschutzrechtes zu erheblichen Problemen für die veröffentlichende Person führen.
Am genau gleichen Tag veröffentlichte sowohl Microsoft als auch AWS ihre neuen DPAs. Diese haben wieder einige Änderungen mitgebraucht.
Versicherungsunternehmen und auch Kreditinstitute, sowie andere Finanzdienstleister sind schon länger im Fokus der Landesdatenschutzbeauftragten. Dies manifestiert sich nun auch im Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzes NRW.
Am 15.09.2021 geht es nach Bremen. Ich werde am Abend das erste Mal nach 2 Jahren offline einen Vortrag zum Thema Microsoft 365 und Datenschutz halten. Damit treffen sich 2 meiner Lieblingsthemen.
Ich habe vor einigen Tagen einmal zusammengezählt, wie viele Emails ich in den letzten 6 Monaten bekommen habe mit dem Wunsch einen Newsletter zu schreiben. Zusammen mit einer kleinen Umfrage auf Twitter bestätigte dies meine Befürchtungen. Es wird einen Newsletter von rakoellner geben.
Die neuen Standardvertragsklauseln zeigen ihre Vorboten. So ändert Microsoft die Standardeinstellung hin zu einer Pseudonymisierung der Nutzungsstatistiken. Damit werden die Benutzernamen hin zu einer Zahlen und Buchstabenkombination geändert.
Mit dem Schrems2 Urteil des Europäischen Gerichtshofes und dem Wegfall des Privacy Shield Abkommen mit den USA, sowie die zusätzlichen Anforderungen an die EU Standardvertragsklauseln lösen den Dreiklang: Verschlüsselung, Anonymisierung und Pseudonymisierung aus. Continue reading