ICC – Chefankläger

 

Es ist wichtig zu wissen, dass wir seit 2002 einen Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag besitzen. Dieser verfolgt nach dem Rome Statut Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Leider verwehren sich die USA und auch Russland das Abkommen zu unterschreiben und so auch unter die Gerichtsbarkeit des ICC zu fallen.

Einen sehr guten und neutralen Einblick hat die ARD mit einer Dokumentation über den ehemaligen Chefankläger des ICC Mr. Luis Moreno Ocampo angefertigt und gestern ausgestrahlt. Ich selber war bereits mehrere Male am ICC und beim ISTGH. Vor Ort spürt man die Erhabenheit und Autorität des Gerichtes.

Diese fast 90 Minuten kann ich jedem nur ans Herz legen:

ARD Stream:

http://programm.daserste.de/pages/programm/detailArch.aspx?id=A724C7E865C8282EB1974713F4141A87

rakoellner ist MVP

 

Ein Jurist mit einem technischem Award, soweit kommt es noch, hat man mir vor einiger Zeit noch gesagt. Ich hatte mich damals als MVP beworben mit dem Blick meiner Spezialisierung im Bereich Cloud und Clouddienste.

Ebenso möchte ich meine Dr. Arbeit in dem Bereich schreiben @Prof. Dr. Borges: Ich komme und melde mich so schnell wie möglich!

Nun ist es dann geschehen: MVP für Office 365 für das Jahr 2013!

mvp

 

Im Grunde ist dies eine Auszeichnung von Microsoft, die belegt, dass ich in diesem Bereich ein Experte bin. Es handelt sich hierbei nicht um einen juristischen, sondern um einen technischen Award. Ich hoffe, dass bald auch der juristische Award hinzukommt 🙂

Wer mehr über das Programm erfahren will:
http://mvp.support.microsoft.com/de-de/default.aspx

mvp1

 

 

Patentierung von Software effektiv begrenzen

 

Antrag

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/130/1713086.pdf

Europäisches Patentübereinkommen:
http://www.epo.org/law-practice/legal-texts/epc_de.html

heise:
http://m.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-fordert-Schranken-fuer-Softwarepatente-1885076.html?from-classic=1
http://m.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-unternimmt-neuen-Anlauf-gegen-Softwarepatente-1844823.html

Der Bundestag hat eine Windows 8 App

 

Lange durften wir als Entwickler nicht darüber sprechen. Seit Oktober 2012 haben wir mit dem Bundestag und der Agentur Babiel gesprochen und letztendlich die Zusage für das Projekt bekommen. Vier Monate hat es gedauert, neben Abitur, Studium, Klausuren und dem eigentlichen Job eine App mit den ersten Features zu entwickeln. Es war ein spannendes und interessantes Projekt.

Ein großer Dank geht an das Team:

Kai Brummund, René Rimbach, Rafael Regh, Jan Hentschel und Malte Götz!

Ebenso ein Dank an die Agentur Babiel, die uns bei der Gestaltung und Koordination mit dem Bundestag unterstützte.

Letztlich gilt der Dank natürlich der Pressestelle des Bundestages! Dass sich der Bundestag auf ein Projekt von Studierenden eingelassen hat,  zeigt die Offenheit dieser Institution in Deutschland. Vielen Dank!

Wer die App gerne downloaden will kann dies tun:
http://apps.microsoft.com/windows/de-de/app/deutscher-bundestag/654bd292-6d89-436a-a54e-8efe4402a90f

 

Quellen:

Bundestag Pressemeldung:
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/45555910_kw25_windows_app/index.jsp

Microsoft GmbH Deutschland Pressemitteilung:
http://blogs.technet.com/b/microsoft_presse/archive/2013/06/21/windows-8-app-liefert-einfachen-zugang-zum-bundestag.aspx

Chip:
http://www.chip.de/downloads/Deutscher-Bundestag-Windows-8-App_62660096.html

PC welt:
http://www.pcwelt.de/news/Kostenlose_Bundestags-App_fuer_Windows_8_erschienen-Microsoft-7975117.html

Impressum-Auszug:

Impressum

Auszug aus dem Impressum der Windows 8 App

Screen von www.bundestag.de vom 21.06.2013
B1

Buchtipp: Urheber- und Designrecht

41cntH38SzL__Urheber- und Designrecht
Kompass Recht/ herausgegeben von Dieter Krimphove
Jänich/Eichelberger
2. Auflage, 2012 152 Seiten
Hörbuch CD
Nomos, 978-3-17-021781-2
19,90 €

 

 

 

 

 

 

 

Das vorliegende Werk ist ein Buch aus der Reihe Kompass Recht mit dem Titel Urheber- und Designrecht von Prof. Dr. Volker Michael Jänich und Dr. Jan Eichelberger.

Bei dem Werk handelt es sich nicht um ein klassisches Lehrbuch. Es richtet sich an alle Personen mit einem Interesse an dem Rechtsgebiet. Ein erster Kontakt mit dem Urheberrecht können jedoch auch Studierende gerne suchen. Laut der Autoren dürfte „die Stoffdichte dieses Werkes genügen, um eine Vorlesungsabschlussklausur erfolgreich zu meistern.“

Formal besitzt das Buch 13 Kapitel, ein Vorwort, ein kurzes Abkürzungsverzeichnis, ein Literaturverzeichnis und ein Stichwortverzeichnis.

Jedes Kapitel ist in mehrere Unterpunkte unterteilt und sehr ähnlich einem Lehrbuch aufgebaut.

Besonders hervorzuheben bei diesem Werk ist das Hörbuch und die interaktiven Fälle auf der beigelegten CD. Die Fälle sind anschaulich formuliert und lassen sich interaktive sehr gut lösen. Das Hörbuch selber ist mit einer angenehmen Stimme gesprochen. Es lässt sich auch auf einen MP3-Player oder das Smartphone überspielen, so dass man in der Bahn das Buch hören und nicht lesen braucht. Für diejenigen unter uns, die in Bahnen auch so schlecht lesen können.

Der überschaubare Umfang des Buches ist leicht trügerisch, da die wichtigsten Themenbereiche behandelt werden. Diese werden zart nicht in voller Gänze und Fülle bearbeitet, reichen für ein grundlegendes Verständnis jedoch aus. Für eine nächste Auflage würde ich mir jedoch wünschen, dass wenigstens die wichtigsten Urteile und Aufsätze per Fußnote gekennzeichnet sein. Innovativ wäre es wahrscheinlich auch diese vielleicht 20-30 wichtigen Inhalte per QR Code oder über eine Webseite abrufbar zu machen. Meiner Ansicht nach würde dies gut zu dem Werk passen.

Blättert man in dem Werk und beginnt erste Stellen zu lesen, merkt die Leserin/ der Leser schnell, dass es sich einfach zu schnell lesen lässt. Das schnelle Erfassen des Inhaltes wird durch fett markierte Normen und Überschriften gefördert. Beispiele zu fast jedem dritten Abschnitt sind grau hinterlegt und mit Bulidpoints strukturiert, so dass man diese schnell filtern und verstehen kann.

Zur Orientierung in dem Werk befindet sich bei jedem Abschnitt eine Randnummer.

Ebenfalls besonders hervorzuheben sind die zahlreichen Hinweise für Klausuren, wie Hinweise darauf wie eine Fallfrage formuliert ist und auf was diese damit abstellt.

Neben den Klausurhinweisen und den Beispielen befinden sich auch Hinweise in grau unterlegten Kästen. Diese verweisen auf besonders wichtige Punkte der Thematik hin und in diesen findet man die schon erwarteten Fußnoten in Klammern am Ende oder in der Mitte des Abschnittes.

Zusammengefasst handelt es sich bei diesem Werk um eine Art Kurzlehrbuch für Studierende und Interessierte Personen. Wer schnell und ohne große Lehrbücher zu lesen die Thematik erfassen will, ist bei diesem Werk an der richtigen Stelle. Für eine Vorlesung in diesem Bereich scheint es alleine in einigen Punkten ausbaufähig. Dies sollte man mit bedacht wählen, da sich dieses Werk dann schnell zu einem ausgewachsenen Lehrbuch mausern könnte.

 

 

Raphael Köllner

 

 

 

Buchtipp: Die Einwilligung in urheberrechtliche Nutzung im Internet

UrheberrechtDie Einwilligung in urheberrechtliche Nutzungen im Internet
Robert Tinnefeld
Dissertation / Prof. Dr. Ansgar Ohly
Eigentums & Wettbewerbsrecht
1. Auflage 2012
Mohr Siebeck, ISBN 978-3-16-152268-0
59,00 €

 

 

 

 

Die hier vorliegende Dissertation von Robert Tinnefeld mit dem Titel“ Die Einwilligung in urheberrechtliche Nutzungen im Internet“ wurde im Jahre 2012 verfasst und veröffentlicht. Diese ist für Mai 2013 noch äußerst aktuell, jedoch gab es einige richtungsweisende Entscheidungen in diesem Jahr. Diese Entscheidungen stehen nicht im Gegensatz zu der Dissertation.

Das Werk ist Teil der Reihe Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht  Nr. 70 und ist mit 232 Seiten ein im Umfang ausgereifte Dissertation. Diese Arbeit verfasste Herr Tinnefeld im Rahmen des DFG-Graduiertenkollegs für Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit an der Universität Bayreuth entstanden.

Formal ist das Werk in 13  Kapiteln mit zwei bis maximal fünf Unterkapiteln eingeteilt. An der Einteilung und Benennung der Kapitel erlebt der Leser keine Überraschung. Es handelt sich um einen klassischen Aufbau, der in dieser Art und Weise erwartet wird. Bei einem tieferen Blick in den Aufbau findet die Leserin/der Leser eine gut strukturiert und aufgebaute Arbeit.

Neben sehr vielen Fußnoten, die stichpunktartig auch immer das gewünschte Ergebnis zu Tage führten, befindet sich am Ende der Dissertation ein an den Umfang angepasstes Literaturverzeichnis. Der Verlag hat es sich nicht nehmen lassen das gesamte Verzeichnis abzudrucken, in einigen anderen Werken erhält man dieses oft nur im Internet zum Download.

Inhaltlich ist das Thema wohl eines der aus meiner Sicht wichtigsten und relevantesten Themen im IT-Recht. Die Dissertation überprüft das in der aktuellen Rechtsprechung oft eingesetzte Institut der einseitigen Einwilligung in die urheberrechtliche Nutzung im Internet. Im Kern handelt es sich um den Konflikt im Urheberrecht der durch die Suchmaschinennutzung ausgelöst wird. Zu den bekanntesten Verfahren habe ich auf meinem Blog www.rakoellner.de Urteilsbesprechungen geschrieben. In diesem Zusammenhang besonders Interessant ist neben der Rechtsprechung auf die politische Entwicklung. Erinnern wir uns an die Einigung Googles mit den Verlagen in Frankreich. Dort wurde das Thema zur Chefsache, also zur Angelegenheit des Präsidenten gemacht.

Besonders empfehlenswert sind zu diesem Thema auch die öffentlich abrufbaren Dokumente zur Gesetzgebung in diesem Themengebiet und natürlich auch zum Leistungsschutzrecht. In diesem Rahmen findet man auf der Webseite des Bundestages eine 4 Stündige Expertendiskussion unter der Beteiligung von Google und mehreren Gelehrten.

Die Dissertation geht über diese in den letzten zwei Abschnitten aktuellen Fragen natürlich weit hinaus. Diese beschäftigt sich mit der Frage der generellen bis zur speziellen Einwilligung in urheberrechtliche Nutzung im Internet.

Die gezogenen Schlüsse und Ergebnisse der Dissertation möchte ich inhaltlich nicht bewerten, dies würde den Rahmen und die Aufgabe eine Rezension bei weitem übertreffen.

Zusammengefasst ist diese Dissertation mit einem noch humanen Preis eine absolute Leseempfehlung einmal für Studierende, die sich für das Thema und den Fachbereich IT-Recht interessieren. Aber auf der anderen Seite lockt auf meiner Sicht diese Dissertation auch Studierende, die mit dem Themengebiet beginnen und sich diesen höchstaktuelles Thema zu Beginn gesucht haben. Die Dissertation führt sehr gut in die Thematik ein und bildet geschickt Anknüpfungspunkte zu grundlegenden Kenntnissen und anderen Rechtsgebieten im Zivilrecht bis zum Öffentlichen Recht.

 

Raphael Köllner

 

 

Datenschutzerklärung

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IT Recht

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Abkürzungen

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Hinweis aus meiner Datenbank, gilt aber besonders für kostenpflichtige Portale:

 

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Buchtipp Pflichten von Internetnutzern zur Abwehr von Malware und Phishing in Sonderverbindungen

 

Pflichten von Internetnutzern_PhisingPflichten von Internetnutzern zur Abwehr und Phishing in Sonderverbindungen
Promotionsschrift
Schriftenreihe Internet und Recht
Martin Hossenfelder
Herausgegeben Prof. Dr. Borges (Universität Bochum)
1. Auflage, 2013 316 Seiten
Nomos, 978-3-8329-7749-8
82,00 €

Das vorliegende Werk ist im Gegensatz zu den anderen Buchtipps und Rezensionen kein klassisches Lehrbuch, sondern eine Promotionsschrift zur Erlangung der Dr. Würde. Es umfasst 316 Seiten und ist im Jahr 2013 veröffentlicht worden. Das aktuelle Datum ist für Werke aus dem Fachbereich äußerst interessant, da es nur sehr wenige aktuelle Schriften mit dieser Thematik gibt.

Der Dr. Vater des Autors Herrn Martin Hossenfelder ist Prof. Dr. Borges, der den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Wirtschaftsrechts, insb. IT-Recht an der Universität Bochum innehat.

Formal ist die Promotion in 6. Kapitel eingeteilt und in zwei bis drei Unterpunkten mit jeweils bis zu 18 Rubriken. Auch Formal lässt sich das Prinzip vom Allgemeinen zum Speziellen innerhalb der Kapitel sehr gut erkennen.

Der Auto beginnt mit den Grundlagen der Schutzpflichtlehre über die Kriterien zur Beurteilung von Schutzpflichten, die Schutzwürdigkeit, die Technik, spezieller zu den Schutzpflichten zur Abwehr von Malware und Phishing, Schutzplichten innerhalb von Vertragsbeziehungen und endet mit der Durchsetzbarkeit und den Rechtsfolgen. Nach dem Umfang der Kapitel zu beurteilen, liegt der Schwerpunkt im Bereich Schutzpflichten innerhalb von Vertragsbeziehungen. Diese werden einzeln von der unbeabsichtigten Weiterleitung von Schadprogrammen bis zum Onlinebanking und den Onlinezahlungsdiensten sehr gut abgedeckt.

Inhaltlich möchte ich mir nicht anmaßen nach 2 Wochen in Besitz des Werkes ein Urteil zu fällen.

Jedoch möchte ich meinen Eindruck und meinen leider kurzen Einblick schildern. In diesem ersten Eindruck ist diese Promotion eine absolute Empfehlung für jeden IT-Rechtler. Ich habe die ersten Seiten mit Lust und Laune verschlungen, musste das ein oder andere selber in Sekundärer Literatur nachlesen und bin durch die Fußnoten immer zum Ziel gelangt. Die inhaltliche Aufteilung und Struktur der Promotion erleichtert den Einstieg in dieses spezielle Thema aus dem IT-Recht und vermittelt umfassend die noch offenen Herausforderungen, sowie die angestrebten Lösungen und Lösungsansätze.

Zusammenfassend ist dieses Werk für den allgemeinen Studierenden der Rechtswissenschaften wahrscheinlich inhaltlich zu tief. Jedoch sollten Studierende, Professoren und Dozenten des Fachbereichs IT-Recht diese Promotion nicht nur im Regal, sondern auch mindestens einmal gelesen haben.
Ich persönlich habe mich sehr gefreut diese Promotion zu lesen und konnte mit den mir bekannten IT-Rechtlern sehr gut diskutieren und spannende Gespräche führen. Ebenso ist das Thema so aktuell und relevant, dass nicht nur Firmen, sondern auch die Gerichte sich mit dem Thema aktuell beschäftigen. Ich prognostiziere, dass diese Promotion immer wieder als Grundlage dienen wird.

Raphael Köllner