Bundesarbeitsgericht – Entscheidung über Microsoft 365 und die Zuständigkeit des Gesamt-, Konzern- und Betriebsrates

Seit einigen Jahren läuft bereits ein Verfahren zwischen einem deutschen Unternehmen und einem Betriebsrat und deren Gesamtbetriebsrat. Es stellt sich die Frage, welcher Betriebsrat für die Einführung von Microsoft 365 zuständig ist und so auch die Mitbestimmung 

Leitsatz

„Die unternehmenseinheitliche Nutzung von Microsoft Office 365 mit der Möglichkeit einer zentralen Kontrolle von Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer erfordert aus zwingenden technischen Gründen eine betriebsübergreifende Regelung, für die der Gesamtbetriebsrat zuständig ist.“

Kurzzusammenfassung

  • Der Gesamtbetriebsrat ist für die Ausübung der Mitbestimmung für die zentral eingeführte Software von Office 365 zuständig. 
  • Eine Zustimmung / BV mit dem Gesamtbetriebsrat genügt. Ein Betriebsrat/Gesamtbetriebsrat an einem Standort ist nicht für eine zentrale Software zuständig.
  • Der BR am Standort ist nur zuständig, wenn es sich um eine Software handelt, die nur an einem Standort eingesetzt wird.

 

Kommentar

Das BAG bestätigt die bisherige Rechtsprechung und die h.M der Literatur auch für Office 365. Es hätte nicht bis zum BAG gehen müssen, aber so haben wir nun ein Urteil der letzten Instanz.

 

Abrufbar unter

1 ABR 20/21