Am 18.01.2023 hat sich nun auch die Bundesrechtsanwaltskammer zu der Nutzung von Microsoft 365 geäußert auch in Bezug auf die Festlegung der DSK. So teilt auch die BRAK, erhebliche Bedenken gegen die Möglichkeit einer datenschutzkonformen Nutzung mit. Eine abschließende Empfehlung zum rechtmäßigen Einsatz von Microsoft 365 schwer möglich sein und wird von der BRAK nicht erfolgen.