In Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofes mit dem Namen Schrems 2 wurden Folgen und Maßnahmen für den Drittlandtransfer bestimmt und das Privacy Shield abkommen beendet. Unternehmen hatten nun einige Zeit lang die Möglichkeit Maßnahmen zu ergreifen. Nun folgt eine Abfrage einiger Landesdatenschutzbeauftragten:
Anfrage einige LDSBS
Verschickt durch:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Hamburg
- Bremen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
Unternehmen in diesen Bundesländern sollten die Fragebögen vorsorglich ausfüllen oder zumindest schauen, ob sie alle Fragen beantworten können. Bis es zu einer konkreten Anfrage kommt, wird wohl noch etwas Zeit vergehen.
Fragen
Es sind 5 Schwerpunkte in der systematischen und abgestimmten Anfrage gesetzt worden: