In Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofes mit dem Namen Schrems 2 wurden Folgen und Maßnahmen für den Drittlandtransfer bestimmt und das Privacy Shield abkommen beendet. Unternehmen hatten nun einige Zeit lang die Möglichkeit Maßnahmen zu ergreifen. Nun folgt eine Abfrage einiger Landesdatenschutzbeauftragten: