Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht bestätigte das OVG NRW

Die Umsetzung der von der CDU/CSU in einem nächsten Lauf im vergangene Jahr durchgesetzten “Speicherung von Verkehrsdaten” (Vorratsdatenspeicherung) von der Bundesnetzagentur ausgesetzt wurde. Auch schon während des wiederholten Gesetzgebungsprozesses gab es schon Bedenken des Verstoßes gegen EU-Recht. Allgemein stand und steht die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der Kritik. Nun hat die Deutsche Telekom AG auch vor dem OVG NRW obsiegt.

Die Deutsche Telekom klagte schon rechtzeitig vor dem Stichtag der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung beim dem für sie zuständigen VG Köln und siegte vergangenen Sommer. Nun ging das Verfahren um die Frage der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung in den nächsten Rechtszug vor das OVG NRW (Münster). 

Ebenso klagte auch der Provider Spacenet mit dem Verband der Internetwirtschaft Eco.

Das VG Köln urteile auch meiner Ansicht nach korrekt: (Auszug)

-> Verstoß gegen 113ff TKG

„Eine nationale Regelung, die eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung vorsieht, ist laut Urteil des Verwaltungsgerichts Köln unzulässig. Aus der Gesamtheit der gespeicherten Daten könnten nämlich sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben von Personen gezogen werden und die Speicherung auf Vorrat ist geeignet, den Eindruck ständiger Überwachung des Privatlebens zu erzeugen. Jeder Grundrechtseingriff, der mit einer nationalen Regelung einhergeht, die eine Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten vorsieht, ist als besonders schwerwiegend anzusehen. Allein die Bekämpfung schwerer Straftaten könnte einen solchen Grundrechtseingriff rechtfertigen.“, erklärt Prof. Dr. Matthias Bäcker, Prozessbevollmächtigter. 

Der deutsche Richter beim EuGH ist übrigens Prof. Dr. von Danwitz, der ursprünglich den Europarechtslehrstuhl an der Universität zu Köln inne hatte und auch schon Berichterstatter im entscheidenen Safe Habour Urteil war.

 

Das OVG Münster bestätigte diese Entscheidung nun. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ist zugelassen.

 

Link: https://www.eco.de/presse/vorratsdatenspeicherung-nicht-mit-eu-recht-vereinbar-von-eco-unterstuetzte-klage-gewinnt/

 

Gerichtszug:

  1. Verwaltungsrecht Köln
  2. Oberverwaltungsgericht NRW (Münster)