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Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht bestätigte das OVG NRW

Die Umsetzung der von der CDU/CSU in einem nächsten Lauf im vergangene Jahr durchgesetzten “Speicherung von Verkehrsdaten” (Vorratsdatenspeicherung) von der Bundesnetzagentur ausgesetzt wurde. Auch schon während des wiederholten Gesetzgebungsprozesses gab es schon Bedenken des Verstoßes gegen EU-Recht. Allgemein stand und steht die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der Kritik. Nun hat die Deutsche Telekom AG auch vor dem OVG NRW obsiegt.

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