Category Archives: Abkommen

EU reformiert den Datenschutz

 

Das EU Parlament hat erkannt, dass die aktuellen Datenschutzregelungen nicht mehr zeitgemäß sind. Im Rahmen dessen werden in der nächsten Zeit mehrere Verfahren durchgeführt, die eine Reform bewerkstelligen sollen.

“Das Reformpaket zum Datenschutz besteht aus zwei Gesetzesinitiativen: einer allgemeinen Verordnung zur Datenverarbeitung in der EU und einer Direktive, die speziell auf die Datenverarbeitung und -austausch zur Aufklärung oder Verhinderung von Straftaten ausgerichtet ist.

Das Europaparlament arbeitet derzeit an seiner Position zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Vier Ausschüsse haben bereits ihre Meinungen veröffentlicht. Im Juni 2013 stimmen die Abgeordneten des Innenausschusses über ihre Position ab.

Mehr Informationen zur Reform der Datenschutzgesetzte erhalten Sie auch während eines Seminars für Journalisten vom 14. – 15. Mai in Brüssel. Sie können die Veranstaltung live auf der Webseite des Europaparlaments verfolgen oder später als Videoaufzeichnung ansehen.

Unser Dossier zum Thema Datenschutz enthält detaillierte Informationen zu den Plänen des EU-Parlament.

Auf Twitter können Sie sich mit dem Hashtag #EUdataP an der öffentlichen Diskussion beteiligen.”

 

 

Quelle:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/content/20130507FCS08075/html/Datenschutz-EU-Parlament-m%C3%B6chte-B%C3%BCrgerrechte-st%C3%A4rken

 

Apple und der EU-Verbraucherschutz Runde 4

 

Das die Firma Apple nicht viel von Verbraucherschutz hält und zum Beispiel Ihre mobilen Geräte ohne austauschbaren Akku versieht, war uns schon bewusst. Ebenfalls hatte ich Euch schon mal über die ungenaue Darstellung des Protection Plans von Apple in Bezug auf die gesetzlich garantierten Garantiezeitraum von 2 Jahren erläutert.

Deshalb hier nur kurz:
Apple bietet seinen Käufern beim Kauf eines ihrer Geräte (Macs oder Apple Displays) einen sogenannten Protection Plan an. In diesem bietet Apple für das 2te und 3te Jahr eine Absicherung an. Bei dieser Absicherung oder zusätzlichen Garantie, wie Apple es nennen, bekommt der Käufer (Verbraucher) telefonischen Support für die Software und Hardware. Ebenso eine Art Reparaturgarantie, die in jedem Land jedoch unterschiedlich ausfällt.

Auf Drängen der Verbraucherschützer und der EU-Kommission wurde folgende Seite von Apple in auf der deutschen Webseiteeingefügt:
http://www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/

Dies geht der EU-Kommission und den zuständigen Ministerien in den europäischen Ländern nicht weit genug.

Die zuständige EU-Kommissionärin berät jetzt mit den einzelnen Ländern Strafen an Apple zu verhängen, damit Apple keine Verbrauchertäuschung vornimmt, nur um ihr Geschäftsmodell zu retten.

Erste Zahlungen in dieser Auseinandersetzung (1,1 Mio) musste Apple an Italien vornehmen.

 

Google zahlt – aber erstmal nur in Frankreich

 

Laut einem aktuellen Bericht bei SpiegelOnline zahlte Google 60 Millionen in Frankreich an Verlagsprojekte. Der französische Präsident verkündet eigens diesen “Sieg” der Übereinkunft der Verlage in Frankreich mit dem weltweiten Konzern Google. Der Verwaltungschef von Google Eric Schmidt meint dazu, dass es eine historische Einigung zum Wohle des französischen Volkes sei. Neben den 60 Millionen für Projekte der Verlage, will Google auch enger mit den Verlagen zusammenarbeiten und eine faire Gewinnbeteiligung einräumen. Ob Google sich daran hält, ist fraglich.

Nun fragt man sich weiter, was passiert in Deutschland oder direkt in Europa? War der französische Präsident oder genauer gesagt die Lobby der französischen Verlage einfach besser. Wer kennt schon die Antwort.

In Deutschland laufen jedenfalls die Verfahren gegen Google. Wie sich die jeweiligen Senate entscheiden, scheint offen zu sein. Ebenfalls ist das “Leitungsschutzrecht” noch in der Beratung und noch nicht durch den Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Schaut Euch dazu einfach mal meinen Beitrag zum Leistungsschutzrecht an.

Browserwahl – Windows 8

 

Die konkurrierenden Browserhersteller beschwerten sich unlängst vor über 4 Wochen bei der EU-Kommission über das neue Betriebssystem von Microsoft Windows 8, welches erst in drei/zwei Monaten zum Verkauf auf den Markt kommen sollte. Ich habe vor einiger Zeit davon hier auf dem Blog berichtet.

Nun muss sich niemand sorgen machen, denn die Browserwahl kommt regelmäßig und fragt den User, ob er nicht einen anderen Browser installieren will. Die Vorgaben der EU-Kommission sind erfüllt.

Nun stellt sich jedoch immer noch die Frage, warum die Konkurrenz wie Apple oder einige Linux-Hersteller bei ihrem Betriebssystem diese Browserwahl nicht anbietet?

Auf Anfrage bei Apple gab es wie immer keine Antwort.

 Eurer
rakoellner

 

Europäische Kommission und die AppWelt

 

Die Europäische Kommission geht einen Schritt weiter und verbessert ihr Online-Angebot. Seit dieser Woche bietet die Kommission verschiedene Apps zu den unterschiedlichsten Themen an. Besonders interessant ist bestimmt die App zu den Passagierrechten.

http://ec.europa.eu/transport/passenger-rights/en/mobile.html

Die App ist in verschiedene Kategorien eingeteilt:

  • Vor einer Reise (z.B. Transparente Preisinformationen, Fehler bei einer Buchung, Änderung der Flugzeit, gestrichener Flug)
  • Während einer Reise (z.B. Flugverspätung, Änderung der Flugzeit, umgeleiteter Flug, Nichtbeförderung)
  • Service (z.B. Verletzung oder  Unfall,  Änderung der Sitzplatzreservierung)
  • Gepäck (z.B. verlorenes Gepäck)
  • Mehr (z.B. Kontakt)

 

Grafik EU-Fluggastrechte-App

Quelle: Webseite der EU Kommission

Geltungsdauer von Gutscheinen aus dem Internet

Nach gesetzlichen Vorgaben müssen Gutscheine mindestens 3 Monate gelten. Die Geltungsdauer darf eigentlich nicht unterschritten werden.

Nun laufen seit diesem Jahr einige Verfahren vor deutschen Gerichten mit teilweise unterschiedlichem Ausgang.

Das Berliner Amtsgericht erlaubte die kürzere Laufzeit eines Groupon Gutscheines mit der Begründung, dass die User von Groupon verkehrstypischer Weise von dieser Sonderbedingung wissen.
Das AG Köln hingegen lehnte eine Kürzung ab. In diesem Verfahren verklagte ein Kunde jedoch nicht direkt Groupon, sondern eine Reinigungsfirma, die den Gutschein einstellte.

Ich bleibe für Euch am Gutschein, wie man so schön sagt!

ACTA – ad acta!

 

 

Das Europäische Parlament hat heute am 04.07.2012 das Handelsabkommen abgelehnt. Es machte damit das erste Mal von seinem Recht aus dem Lissabon-Vertrag gebrauch. Die Folge ist nun, dass dieses Abkommen in Europa nicht rechtskräftig werden kann.

Abstimmungsergebnis ACTA Quelle: EUParlament

Quelle: EU-Parlament / Abstimmung über ACTA

 

Presseerklärung:
Link

“Europäisches Parlament lehnt ACTA ab

Plenartagung Außenhandel/internationaler Handel − 04-07-2012 – 13:16

Das Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie wurde am Mittwoch durch das EU-Parlament abgelehnt, wodurch es in der EU nicht rechtskräftig werden kann. Zum ersten Mal hat das Parlament von seinem im Lissabon-Vertrag verankerten Recht Gebrauch gemacht und ein internationales Handelsabkommen abgelehnt. 478 Parlamentarier stimmten gegen ACTA, 39 dafür. 165 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

“Ich bin sehr erleichtert, dass das Parlament meiner Empfehlung gefolgt ist und ACTA abgelehnt hat”, so der Berichterstatter David Martin (S&D, UK) nach der Abstimmung. Zum wiederholten Male äußerte er Bedenken, das Abkommen sei zu vage und führe leicht zu Fehlinterpretationen. Bürgerliche Freiheiten gerieten dadurch leicht in Gefahr. Dennoch sei es wichtig, Alternativen für den Schutz geistigen Eigentums in der EU zu finden, da es sich bei diesem um den “Rohstoff der EU-Wirtschaft” handle.

Christofer Fjellner (EVP, SE), überzeugter ACTA-Befürworter, schlug in der letzten Debatte vor der Abstimmung vor, das Parlament sollte seine Schlussabstimmung bis zur Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofes hinsichtlich der Vereinbarkeit von ACTA mit EU-Recht verschieben. Da eine Mehrheit der Abgeordneten sich diesem Vorschlag widersetzte, reagierte eine nicht unerhebliche Minderheit mit Stimmenthaltung bei der heutigen Abstimmung.

Während die Abgeordneten noch eine mögliche Zustimmung zu ACTA diskutierten, appellierten Tausende EU-Bürger an sie, ACTA abzulehnen. Dieser noch nie in einem solchen  Ausmaß betriebene Lobbyismus nahm die unterschiedlichsten Formen an: Straßendemonstrationen, Emails an Abgeordnete und Anrufe in deren Büros. Das Parlament erhielt ferner ein Petitionsschreiben, in dem 2,8 Millionen Unterzeichner weltweit die Abgeordneten aufrufen, ACTA ihre Zustimmung zu verweigern.

ACTA, das von der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten, den USA, Australien, Kanada, Japan, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, Südkorea und der Schweiz ausgehandelt wurde, soll die internationale Gesetzgebung bei der Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie verschärfen. Das Ergebnis der Abstimmung am Mittwoch hat zur Folge, dass weder die EU noch einzelne Mitgliedstaaten dem Abkommen beitreten können.

Verfahren: Zustimmung

REF : 20120703IPR48247″