EU-Kommission startet am 13.12.2022 den Prozess für einen EU-Angemessenheitsbeschluss mit den USA

Schon seit einigen Monaten zeigen Twitter Posts diverser Abgeordneter einschließlich der EU Präsidentin Frau von der Leyen, dass ein EU-Angemessenheitsbeschluss für die USA machbar erscheint und auch von der EU gewollt ist. Dies hätte Auswirkungen für die Wirtschaft in den USA und Europa und öffnet US Unternehmen den Markt in der EU.

EU-Angemessenheitsbeschluss US

Quelle:  https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_22_7631

“Der heute vorgelegte Beschlussentwurf schließt an die am 7. Oktober 2022 erfolgte Unterzeichnung eines einschlägigen US-Dekrets durch Präsident Biden und an die diesbezüglich von US-Generalstaatsanwalt Merrick Garland erlassenen Verordnungen an. Mit diesen beiden Instrumenten ist die grundsätzliche Einigung, die Präsidentin von der Leyen und Präsident Biden im März 2022 verkündet haben, in US-Recht umgesetzt worden.

Der Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses, in dem die von der Kommission durchgeführte Bewertung des US-Rechtsrahmens berücksichtigt und der Schluss gezogen wird, dass letzterer Garantien bietet, die mit denen der EU vergleichbar sind, ist nunmehr veröffentlicht und dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) zur Stellungnahme übermittelt worden. In dem Beschlussentwurf wird der Schluss gezogen, dass die Vereinigten Staaten ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleisten, die aus der EU an US-Unternehmen übermittelt werden.

Zentrale Aspekte

US-Unternehmen können sich dem Datenschutzrahmen EU-USA anschließen, indem sie sich zur Einhaltung detaillierter Datenschutzpflichten verpflichten, darunter beispielsweise die Pflichten, personenbezogene Daten zu löschen, wenn sie für den Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind, und den Fortbestand des Schutzes zu gewährleisten, wenn personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden. Zudem sollen gegebenenfalls allen EU-Bürgerinnen und -Bürgern, deren personenbezogene Daten in einer gegen den Rahmen verstoßenden Art und Weise behandelt werden, verschiedene Rechtsbehelfe offenstehen (unter anderem unentgeltliche Streitbeilegungsverfahren und eine Schiedsstelle).

Darüber hinaus sieht der US-Rechtsrahmen bestimmte Beschränkungen und Garantien in Bezug auf den Zugang von US-Behörden zu Daten vor, insbesondere für Datenzugriffe zum Zwecke der Strafverfolgung und der nationalen Sicherheit. Dazu gehören die neuen, mit dem US-Dekret eingeführten Vorschriften, in denen die vom Gerichtshof der Europäischen Union im „Schrems II“-Urteil angeführten Kritikpunkte aufgegriffen werden:

  • Der Zugang der US-Nachrichtendienste zu europäischen Daten soll auf das zum Schutz der nationalen Sicherheit notwendige und verhältnismäßige Maß beschränkt sein;
  • EU-Bürger sollen im Zusammenhang mit der Erhebung und Verwendung ihrer Daten durch US-Nachrichtendienste auf ein unabhängiges und unparteiisches Rechtsbehelfsverfahren zurückgreifen können, das auch die Befassung eines neu geschaffenen Gerichts zur Datenschutzüberprüfung einschließt. Dieses Gericht soll etwaige Beschwerden von EU-Bürgerinnen und -Bürgern unabhängig untersuchen und beilegen, unter anderem durch die Anordnung verbindlicher Abhilfemaßnahmen.

Europäische Unternehmen sollen sich auf diese Garantien für transatlantische Datenübermittlungen auch dann verlassen können, wenn sie andere Übermittlungsverfahren wie die Verwendung von Standardvertragsklauseln oder verbindlichen unternehmensinternen Vorschriften nutzen.”

Auswirkungen eines EU-Angemessenheitsbeschluss US

Mit einem EU Angemessenheitsbeschluss wird die USA ein gleichwertiges Datenschutzniveau, wie in Europa attestiert. Auf dieser Grundlage können so in den USA personenbezogene Daten von US-Bürgern verarbeitet werden. Dies hilft konkret bei Microsoft365 auch auch Azure und erspart eine ausführliche TIA und größere DSFAs, sowie längere Datenschutzerklärungen.

Nächste Schritte

“Der Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses wird nun das Annahmeverfahren durchlaufen: In einem ersten Schritt hat die Kommission ihren Beschlussentwurf dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) vorgelegt. Anschließend wird die Kommission die Zustimmung eines Ausschusses einholen, der sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt. Darüber hinaus hat das Europäische Parlament ein Recht auf die Kontrolle von Angemessenheitsbeschlüssen. Nach Abschluss dieses Verfahrens kann die Kommission den endgültigen Angemessenheitsbeschluss annehmen.

Die Funktionsweise des Datenschutzrahmens EU-USA soll regelmäßig gemeinsam von der Europäischen Kommission und den europäischen Datenschutzbehörden sowie von den zuständigen US-Behörden überprüft werden. Die erste Überprüfung soll binnen eines Jahres nach dem Inkrafttreten des Angemessenheitsbeschlusses erfolgen, um zu ermitteln, ob alle einschlägigen Elemente des US-Rechtsrahmens vollständig umgesetzt wurden und in der Praxis wirksam funktionieren.”