Anhörung zur Haftung von Internet Providern – Bundestag

Heute ab 14:00 Uhr startet die Anhörung zu Haftung von Internet Providern im Bundestag.

„Betreiber von Internetzugängen über drahtlose lokale Netzwerke (WLAN) sollen ihre Dienste künftig Dritten anbieten können, ohne befürchten zu müssen, für Rechtsverstöße von Nutzern abgemahnt oder haftbar gemacht zu werden. Das sieht die geplante Änderung des Telemediengesetzes vor, die am Montag, 26. Juni, im Mittelpunkt einer zweistündigen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie unter Leitung von Peter Ramsauer (CDU/CSU) steht.“

LINK: https://www.bundestag.de/

 

Die Anhörung wird wie folgt beschrieben:

„Betreiber von Internetzugängen über drahtlose lokale Netzwerke (WLAN) sollen ihre Dienste künftig Dritten anbieten können, ohne befürchten zu müssen, für Rechtsverstöße von Nutzern abgemahnt oder haftbar gemacht zu werden. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur dritten Änderung des Telemediengesetzes (18/12202, 18/12496) vor, der am Montag, 26. Juni 2017, im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie steht. Die Sitzung unter Leitung von Klaus Barthel (SPD) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal E 200 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden.

Keine Verpflichtung von WLAN-Betreibern

Ziel der Novellierung des Telemediengesetzes ist es, den Umfang der Haftungsbeschränkung für Internetzugangsanbieter zu regeln. So sollen WLAN-Betreiber von Behörden nicht verpflichtet werden können, Nutzer zu registrieren, ihr WLAN nicht mehr anzubieten oder ein Passwort für die Nutzung zu verlangen. Dies sei aber auf freiwilliger Basis weiter möglich, so die Regierung, die davon ausgeht, dass öffentliches WLAN durch die Gesetzesänderung häufiger angeboten werden wird.

Daran hätten nicht nur Verbraucher und Unternehmen ein Interesse. Auch Kommunen wollten in ihren Schulen, Bürgerämtern oder Bibliotheken öffentliches WLAN anbieten. „WLAN ist mittlerweile ein wichtiger Baustein der digitalen Infrastruktur und Grundlage vieler Geschäftsmodelle und Innovationen“, heißt es in dem Entwurf. (vom/19.06.2017)“

 

Die Sachverständigen der Anhörung sind

  • Dr. Florian Drücke, Bundesverband Musikindustrie e.V.
  • Andreas May, Generalstaatsanwalt Frankfurt am Main
  • Prof. Dr. Tobias Keber, Die Hochschule der Medien (HdM)
  • Stephan Tromp, Handelsverband Deutschland e.V. (HDE)
  • Prof. Dr. Dieter Frey, FREY Rechtsanwälte Partnerschaft
  • Volker Tripp, Digitale Gesellschaft e.V.
  • Dr. jur. Reto Mantz, Landgericht Frankfurt am Main 

Gesetzesentwürfe und Stellungnahmen