Airbnb Vermietung rechtfertig fristlose Kündigung

Landgericht Berlin, Beschluss vom 3. Februar 2015
– 67 T 29/15 –
Landgericht Berlin, Beschluss vom 18. November 2014
– 67 S 360/14 –

Sachverhalt
Das Landgericht Berlin hatte über eine Räumungsklage aufgrund einer fristlosen Kündigung zu entscheiden. Der Vermieter hatte seinem Mieter nach erfolgter Abmahnung fristlos gekündigt, da dieser ohne Einwilligung oder Genehmigung seines Vermieters die Wohnung über Airbnb angeboten hatte. Bei Airbnb handelt es sich um ein us-amerikanisches Internetprotal in dem Privatleute ihre Wohnungen tage oder auch wochenweise an Dritte, oft Touristen, vermieten können.

Der BGH zu Airbnb
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 8. Januar 2014 – Aktenzeichen VIII ZR 210/13) entschied im Januar, dass eine entgeltliche Überlassung eines Wohnraums an einen Touristen ohne Genehmigung oder Einwilligung des Vermieters vertragswidrig ist. Es handle sich um einen derart schwerwiegenden Pflichtverstoß, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist.

LG Berlin zu Airbnb
Das Landgericht Berlin beschloss in Folge des Urteils des BGH, dass nach einer Abmahnung ein Mieter, der die Wohnung ohne Genehmigung des Vermieters weiter im Internet anbietet, eine fristlose Kündigung rechtfertige. “Der Mieter bringe dadurch unmissverständlich zum Ausdruck, die vertragswidrige entgeltliche Überlassung der Mietsache an Touristen entgegen dem Willen des Vermieters auch in Zukunft fortzusetzen.”

 

 

Quelle:
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20150206.1205.401082.html