Monthly Archives: März 2013

Leistungsschutzrecht ist durch den Bundesrat

 

Alle Informationen:

  • endgültige verabschiedete Vorlage und die passenden Drucksachen findet Ihr hier:

http://www.bundesrat.de/cln_320/nn_2372724/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2013/0101-200/0162-13.html

Die verabschiedete Vorlage muss nun noch von unserem Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, damit es zu einem festgelegten Termin in Kraft tritt.

Apple und der EU-Verbraucherschutz Runde 4

 

Das die Firma Apple nicht viel von Verbraucherschutz hält und zum Beispiel Ihre mobilen Geräte ohne austauschbaren Akku versieht, war uns schon bewusst. Ebenfalls hatte ich Euch schon mal über die ungenaue Darstellung des Protection Plans von Apple in Bezug auf die gesetzlich garantierten Garantiezeitraum von 2 Jahren erläutert.

Deshalb hier nur kurz:
Apple bietet seinen Käufern beim Kauf eines ihrer Geräte (Macs oder Apple Displays) einen sogenannten Protection Plan an. In diesem bietet Apple für das 2te und 3te Jahr eine Absicherung an. Bei dieser Absicherung oder zusätzlichen Garantie, wie Apple es nennen, bekommt der Käufer (Verbraucher) telefonischen Support für die Software und Hardware. Ebenso eine Art Reparaturgarantie, die in jedem Land jedoch unterschiedlich ausfällt.

Auf Drängen der Verbraucherschützer und der EU-Kommission wurde folgende Seite von Apple in auf der deutschen Webseiteeingefügt:
http://www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/

Dies geht der EU-Kommission und den zuständigen Ministerien in den europäischen Ländern nicht weit genug.

Die zuständige EU-Kommissionärin berät jetzt mit den einzelnen Ländern Strafen an Apple zu verhängen, damit Apple keine Verbrauchertäuschung vornimmt, nur um ihr Geschäftsmodell zu retten.

Erste Zahlungen in dieser Auseinandersetzung (1,1 Mio) musste Apple an Italien vornehmen.

 

Streaming von Fernsehsendern – Urteil des EUGH

 

Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes wird für App-Entwickler und Programm Entwickler wohl höchst interessant sein:

Parteien:
ITV Broadcasting (Vereinigtes Königreich)

Herkunft:
High Court of Justice (Chancery Division) – Vereinigtes Königreich

Verfahren: Voranentscheidungsverfahren

Inhalt:
ITV Broadcasting  überträgt ohne Zeitverzögerung das Programm von ITV, BBX, Channel 4 und Sky an Personen, die  in Großbritannien wohnen und eine gültige Empfangslizenz besitzen.

Die Fernsehsender widersprechen und wollen gerichtlich klären lassen, ob Sie dieses Streaming verbieten lassen können.

Datum der Sitzung: 19/11/2012
Verkündungsdatum: 07/03/2013
Veröffentlichung im Amtsblatt: ABl. C. 65 vom 03.03.2012, S.3
Generalanwalt: Bot

Ergebnis:
Die Fernsehsender müssen schriftlich dem Broadcasting-Service erlauben und dürfen als Autor/Urheber des Programmes bestimmen, wer ihre Inhalte verbreiten darf.

 

 

Bring your own device

 

Die Consumeration of IT schreitet immer weiter voran. Sehr viele Unternehmen erlauben es Ihren Mitarbeitern die gestellte Hardware auch für private Zwecke zu nutzen oder auch private Hardware für das Unternehmen zu nutzen. Vielfach finden es die Angestellten umständlich und kompliziert Hardware in doppelter Ausführung mit sich zu führen. Dies gilt nicht nur für eine mögliche Geschäftsreise, sondern auch für den Weg zum Arbeitsplatz. Einige Mitarbeiterinnen besitzen sogar keinen privaten Rechner oder Smartphone mehr, da Sie Ihre gesamte Kommunikation über ihre Geschäftsgeräte abwickeln.

Diese Entwicklung schreitet extrem schnell voran. Eine Ursache lässt sich darin erkennen, dass schicke, funktionelle und leistungsstarke Hardware seit einigen Jahren auch für den Consumer zu akzeptablen Preisen verfügbar ist. Früher war diese Hardware entsprechend kostspielig und nur über exklusive Vertriebswege für Firmen beziehbar.

rechtliche Probleme:
Nun wirft diese Praxis einige rechtliche Probleme auf.

Wir wollen uns einmal mit dem Problem des Datenschutzes der Kundendaten beschäftigen. Dieses Thema sorgte in den letzten Jahren immer wieder zu regen Diskussionen, da das Thema Datenhandel immer mehr in den Fokus rückt.

Ich bin sehr viel unterwegs und habe bei den letzten drei Flugreisen (100% Geschäftsleute) kleine Umfragen gestartet und aktuell auch hier über meinen Blog. Im Flieger war das Ergebnis:

24 Geschäftsleute befragt, ob Sie Ihr Blackberry/IPhone für private Dinge nutzen und für die geschäftliche Kommunikation. Konkret habe ich gefragt, ob sie alle ihre Geschäftskontakte auf Ihrem Diensthandy haben und Apps wie WhatsApp. Das Ergebnis hat mich nicht wirklich erstaunt. Von 24 Geschäftleuten auf dem Weg von Köln nach München hatten 23 WhatsApp auf Ihrem Diensthandy.
Ich fragte bei 4 Geschäftsleuten weiter, ob Ihre Firma ( Globale Firmen/ Autobranche + Luftfahrt ) die private Nutzung gestattet.  Diese bestätigten dies und in den Regelungen stände nichts von einem Verbot von WhatsApp und Co.
Als ich diese Personen aufkläre, dass das gesamte Telefonbuch auf die Server von WhatsApp geladen wird, sagten Sie, dass es Ihnen egal sei.

Dies erstaunte mich sehr stark.

positive Erkenntnis:
Nur eine Person der 24 Befragten der Stichprobe holte zu meinem Erstaunen ein privates Handy hervor und meinte, hier habe ich WhatsApp drauf, aber nicht auf meinem Geschäftshandy.  Warum er sich so verhalte, erkläre er mir auch: “Es gab einen Datenklau in seiner hochspezialisieren Firma und interne Kundendaten tauchten bei der Konkurrenz auf. Es wurden sogar die privaten Nummern der CEOs der Kunden von der Konkurrenz angerufen.” Danach gab es ein Review der Datenschutz-Guidelines seines Unternehmens. Den Kunden hätten Sie verloren, aber das würde Ihnen nicht nochmal passieren.  Warum alle anderen im Flieger so unvorsichtig seinen, verstehe er auch nicht.

 

Ergebnis:
Der Umgang der Daten in dieser Stichprobe verstößt gegen geltendes Recht. Die Sorglosigkeit vieler Geschäftsleute erstaunt mich sehr!

Bundesdatenschutzgesetz

Lösung:
Ich habe mir alle gänigen Handy angeschaut. Lediglich das neue WindowsPhone 8 verfügt über einen vom restlichen Handy abgeschotteten Bereich, der von einem Unternehmen gesteuert werden kann und der zurzeit den größst möglichen Schutz bietet.

Informationen findet Ihr hier:
http://www.windowsphone.com/de-DE/business/for-business 

 

Informationen zu dem Thema beim Bundesministerium des Inneren:

Bring your own device:
Broschüren + Informationsmaterial

https://www.sicher-im-netz.de/unternehmen/2246.aspx

 

 

 

Der sicherste Browser ist…

 

Die allgemeine Frage ist:  Welchen Browser sollte ich nutzen?

Wir wollen dieser Frage aus Gründen der Sicherheit einmal nachgehen. Also welcher Browser hat im vergangenen Jahr die wenigsten Schwachstellen gehabt und welche Schwachstellen sind noch offen?

Als Grundlage nutzen wir die Statistik des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vom 1.03.2012 bis zum 1.03.2013:

Safari                            (Apple): 88 Schwachstellen (67 kritisch/alle geschlossen)
Chrome                      (Google): 259 Schwachstellen (163 kritisch/ alle geschlossen)
Internet Explorer (Microsoft): 019 Schwachstellen (14 kritisch/alle geschlossen)
Firefox                        (Mozilla): 188 Schwachstellen (128 kritisch/alle geschlossen)

Rangfolge nach den objektiven Daten des BSI:

wenigste Schwachstellen

1. InternetExplorer

2. Safari

3. Firefox

4. Chrome

meiste Schwachstellen

Schwachstellen

Zusammenfassung:

Schaut man sich nun diese Daten des  BSI genauer an, muss man zwangsläufig zum Ergebnis kommen, dass der InternetExplorer der Browser mit großem Abstand mit den wenigsten Schwachstellen ist.

Laut der aktuellen Ergebnisse des letzten Jahres:
Empfehlung: Internet Explorer
Don´t: Chrome und Firefox

Informationen/Quelle:

https://www.cert-bund.de/schwachstellenampel

 

 

 

Die Schwachstellenampel

 

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlicht in regelmäßigen Abständen als Angebot des “Warn- und Informationsdienst” (WID) und dem Bürger-CERT Informationen zu aktuellen Schwachstellen bei vielen Softwareprodukten. Diese Informationen sind öffentlich zugänglich.

Die Informationen über die Schwachstellen stammen aus verschiedenen kommerziellen Schwachstellen-Informationsdiensten und von öffentlich zugänglichen Angeboten aus dem Internet, so die CERT-Bund Webseite.

Der aktuelle Auswertungszeitraum 1.03.2012 bis 1.03.2013:

Adobe

  • Adobe Reader: 54 Schwachstellen (54 kritisch/ alle geschlossen)
    = BSI Bewertung ist grün
  • Adobe Acrobat: 53 Schwachstellen (53 kritisch/ alle geschlossen)
    = BSI Bewertung ist grün
  • Flash Player: 82 Schwachstellen (77 kritisch/ alle geschlossen)
    = BSI Bewertung ist grün

Apple

  • Mac OSX: 26 Schwachstellen ( 9 kritisch/alle geschlossen)
    = BSI Bewertung ist grün
  • Safari: 88 Schwachstellen (67 kritisch/alle geschlossen)
    = BSI Bewertung ist grün
  • Quicktime: 19 Schwachstellen (19 kritisch/alle geschlossen)
    = BSI Bewertung ist grün

Google

  • Chrome: 259 Schwachstellen (163 kritisch/alle geschlossen)
    = BSI Bewertung ist grün

 Linux

  • Kernel: 109 Schwachstellen ( 25 kritisch/alle geschlossen)
    = BSI Bewertung ist grün

Microsoft

  • Windows: 99 Schwachstellen (57 kritisch/alle geschlossen)
    = BSI Bewertung ist grün
  • Internet Explorer: 19 Schwachstellen (14 kritisch/alle geschlossen)
    = BSI Bewertung ist grün
  • Office: 31 Schwachstellen (22 kritisch/alle geschlossen)
    = BSI Bewertung ist grün

Mozilla

  • Firefox: 188 Schwachstellen (128 kritisch/alle geschlossen)
    = BSI Bewertung ist grün
  • Thunderbird: 175 Schwachstellen (124 kritisch/alle geschlossen)
    = BSI Bewertung ist grün

Oracle

  • Java DE Develoment Kit (JDK): 149 Schwachstellen ( 92 kritisch/ 1 offene)
    = BSI Bewertung ist rot
  • Java Runtime: 151 Schwachstellen (124 kritisch/ 1 offene)
    = BSI Bewertung ist rot

 

 

Informationsquellen für Schwachstellen:

Informationen zur Schwachstellenampel:

https://www.allianz-fuer-cybersicherheit.de/ACS/DE/_downloads/cybersicherheitslage/BSI-CS_028.pdf?__blob=publicationFile