http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?action=tv
Debatte im Bundestag zum Leistungsschutzrecht.
IT und Recht, Cloud und mehr
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Debatte im Bundestag zum Leistungsschutzrecht.
Heute kam mir doch glatt die Idee, dass viel immer über Android und IOS-Apps berichtet wird, aber die Apps meines geliebten WindowsPhones nicht präsentiert werden.
Also kurz um, einfach selber gemacht:
http://www.facebook.com/BestWindowsApp
Wer seine App auch präsentiert hat schreibt mir einfach eine Mail an: info@rakoellner.de
Laut einem aktuellen Bericht bei SpiegelOnline zahlte Google 60 Millionen in Frankreich an Verlagsprojekte. Der französische Präsident verkündet eigens diesen “Sieg” der Übereinkunft der Verlage in Frankreich mit dem weltweiten Konzern Google. Der Verwaltungschef von Google Eric Schmidt meint dazu, dass es eine historische Einigung zum Wohle des französischen Volkes sei. Neben den 60 Millionen für Projekte der Verlage, will Google auch enger mit den Verlagen zusammenarbeiten und eine faire Gewinnbeteiligung einräumen. Ob Google sich daran hält, ist fraglich.
Nun fragt man sich weiter, was passiert in Deutschland oder direkt in Europa? War der französische Präsident oder genauer gesagt die Lobby der französischen Verlage einfach besser. Wer kennt schon die Antwort.
In Deutschland laufen jedenfalls die Verfahren gegen Google. Wie sich die jeweiligen Senate entscheiden, scheint offen zu sein. Ebenfalls ist das “Leitungsschutzrecht” noch in der Beratung und noch nicht durch den Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Schaut Euch dazu einfach mal meinen Beitrag zum Leistungsschutzrecht an.
Studie der EU Kommission (pdf-Datei)
“Fighting cyber crime and protecting privacy in the cloud”, so heißt die aktuelle Studie im Auftrag der EU-Kommission zum Thema Cloud.
Diese beschäftigt sich mit den beiden großen Themenbereichen:
[Mehr zum Inhalt folgt in den nächsten Tagen]
“Funkzellenabfrage durch Ermittlungsbehörden” hieß eine kleine Anfrage der Fraktion “Die Linke” [ID-17.48456].
Die Fraktion “Die Linke” im Bundestag hatte in dieser kleinen Anfrage 17 Fragen verbunden. Diese Fragen handelten vom Umfang der Funkzellenabfrage durch Polizeibehörden des Bundes, sowie die Prozentzahl der aufgeklärten Fälle durch eine Abfrage. Letztlich stand ebenso die Frage der Haltung der Bundesregierung zur Neuregelung der Funkzellenabfrage des Landes Sachsen.
Die Bundesregierung antwortete mit der Drucksache 17/11445