Am 16. Juli 2020 fiel das Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Fall Schrems gegen Facebook, welches nach einer Überweisung des Higher Court in Irland über die Gültigkeit der Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten in den USA mittels Privacy Shield und EU Standardvertragskauseln (EU Modelclauses) urteilen musste. Beide Rechtsgrundlagen der Verarbeitung wurden von Facebook genutzt, um die Daten ihrer Nutzer in die USA zu übertragen und dort zu nutzen.
