Laut Spiegel-Online überlegen verschiedene Ministerien eine Meldepflicht von Hackerattaken auf das Unternehmen melden zu lassen.
Die Telekom betreibt zurzeit schon eine Live-Ansicht der Angriffe auf http://www.sicherheitstacho.eu/
IT und Recht, Cloud und mehr
Laut Spiegel-Online überlegen verschiedene Ministerien eine Meldepflicht von Hackerattaken auf das Unternehmen melden zu lassen.
Die Telekom betreibt zurzeit schon eine Live-Ansicht der Angriffe auf http://www.sicherheitstacho.eu/
Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes wird für App-Entwickler und Programm Entwickler wohl höchst interessant sein:
Parteien:
ITV Broadcasting (Vereinigtes Königreich)
Herkunft:
High Court of Justice (Chancery Division) – Vereinigtes Königreich
Verfahren: Voranentscheidungsverfahren
Inhalt:
ITV Broadcasting überträgt ohne Zeitverzögerung das Programm von ITV, BBX, Channel 4 und Sky an Personen, die in Großbritannien wohnen und eine gültige Empfangslizenz besitzen.
Die Fernsehsender widersprechen und wollen gerichtlich klären lassen, ob Sie dieses Streaming verbieten lassen können.
Datum der Sitzung: 19/11/2012
Verkündungsdatum: 07/03/2013
Veröffentlichung im Amtsblatt: ABl. C. 65 vom 03.03.2012, S.3
Generalanwalt: Bot
Ergebnis:
Die Fernsehsender müssen schriftlich dem Broadcasting-Service erlauben und dürfen als Autor/Urheber des Programmes bestimmen, wer ihre Inhalte verbreiten darf.
Die Consumeration of IT schreitet immer weiter voran. Sehr viele Unternehmen erlauben es Ihren Mitarbeitern die gestellte Hardware auch für private Zwecke zu nutzen oder auch private Hardware für das Unternehmen zu nutzen. Vielfach finden es die Angestellten umständlich und kompliziert Hardware in doppelter Ausführung mit sich zu führen. Dies gilt nicht nur für eine mögliche Geschäftsreise, sondern auch für den Weg zum Arbeitsplatz. Einige Mitarbeiterinnen besitzen sogar keinen privaten Rechner oder Smartphone mehr, da Sie Ihre gesamte Kommunikation über ihre Geschäftsgeräte abwickeln.
Diese Entwicklung schreitet extrem schnell voran. Eine Ursache lässt sich darin erkennen, dass schicke, funktionelle und leistungsstarke Hardware seit einigen Jahren auch für den Consumer zu akzeptablen Preisen verfügbar ist. Früher war diese Hardware entsprechend kostspielig und nur über exklusive Vertriebswege für Firmen beziehbar.
rechtliche Probleme:
Nun wirft diese Praxis einige rechtliche Probleme auf.
Wir wollen uns einmal mit dem Problem des Datenschutzes der Kundendaten beschäftigen. Dieses Thema sorgte in den letzten Jahren immer wieder zu regen Diskussionen, da das Thema Datenhandel immer mehr in den Fokus rückt.
Ich bin sehr viel unterwegs und habe bei den letzten drei Flugreisen (100% Geschäftsleute) kleine Umfragen gestartet und aktuell auch hier über meinen Blog. Im Flieger war das Ergebnis:
24 Geschäftsleute befragt, ob Sie Ihr Blackberry/IPhone für private Dinge nutzen und für die geschäftliche Kommunikation. Konkret habe ich gefragt, ob sie alle ihre Geschäftskontakte auf Ihrem Diensthandy haben und Apps wie WhatsApp. Das Ergebnis hat mich nicht wirklich erstaunt. Von 24 Geschäftleuten auf dem Weg von Köln nach München hatten 23 WhatsApp auf Ihrem Diensthandy.
Ich fragte bei 4 Geschäftsleuten weiter, ob Ihre Firma ( Globale Firmen/ Autobranche + Luftfahrt ) die private Nutzung gestattet. Diese bestätigten dies und in den Regelungen stände nichts von einem Verbot von WhatsApp und Co.
Als ich diese Personen aufkläre, dass das gesamte Telefonbuch auf die Server von WhatsApp geladen wird, sagten Sie, dass es Ihnen egal sei.
Dies erstaunte mich sehr stark.
positive Erkenntnis:
Nur eine Person der 24 Befragten der Stichprobe holte zu meinem Erstaunen ein privates Handy hervor und meinte, hier habe ich WhatsApp drauf, aber nicht auf meinem Geschäftshandy. Warum er sich so verhalte, erkläre er mir auch: „Es gab einen Datenklau in seiner hochspezialisieren Firma und interne Kundendaten tauchten bei der Konkurrenz auf. Es wurden sogar die privaten Nummern der CEOs der Kunden von der Konkurrenz angerufen.“ Danach gab es ein Review der Datenschutz-Guidelines seines Unternehmens. Den Kunden hätten Sie verloren, aber das würde Ihnen nicht nochmal passieren. Warum alle anderen im Flieger so unvorsichtig seinen, verstehe er auch nicht.
Ergebnis:
Der Umgang der Daten in dieser Stichprobe verstößt gegen geltendes Recht. Die Sorglosigkeit vieler Geschäftsleute erstaunt mich sehr!
Lösung:
Ich habe mir alle gänigen Handy angeschaut. Lediglich das neue WindowsPhone 8 verfügt über einen vom restlichen Handy abgeschotteten Bereich, der von einem Unternehmen gesteuert werden kann und der zurzeit den größst möglichen Schutz bietet.
Informationen findet Ihr hier:
http://www.windowsphone.com/de-DE/business/for-business
Informationen zu dem Thema beim Bundesministerium des Inneren:
Bring your own device:
Broschüren + Informationsmaterial
https://www.sicher-im-netz.de/unternehmen/2246.aspx
Umfrage zum Thema Bing your own device:
Link zur Umfrage:
http://sdrv.ms/WWqPa5
Die Umfrage wird anonym behandelt. Die Ergebnisse erscheinen auf diesem Blog.
Die allgemeine Frage ist: Welchen Browser sollte ich nutzen?
Wir wollen dieser Frage aus Gründen der Sicherheit einmal nachgehen. Also welcher Browser hat im vergangenen Jahr die wenigsten Schwachstellen gehabt und welche Schwachstellen sind noch offen?
Als Grundlage nutzen wir die Statistik des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vom 1.03.2012 bis zum 1.03.2013:
Safari (Apple): 88 Schwachstellen (67 kritisch/alle geschlossen)
Chrome (Google): 259 Schwachstellen (163 kritisch/ alle geschlossen)
Internet Explorer (Microsoft): 019 Schwachstellen (14 kritisch/alle geschlossen)
Firefox (Mozilla): 188 Schwachstellen (128 kritisch/alle geschlossen)
Rangfolge nach den objektiven Daten des BSI:
wenigste Schwachstellen
1. InternetExplorer
2. Safari
3. Firefox
4. Chrome
meiste Schwachstellen
Zusammenfassung:
Schaut man sich nun diese Daten des BSI genauer an, muss man zwangsläufig zum Ergebnis kommen, dass der InternetExplorer der Browser mit großem Abstand mit den wenigsten Schwachstellen ist.
Laut der aktuellen Ergebnisse des letzten Jahres:
Empfehlung: Internet Explorer
Don´t: Chrome und Firefox
Informationen/Quelle:
https://www.cert-bund.de/schwachstellenampel
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlicht in regelmäßigen Abständen als Angebot des „Warn- und Informationsdienst“ (WID) und dem Bürger-CERT Informationen zu aktuellen Schwachstellen bei vielen Softwareprodukten. Diese Informationen sind öffentlich zugänglich.
Die Informationen über die Schwachstellen stammen aus verschiedenen kommerziellen Schwachstellen-Informationsdiensten und von öffentlich zugänglichen Angeboten aus dem Internet, so die CERT-Bund Webseite.
Der aktuelle Auswertungszeitraum 1.03.2012 bis 1.03.2013:
Adobe
Apple
Linux
Microsoft
Mozilla
Oracle
Informationsquellen für Schwachstellen:
Informationen zur Schwachstellenampel:
Der Bundestag hat das umstrittene und stark diskutiere Leistungsschutzrecht beschlossen. Der Spiegel hat die Abstimmung in einer Grafik zusammengestellt:
http://www.spiegel.de/flash/0,5532,22868,00.html#abstimmung=307&hilfe=false
Wer mehr über das beschlossene Leistungssschutzrecht erfahren möchte, kann hier in ein paar Tagen mehr erfahren.
http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?action=tv
Debatte im Bundestag zum Leistungsschutzrecht.
Heute kam mir doch glatt die Idee, dass viel immer über Android und IOS-Apps berichtet wird, aber die Apps meines geliebten WindowsPhones nicht präsentiert werden.
Also kurz um, einfach selber gemacht:
http://www.facebook.com/BestWindowsApp
Wer seine App auch präsentiert hat schreibt mir einfach eine Mail an: info@rakoellner.de
Laut einem aktuellen Bericht bei SpiegelOnline zahlte Google 60 Millionen in Frankreich an Verlagsprojekte. Der französische Präsident verkündet eigens diesen „Sieg“ der Übereinkunft der Verlage in Frankreich mit dem weltweiten Konzern Google. Der Verwaltungschef von Google Eric Schmidt meint dazu, dass es eine historische Einigung zum Wohle des französischen Volkes sei. Neben den 60 Millionen für Projekte der Verlage, will Google auch enger mit den Verlagen zusammenarbeiten und eine faire Gewinnbeteiligung einräumen. Ob Google sich daran hält, ist fraglich.
Nun fragt man sich weiter, was passiert in Deutschland oder direkt in Europa? War der französische Präsident oder genauer gesagt die Lobby der französischen Verlage einfach besser. Wer kennt schon die Antwort.
In Deutschland laufen jedenfalls die Verfahren gegen Google. Wie sich die jeweiligen Senate entscheiden, scheint offen zu sein. Ebenfalls ist das „Leitungsschutzrecht“ noch in der Beratung und noch nicht durch den Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Schaut Euch dazu einfach mal meinen Beitrag zum Leistungsschutzrecht an.