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[Buch] Der Name der Robe

[Kurzrezension]

Der Name der Robe
Anette Heiter
PIPER
238 Seiten für 9,99Euro
ISBN: 978-3-492-30359-0

Am vergangenen Wochenende war ich krank und ich hatte mich mit verschiedenen Büchern eingedeckt. Die Autoren Anette Heiter ist seit 1993 in Baden-Württemberg als Richterin tätig und seit den 80er Jahren tritt sie beim Stuttgarter Juristenkabarett auf.

Ich hatte das Buch nach gut einem Tag durchgelesen, was sehr für die sehr gute Lesbarkeit spricht. Jedoch habe ich schnell gemerkt, dass es sich nicht um ein Buch speziell für Juristen handelt, sondern die breite Maße anspricht. Leider wird auch sehr viel mit Klischees und Vorurteilen gespielt, so dass fast jeder Jurist nach gut einem Jahr im “aktiven” Dienst in einer Kanzlei oder bei Gericht das Buch verfassen könnte.

Zusammengefasst ist es sehr gut und leserlich geschrieben. Wer gerne etwas mehr über die Arbeit einer Richterin erfahren will, sollte es sich kaufen.

 

DJ Set mit Surface Pro, Surface RT und DJTech

Ich arbeite oft viel zu viel und da kommen einem so mach interessante Ideen. Warum nicht ein Surface RT und ein Surface Pro als DS Set umbauen und per USB ein professionelles DJ Deck anschließen. Virtuelle Plattenteller per touch wären doch echt cool.

Also nicht lange überlegen, sondern ausprobieren, war die Devise. Ich holte also zu nächtlicher Stunde zwei Surface RTs, ein Surface Pro, zwei Boxen, zwei Kopfhörer und mein USB DJ Set von DJ Tech mit Software aus dem Schrank.

DJPro

Das Ergebnis überraschte nicht etwas. Es lief alles stabil und perfekt! Das DJ Deck konnte ich über den USB an das Surface Pro anschließen und so wiederum dieses als Zentrale für Boxen und Kopfhörer nutzen. Weiterhin einmal Kopfhörer an das Surface Pro zur Liederauswahl und die Surfaces an das DJ Deck LineIn anschließen. Zusätzlich noch edijing App für Windows 8.1 installiert und los ging es.

Ergebnis
Das Surface Pro ist wesentlich besser als ein MacBook für diesen Einsatz 🙂 Die Touch-Eingabe: per Finger Lieder in die Liste ziehen usw. war einfach intuitiv und besser als per Maus und Tastatur oder einem Touchpad. Die Leistung des Surface Pro reichte aus, so dass nur 40% Arbeitsspeicher und gut 60% CPU frei waren um parallel noch Email zu schreiben oder Bing News im Snapping-Modus zu lesen.

Was habe ich gelernt:

Einfach mal ausprobieren 🙂

Tipp:
Man kann unter Windows 8.1 auch einfach einen Musik-Account anlegen und diesem einzlene Apps zu ordnen, so funktioniert auf jeder Party eben nur die DJ-App oder eben XBOX Musik 🙂 Ihr müsst also nicht darauf achten, ob eue Freunde mit eurem Account auf Facebook posten.

Reisemängel und das AG Mönchengladbach

 

Man mag es kaum glauben, aber auch Juristinnen haben Humor. Da wird schon im Studium spontan mal eine gesamte Klausur in Reimen geschrieben. Bei Gericht setzt sich dies fort und das ein oder andere Urteil wird in Reimen verfasst, streng nach Paar- und Wechselreim.

Aus diesen Gründen habe ich die Facebookgruppe: “Juristikus” gegründet. Hier sammeln wir gemeinsam die lustigsten Gesetze, Urteile und alles das, was sich noch finden lässt.

Erst gestern konnte man über ein angeblichen Verfahren lesen, das ein Rechtsanwalt eröffnete, da seine mittlerweile Ex-Freundin ihn mit Ihren Brüsten beim Liebesspiel erdrücken wollte. Ob dies nur eine “Zeitungsente” war oder der Wahrheit entspricht, dem fehlt zurzeit noch eine glaubwürdige Quelle.

Aber es gibt auch einen schon viel zitierten Fall, den auch in immer wieder aus der Schublade für den ein oder anderen Vortrag genutzt habe. Besonders interessant wird es, wenn man mit Nicht-Juristen über diesen Fall diskutiert und diese nicht glauben können, dass das hohe Gericht selber Ahnung von üblichen Praktiken beim Liebesspiel hat.

Um welchen Fall handelt es sich?
Die meisten von Euch haben es bestimmt schon aus der Überschrift entnommen. Es geht um einen Fall vor dem Amtsgericht Mönchengladbach. Dort klagte ein Ehepaar wegen entgangener Urlaubsfreuden auf Minderung des Reisepreises. Sie fanden statt eines Doppelbettes zwei Einzelbetten in Ihrem Hotelzimmer vor.  Sie beschwerten sich nicht den Beischlaf vollziehen zu können, aber das Gericht kannte zum Beispiel die Möglichkeit mit dem Gürtel des Mannes, den er beim klassischen Beischlaf wohl nicht benötigte, die Betten aneinander zu fixieren.

Urteil: AG Mönchengladbach

25.04.1991

Aktenzeichen:   5a C 106/91

 Normen: § 651a BGB, § 651c BGB, § 651d BGB, § 651f BGB

NJW 1995, Heft 13, Seite 884

Quelle – Uni Köln