Update – System zur Verhängung von Bußgeldern für Datenschutzverstößen des European Data Protection Board

Die Verhängung von Bußgeldern an Unternehmen aus der Datenschutzgrundverordnung ist innerhalb der Mitgliedsstaaten recht unterschiedlich, die ist innerhalb von Deutschland etwas besser, aber auch hier oft fraglich in der Höhe und Verhältnismäßigkeit. Dies zeigte das Bußgeld gegen die Deutsche Wohnen oder den Vfl Stuttgart. 

Europäisch einheitliches System des edpb

Seit dem 16. Mai 2022 ist nun ein einheitliches Bußgeldsystem für alle europäische Mitgliedstaaten vom Europäischen Datenschutz Board veröffentlicht worden. Dies beendet gleichzeitig bereits bestehende Systeme, wie die Absprachen zwischen den deutschen Landesdatenschützern. Das Bußgeldsystem ist innerhalb von Europa einheitlich anzuwenden. Dies bring die Hoffnung mit, dass die doch teilweise sehr unterschiedlichen Bußgelder und gerade aus deutscher Sicht viel zu niedrigen Bußgelder in anderen Mitgliedsstaaten. 

Das neue System und die Konsequenzen

Ich habe meine Bahnfahren nach Berlin und zurück für das Durcharbeiten der 40 Seiten genutzt. Dies zeigt, dass gerade größere Unternehmen und Konzerne einer wesentlich höheren Gefahr von empfindlichen Bußgeldern haben. Es legt nahe, dass Bußgelder am oberen Rand des Möglichen sein werden und dies nun pro fehlerhaften Verarbeitung europaweit und auch die Verlagerung in andere europäische Länder keine Risikominimierung mehr ist. Für kleinere Unternehmen gerade im KMU Bereich hat es gewisse Vorteile, so dass hier das Maß und die Verhältnismäßigkeit mehr ausschlägt. 

Material und Konsultationsverfahren

Download: https://edpb.europa.eu/system/files/2022-05/edpb_guidelines_042022_calculationofadministrativefines_en.pdf

offizieller Beitrag: https://edpb.europa.eu/news/news/2022/edpb-adopts-guidelines-calculation-fines-guidelines-use-facial-recognition_en

Konsultationsverfahren bis 22. Juni 2022 möglich unter: https://edpb.europa.eu/our-work-tools/documents/public-consultations/2022/guidelines-042022-calculation-administrative_en

 

Abwehr gegen Bußgelder

Die Abwehr gegen Bußgelder hat auch weiterhin gute Chancen gerade die noch ungeklärten Bereiche des Art 83 DSGVO auszufüllen und auch mit Verhandlungen mit der Aufsichtsbehörde zu einer für alle Seiten einvernehmlichen Lösung zu kommen. Dies zeigte sich bisher auch gerade in Deutschland, Frankreich und auch Spanien. Es lohnt sich gerade bei hohen Bußgeldern eine richterliche Überprüfung anzugehen und teilweise auch die Formfehler der Behörde aufzudecken, um so die Bußgelder zu reduzieren.