Die Verhängung von Bußgeldern an Unternehmen aus der Datenschutzgrundverordnung ist innerhalb der Mitgliedsstaaten recht unterschiedlich, die ist innerhalb von Deutschland etwas besser, aber auch hier oft fraglich in der Höhe und Verhältnismäßigkeit. Dies zeigte das Bußgeld gegen die Deutsche Wohnen oder den Vfl Stuttgart.