Im Rahmen des Einsatzes von Produkten und Services US-Amerikanischer Dienstleister steht nicht erst seit Schrems2, aber auch gerade deshalb, die Frage des US-Überwachungsrechts und der Überwachungsbefugnisse im Raum. Nun hat die DSK dazu ein Gutachten in den USA in Auftrag geben und ergänzt somit die Informationen aus der Literatur und dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.