LAG Köln – Mitbestimmungsrecht für Microsoft 365 durch den Gesamtbetriebsrat

Die Mitbestimmung bei Microsoft 365 ist eine spannende Thematik. In diesem Blog berichtete bereits über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Einführung von Microsoft 365 / Office 365. Nun stellt sich bei der Mitbestimmung auch die Frage, welcher Betriebsrat beteiligt werden muss. 

Mitbestimmung Gesamtbetriebsrat oder Einzelbetriebsrat bei der Einführung von Microsoft 365

In diesem Fall war die Fallfrage, ob der Betriebsrat am Standort in Weilerswist für die Einführung von Microsoft 365 zuständig ist. Also das dieser Betriebsrat beispielsweise sein Vetorecht und sein Beratungsrecht konkret ausübt. Nun steht im Raum, ob bei einer konzernweiten Software, wie Microsoft 365, der Gesamtbetriebsrat/Konzernbetriebsrat oder der Einzelbetriebsrat am Standort zuständig ist. 

Konkret wurde so entschieden, dass der Gesamtbetriebsrat für eine konzernweite Software, wie Microsoft 365 zuständig ist.

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Kopie des gesamten Beschlusses

Landesarbeitsgericht Köln, 9 TaBV 28/20 (nrw.de)

 

“Landesarbeitsgericht Köln, 9 TaBV 28/20

Datum: 21.05.2021
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper: 9. Kammer
Entscheidungsart: Beschluss
Aktenzeichen: 9 TaBV 28/20
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:0521.9TABV28.20.00
 
Vorinstanz: Arbeitsgericht Bonn, 2 BV 94/19
Nachinstanz: Bundesarbeitsgericht, 1 ABR 20/21
Sachgebiet: Arbeitsrecht
 
Tenor:

I. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 20.05.2020 – 2 BV 94/19 – wird zurückgewiesen.

II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 

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