Microsoft Teams an hessischen Schulen – Klarstellung des Landesdatenschutzes

Der Streit in Hessen geht in die nächste Runde. Der Landesdatenschutz konkretisiert das Ende der Duldung der Nutzung von Microsoft Teams, dass man zwar die Videokonferenzlösung nicht mehr nutzen soll, aber alle andere Funktionen sind in Ordnung. 

Microsoft Teams Nutzung an hessischen Schulen

Die Duldung läuft noch bis zum 31.Juli 2021. Dann hatte das hessische Kultusministerium dem LDSB versprochen eine komplett datenschutzkonforme Lösung einsetzen zu wollen. 

Die Kritik an Microsoft Teams konzentriert sich auf folgende Punkte:

  • Übermittlung von personenbezogenen Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger in Staaten, die nicht den Datenschutzstandard der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) garantieren

Betroffen 

Videokonferenzfunktion von MS Teams

alle anderen Funktionen von Microsoft Teams sind weiterhin nach der Frist nutzbar. 

Kommentar: Dies könnte bedeutet, dass zwar keine Microsoft Teams Meetings mehr nutzbar seinen, dafür aber Gruppenchats mit Video und auch Microsoft LiveEvents? Auch die “Klarstellung” führt eher zur Verwirrung, denn die beiden Funktionen oben sind keine Videokonferenzen (1 = Gruppen Meeting 2= Broadcast). Es zeigt wieder Mal, dass der LDSB dringend Fachkompetenz im Hause benötigt.

 

Hier die Klarstellung

“Die im April 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie ausgesprochene Duldung (fast) aller VKS wurde im Juli 2020 für ein weiteres Schuljahr bis zum 31. Juli 2021 verlängert. Bis zu diesem Zeitpunkt hat das Hessische Kultusministerium zugesagt, allen Schulen ein landeseinheitliches, datenschutzkonformes und technisch leistungsfähiges VKS zur Verfügung zu stellen (Landes-VKS). Damit entfällt für die Schulen in Hessen die sachliche Grundlage, andere VKS zu nutzen.

Die aktuelle Rechtslage wird derzeit insbesondere durch das sog. „Schrems II-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geprägt. Nach diesem Urteil ist die Übermittlung von personenbezogenen Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger in Staaten, die nicht den Datenschutzstandard der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) garantieren, untersagt. Mit der Nutzung des Landes-VKS würden hessische Schulen (vorbehaltlich der Prüfung durch den HBDI) die von dem EuGH verlangten Standards erfüllen.

Zudem macht der HBDI erneut darauf aufmerksam, dass von dem Auslaufen der Duldung lediglich die Videokonferenzfunktion von MS Teams betroffen ist. Andere Funktionen von MS Teams (z.B. Chatfunktion, Austausch von Dokumenten) und auch Microsoft 365 können im pädagogischen Bereich durch Schulen zunächst weiterverwendet werden.

Selbstverständlich ist sich der HBDI darüber im Klaren, dass es aufgrund schulspezifischer Prozesse in den einzelnen Schulen des Landes zu unterschiedlichen zeitlichen Verläufen bei der Migration kommen kann. Der HBDI ist jedoch bereit, die hieraus resultierenden Verzögerungen mitzutragen, soweit erkennbar ist, dass die Schulen den Weg hin zu einem datenschutzkonformen VKS eingeschlagen haben. Allerdings geht der HBDI davon aus, dass die Schulen bis spätestens zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2021/22 die Umstellung vollzogen haben.”

Klarstellung zu MS-Teams und dem Auslaufen der Duldung | Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (hessen.de)