Nun haben wir eine erste Entscheidung im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom OLG Köln erhalten. Das OLG Köln hatte eine einstweilige Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichtes Köln vom 22.05.2019 (28 O 167/18) zu entscheiden. Es handelt sich somit um die erste Entscheidung nach Gültigkeit der DSGVO.