Ein historischer Sieg für den Datenschutz und für Microsoft!

Microsoft gewinnt den zweiten Rechtszug vor einem NY Bundesgericht und beendet dadurch den möglichen Zugriff von US-Behörden auf Daten, die in Microsofts Rechenzentren außerhalb der US gehostet und verarbeitet werden. Alles weitere hier:


Sachverhalt
Die US Behörden möchten auf Daten zugreifen, die eine Tochterfirma der Microsoft Corp. in Dublin hostet. Konkret ging es um mindestens ein Postfach (Outlook.com)/E-Mail, welches in einem Microsoft Rechenzentrum in Dublin/Irland, also außerhalb der US, gespeichert war und in dem dortigen Rechenzentrum gehostet war. Sie hatten vor drei Jahren einen Durchsuchungsbefehl für ein E-Mail-Konto an Microsoft geschickt mit Verlangen auf Herausgabe der Daten in einem Fall eines Drogenvergehens. Microsoft weigerte sich diese Daten herauszugeben, da dieser Durchsuchungsbefehl nicht für Ireland gültig sein könne. Der Durchsuchungsbefehl wurde lediglich von einem New Yorker Bezirksrichter ausgestellt und nicht durch ein irisches Gericht oder der irischen Regierung.

In einem ersten Rechtszug gewannen die US Behörden vor dem New Yorker Gericht mit der Argumentation, dass die Daten eigentlich Microsofts Daten seien und nicht die Daten der Kunden von Microsoft. Auch wenn Microsoft Corp. nicht direkt das RZ betreibt und auch nur eine Tochter des Konzerns theoretisch und praktisch Zugriff gehabt hätte, sollte die eigentlich fremden Daten der Kunden zu Microsoft Corp und damit in den Einflussbereich der US Behörden liegt. US-Amerianisches Recht sollte damit auch auf Daten, die außerhalb des US-amerikanischen Territoriums liegen angewendet werden. Sie haben sich damit auf den “Stored Communication Act” berufen.

Trotz des verlorenen ersten Rechtszuges (aus 2014) ging Microsoft gegen das Urteil in Berufung. Damit ging das Verfahren in den zweiten Rechtszug, in dem am heutigen Donnerstag ein Urteil gefallen ist. Ich berichtete über die erste mündliche Verhandlung bereits in meinem Blog.

Nach diesen Sieg der US-Behörden im ersten Rechtszug rotierte Microsoft gewaltig und änderte nicht nur auf dessen Basis, aber auch seine Strategie hin zu lokalen Microsoft Clouds bis hin zum extrem Fall der deutschen Microsoft Cloud mit einem Datentreuhänder Model, das einen Zugriff rechtlich und praktisch absolut unmöglich machen sollte. Einige andere Konzerne, wie auch Google, sprangen Microsoft bei und sahen durch das Urteil den europäischen Markt für sie schwinden. Die Folge waren die erwarteten heißen Diskussionen in europäischen Unternehmen gegen US-Konzerne und deren Dienste und für lokale Hostinganbieter wie z.B. die TerraCloud

Die Thematik dieses einen Urteils ging soweit, dass es Treffen auch mit President Obama nur zu diesem Thema gab und Microsoft alle Register zog.

 

Entscheidung
Das Verfahren dauerte nun über zwei Jahre und endete im zweiten Rechtszug mit einem für Microsoft, deren Kunden, und vor allem für den Datenschutz wichtigen Urteil.

Der Senat des Bundesberufungsgerichtes stellte fest, dass unter anderem der “Stored Communication Act” keine Anwendung auf Daten finden darf, die zwar durch einen amerikanischen Konzern behandelt werden, aber außerhalb der US Territoriums liegen. Ein Zugriff der US-Behörden auf Daten in Europa, konkret auf Daten in Dublin, ist damit nicht mehr möglich. Die Grundlage für einen Zugriff ist mit dem Urteil entzogen worden.

Die 63seitige Urteilsbegründung zeigt, dass das Gericht sich seines Urteiles und dessen Tragweite durchaus bewusst war und ist. Ich werde in den nächsten Tagen die einzelnen Gründe und die Argumentation aufbereiten, daher lasst mich das Urteil im Einzelnen bitte lesen 🙂

 

Zukunft

Die US-Behörden haben nun die Möglichkeit gegen das Urteil eine Art Revision einzulegen und so gegen dieses Urteil im zweiten Rechtszug vorzugehen. Dann würde die Rechtsfrage vor dem Surpreme Court verhandelt werden müssen. Wie sich die US-Behörden entscheiden mag offen sein. Laut einiger Zeitungsberichte wäre Obama gegen einen Zugriff, aber auch in den USA stehen Wahlen an und dies kann auch diese Entscheidung beeinflussen. Ich würde mir wünschen, dass es bei diesem Urteil bleibt.

 

Auswirkungen
Das Urteil der Richter: Lynch, Carney und Bolden wird eine erhebliche Tragweite und auch politische Auswirkungen haben. Es könnte mit wichtig in der Bewertung der EU-Standardvertragsklausen oder auch des neuen privacy shield Abkommens sein. Wie kämpferisch sich Microsoft für eine “good Cloud” einsetzt, konnten wir  in der Rede von Brad Smith (ein Abteilungsleiter von LCA) in der Keynote am dritten Tag erleben. Auch hierzu gibt es noch einen Blogbeitrag und ich habe die entsprechenden Minuten mittels camtasia aufgenommen 🙂

 

Video von Brad Smith:

 

und hier sein Blogbeitrag als offizielle Stellungnahme von Microsoft zu der Thematik: http://blogs.microsoft.com/on-the-issues/2016/07/14/search-warrant-case-important-decision-people-everywhere/#sm.0000bmsnkrrt6f9vsn21p1bw6c32s

Das Urteil direkt von der Webseite des Gerichtes findet ihr hier: http://digitalconstitution.com/wp-content/uploads/2016/07/Decision-opinion.pdf

und hier kommt noch die Meldung von Microsoft Press Germany, die meine liebe Kollegen aus Microsoft Zeiten geschrieben hat: https://news.microsoft.com/de-de/unsere-klage-zu-durchsuchungsbefehlen-ein-wichtiges-urteil-fur-menschen-auf-der-ganzen-welt/#sm.000e1nh6gk80fmh10nt23d3btorf5

 

 

Links:

Urteil vom 14. July 2016,  Microsoft v. United Staates, Docket No. 14-2985

http://digitalconstitution.com/wp-content/uploads/2016/07/Decision-opinion.pdf