„Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält Regelungen zu folgenden Themenfeldern:
• Verbesserung der IT-Sicherheit bei Unternehmen – insbesondere bei Kritischen Infrastrukturen;
• Schutz der Bürgerinnen und Bürger in einem sicheren Netz;
• Schutz der IT des Bundes;
• Stärkung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik;
• Erweiterung der Ermittlungszuständigkeiten des Bundeskriminalamtes im Bereich Cybercrime.“
so die Webseite des BMI:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2014/08/einleitung-ressortabstimmung-it-sicherheitsgesetz.html
Auf der Webseite findet sich der 59 seitige Entwurfstext vom 18.08.2014, welcher nun in die Ressortabstimmung geht. Zunächst fällt auf, dass der vorherige Entwurf vom 05.03.2013 nur 27 Seiten enthält; alles weitere folgt.