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Telekom + Drosselung eine rechtliche Wertung

 

Die Telekom hat angekündigt ihre Flatrates zu kündigen und diese nur noch mit kleinem Inklusivem Volumen auszustatten. So soll man im großen VDSL Tarif noch 200 GB, aber in den kleinen Tarifen mit bis zu 16MBits Downloadgeschwindigkeit lediglich 75 GB Volumen haben, bevor der User nur noch 384 Kilobit Downloadgeschwindigkeit zur Verfügung hat.

Weiterhin berichten zahlreiche Medien, dass laut der Telekom eigene Dienste, wie der Mediendienst nicht bei der Volumenberechnung einzubeziehen seinen. Dies bestätigte René Obermann in einem Interview, denn diese Dienste seinen keine Internetdienste sondern eher dem Fernsehen ähnlich. Youtube und Co. müssten somit Durchleistungsgebühren an die Telekom zahlen, damit auch sie nicht in die Inklusivvolumen fallen würden.

Alles schön und gut, aber:

Eine derartige Begrenzung mit den so formulierten Ausnahmen ist nur möglich, wenn die Telekom weiß und analysiert wo und was ihr Kunde im Internet so tut. Nutzt er es um über den eigenen Dienst Fernsehen zu schauen oder schaut er Videos auf Youtube.
Dies verstößt meiner Ansicht  gegen § 88 TKG. Der Paragraph schützt das Fernmeldegeheimnis und damit den Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Dies bedeutet, dass der Provider nicht wissen darf oder auch auswerten, was er Kunde in einzelnen tut oder macht.

Ich bin gespannt auf die ersten Klagen und Verfahren zu diesem Thema. Ich werde die Datenbanken durchsuchen und Euch einen zweiten Teil der Einschätzung geben.

 

Ҥ 88
Fernmeldegeheimnis

(1) Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche.

[…]”

 

Quelle:
http://dejure.org/gesetze/TKG/88.html

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Die Welt – Telekom verteidigt Drosselung