Der Landesdatenschutz in Niedersachsen hat ein Prüfschema zur Prüfung der Erforderlichkeit einer Durchführung einer DSFA auf seiner Webseite veröffentlicht. Dieses Prüfschema soll Unternehmen unterstützen, ob und wann eine DSFA (Art. 35 DSGVO) durchgeführt werden muss:
