Umfrage zum Thema Bing your own device:
Link zur Umfrage:
http://sdrv.ms/WWqPa5
Die Umfrage wird anonym behandelt. Die Ergebnisse erscheinen auf diesem Blog.
IT und Recht, Cloud und mehr
Umfrage zum Thema Bing your own device:
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http://sdrv.ms/WWqPa5
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Die allgemeine Frage ist: Welchen Browser sollte ich nutzen?
Wir wollen dieser Frage aus Gründen der Sicherheit einmal nachgehen. Also welcher Browser hat im vergangenen Jahr die wenigsten Schwachstellen gehabt und welche Schwachstellen sind noch offen?
Als Grundlage nutzen wir die Statistik des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vom 1.03.2012 bis zum 1.03.2013:
Safari (Apple): 88 Schwachstellen (67 kritisch/alle geschlossen)
Chrome (Google): 259 Schwachstellen (163 kritisch/ alle geschlossen)
Internet Explorer (Microsoft): 019 Schwachstellen (14 kritisch/alle geschlossen)
Firefox (Mozilla): 188 Schwachstellen (128 kritisch/alle geschlossen)
Rangfolge nach den objektiven Daten des BSI:
wenigste Schwachstellen
1. InternetExplorer
2. Safari
3. Firefox
4. Chrome
meiste Schwachstellen
Zusammenfassung:
Schaut man sich nun diese Daten des BSI genauer an, muss man zwangsläufig zum Ergebnis kommen, dass der InternetExplorer der Browser mit großem Abstand mit den wenigsten Schwachstellen ist.
Laut der aktuellen Ergebnisse des letzten Jahres:
Empfehlung: Internet Explorer
Don´t: Chrome und Firefox
Informationen/Quelle:
https://www.cert-bund.de/schwachstellenampel
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlicht in regelmäßigen Abständen als Angebot des „Warn- und Informationsdienst“ (WID) und dem Bürger-CERT Informationen zu aktuellen Schwachstellen bei vielen Softwareprodukten. Diese Informationen sind öffentlich zugänglich.
Die Informationen über die Schwachstellen stammen aus verschiedenen kommerziellen Schwachstellen-Informationsdiensten und von öffentlich zugänglichen Angeboten aus dem Internet, so die CERT-Bund Webseite.
Der aktuelle Auswertungszeitraum 1.03.2012 bis 1.03.2013:
Adobe
Apple
Linux
Microsoft
Mozilla
Oracle
Informationsquellen für Schwachstellen:
Informationen zur Schwachstellenampel:
Der Bundestag hat das umstrittene und stark diskutiere Leistungsschutzrecht beschlossen. Der Spiegel hat die Abstimmung in einer Grafik zusammengestellt:
http://www.spiegel.de/flash/0,5532,22868,00.html#abstimmung=307&hilfe=false
Wer mehr über das beschlossene Leistungssschutzrecht erfahren möchte, kann hier in ein paar Tagen mehr erfahren.
http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?action=tv
Debatte im Bundestag zum Leistungsschutzrecht.
Heute kam mir doch glatt die Idee, dass viel immer über Android und IOS-Apps berichtet wird, aber die Apps meines geliebten WindowsPhones nicht präsentiert werden.
Also kurz um, einfach selber gemacht:
http://www.facebook.com/BestWindowsApp
Wer seine App auch präsentiert hat schreibt mir einfach eine Mail an: info@rakoellner.de
Laut einem aktuellen Bericht bei SpiegelOnline zahlte Google 60 Millionen in Frankreich an Verlagsprojekte. Der französische Präsident verkündet eigens diesen „Sieg“ der Übereinkunft der Verlage in Frankreich mit dem weltweiten Konzern Google. Der Verwaltungschef von Google Eric Schmidt meint dazu, dass es eine historische Einigung zum Wohle des französischen Volkes sei. Neben den 60 Millionen für Projekte der Verlage, will Google auch enger mit den Verlagen zusammenarbeiten und eine faire Gewinnbeteiligung einräumen. Ob Google sich daran hält, ist fraglich.
Nun fragt man sich weiter, was passiert in Deutschland oder direkt in Europa? War der französische Präsident oder genauer gesagt die Lobby der französischen Verlage einfach besser. Wer kennt schon die Antwort.
In Deutschland laufen jedenfalls die Verfahren gegen Google. Wie sich die jeweiligen Senate entscheiden, scheint offen zu sein. Ebenfalls ist das „Leitungsschutzrecht“ noch in der Beratung und noch nicht durch den Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Schaut Euch dazu einfach mal meinen Beitrag zum Leistungsschutzrecht an.
Studie der EU Kommission (pdf-Datei)
„Fighting cyber crime and protecting privacy in the cloud“, so heißt die aktuelle Studie im Auftrag der EU-Kommission zum Thema Cloud.
Diese beschäftigt sich mit den beiden großen Themenbereichen:
[Mehr zum Inhalt folgt in den nächsten Tagen]
„Funkzellenabfrage durch Ermittlungsbehörden“ hieß eine kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ [ID-17.48456].
Die Fraktion „Die Linke“ im Bundestag hatte in dieser kleinen Anfrage 17 Fragen verbunden. Diese Fragen handelten vom Umfang der Funkzellenabfrage durch Polizeibehörden des Bundes, sowie die Prozentzahl der aufgeklärten Fälle durch eine Abfrage. Letztlich stand ebenso die Frage der Haltung der Bundesregierung zur Neuregelung der Funkzellenabfrage des Landes Sachsen.
Die Bundesregierung antwortete mit der Drucksache 17/11445
Das durch den Bundesgerichtshof entwickelte Prinzip der Störerhaftung (BGH, Urteil vom 30.06.2009, Az. VI ZR) wird zurzeit auch bei unserem Gesetzgeber geprüft.
Nun entschied das Landgericht Hamburg nach gleichem Prinzip ( Beschluss vom 11.01.2013 – 308 O 442/12)