Zoom führt in den AGB KI Training ein, Microsoft auch – Ein Blick auf die Änderungen

KI oder künstliche Intelligenz ist ein wichtiger Punkt im modernen Arbeitsplatz und der Cloud Welt von privaten Personen und gerade auch bei Unternehmen. Nun haben Zoom und auch Microsoft ihre Datenschutzerklärungen innerhalb Ihrer AGB geändert.

 

Zoom Nutzungsbedingungen

Abrubar unter: https://explore.zoom.us/de/terms/ (7. August 2023)

Änderung von Anfang August 02.

10.2 Vom Dienst generierte Daten, Zustimmung zur Nutzung. Zu den Kundeninhalten zählen keine Telemetriedaten, Produktnutzungsdaten, Diagnosedaten und ähnliche Inhalte oder Daten, die Zoom in Verbindung mit Ihrer Nutzung bzw. der Nutzung der Dienste oder Software durch Ihre Endbenutzer erhebt oder generiert („vom Dienst generierte Daten“). Im Verhältnis zwischen Ihnen und Zoom liegen alle Rechte, Besitzansprüche und Anteile an den vom Dienst generierten Daten sowie alle Eigentumsrechte daran ausschließlich bei Zoom. Sie stimmen zu, dass Zoom auf Grundlage der Kundeninhalte und Nutzung der Dienste sowie der Software die vom Dienst generierten Daten zusammenstellt und zusammenstellen kann. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Zoom auf die vom Dienst generierten Daten zu jedem beliebigen Zweck zugreift, sie nutzt, erhebt, erstellt, verändert, verteilt, verarbeitet, weitergibt, pflegt und speichert, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, einschließlich zum Zweck der Produkt- und Dienstentwicklung, des Marketings, der Analysen, der Qualitätssicherung, des maschinellen Lernens oder der künstlichen Intelligenz (einschließlich zum Zweck der Schulung und Abstimmung von Algorithmen und Modellen), der Schulung, des Testens, der Verbesserung der Dienste, Software oder anderer Produkte, Dienste und Software von Zoom oder einer beliebigen Kombination davon, und wie anderweitig in dieser Vereinbarung vorgesehen. Sollten Rechte an den vom Dienst generierten Daten bestehen, die Zoom gemäß diesem Abschnitt 10.2 oder wie anderweitig in dieser Vereinbarung vorgesehen nicht zustehen, treten Sie hiermit bedingungslos und unwiderruflich alle Rechte, Besitzansprüche und Anteile an den vom Dienst generierten Daten, einschließlich aller damit verbundenen Eigentumsrechte, an Zoom ab und stimmen zu, diese in Ihrem Namen an Zoom abzutreten, und Sie veranlassen Ihre Endbenutzer, Zoom bedingungslos und unwiderruflich alle Rechte, Besitzansprüche und Anteile an den vom Dienst generierten Daten abzutreten und zuzustimmen.“

Diese Änderung führte zu sehr viel Kritik

Einige Hochschulen und auch Unternehmen schalteten Zoom ab oder überlegten, Zoom Verträge auslaufen zulassen. Zoom reagierte in wenigen Tagen und änderte die AGB erneut:

Neu ab 7. August

10.4 Gewährung von Kundenlizenzen. Sie stimmen zu, Zoom eine Lizenz zu erteilen und erteilen Zoom hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht exklusive, unentgeltliche, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz sowie alle anderen Rechte, die erforderlich oder notwendig sind, um Kundeninhalte weiterzuverbreiten, zu veröffentlichen, zu importieren, darauf zuzugreifen, sie zu nutzen, zu speichern, zu übertragen, zu überprüfen, offenzulegen, aufzubewahren, zu extrahieren, zu modifizieren, zu reproduzieren, freizugeben, zu verwenden, anzuzeigen, zu kopieren, zu verteilen, zu übersetzen, zu transkribieren, abgeleitete Werke davon zu erstellen und zu verarbeiten sowie alle Handlungen in Bezug auf die Kundeninhalte vorzunehmen: (i) soweit dies für Zoom erforderlich ist, um Ihnen die Dienste zur Verfügung zu stellen, einschließlich des Supports der Dienste, (ii) zum Zweck der Produkt- und Dienstentwicklung, des Marketings, der Analysen, der Qualitätssicherung, des maschinellen Lernens, der künstlichen Intelligenz, der Schulung, des Testens, der Verbesserung der Dienste, Software oder der anderen Produkte, Dienste und Software von Zoom oder einer Kombination davon, und (iii) für jeden anderen Zweck im Zusammenhang mit einer Nutzung oder anderen Handlung, die gemäß Abschnitt 10.3 zulässig ist. Wenn Sie Eigentumsrechte an den vom Dienst generierten Daten oder den aggregierten anonymen Daten haben, erteilen Sie Zoom hiermit eine unbefristete, unwiderrufliche, weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz und gewähren Zoom alle anderen Rechte, die erforderlich oder notwendig sind, um es Zoom zu ermöglichen, seine Rechte in Bezug auf die ggf. vom Dienst generierten Daten sowie die aggregierten anonymen Daten gemäß dieser Vereinbarung auszuüben.

Ungeachtet des zuvor Genannten verwendet Zoom Kundeninhalte wie Audio-, Video- oder Chatdateien zum Trainieren von KI-Modellen nur dann, wenn Sie damit einverstanden sind.“

Diese Änderung soll nun die Gemüter beschwichtigen. Aber dies tat es bisher nicht. Das Training von KI und vor allem auch von Audio-, Video- und Chat Inhalten wird von den meisten Personen mit denen ich gesprochen habe abgelehnt. „Zoom hat auch vorher ohne KI funktioniert“, sagte man mir auf meine Nachfrage.

Persönlich finde ich dies von Zoom nicht in Ordnung, es stellen sich viele Fragen, wie kann ich Einwilligungen und wie auch widerrufen, sehe ich meine Daten, was passiert damit konkret? Fragen über Fragen. Ich werde zunächst versuchen auf Zoom zu verzichten.

 

Microsoft Datenschutzerklärung

Abrufbar unter:  https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement (Juli 2023)

Neuigkeiten: https://privacy.microsoft.com/de-DE/updates

Nutzungsbedingungen: https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen

Beispiel aus meinen Business Tenant.

Microsoft Nutzungsbedingungen

Bei Microsoft finden sich kein Hinweise oder das Wort künstliche Intelligenz in den Nutzungsbedingungen.

Zitat der allgemeinen Datenschutzerklärung

„Die Verarbeitung personenbezogener Daten für diese Zwecke umfasst sowohl automatisierte als auch manuelle (menschliche) Verarbeitungsmethoden. Unsere automatisierten Methoden stehen häufig im Zusammenhang mit unseren manuellen Methoden und werden von diesen unterstützt. Zu unseren automatisierten Methoden gehört beispielsweise die künstliche Intelligenz (KI), die wir als Technologie betrachten, die es Computern ermöglicht, Zusammenhänge zu erkennen, zu lernen, Begründungen zu liefern und bei der Entscheidungsfindung zu helfen, damit Computer Probleme auf ähnliche Weise lösen können wie Menschen. Um die Genauigkeit unserer automatisierten Verarbeitungsmethoden (einschließlich KI) zu trainieren und zu verbessern, überprüfen wir manuell einige der Vorhersagen und Schlussfolgerungen, die mit den automatisierten Methoden erstellt wurden. Dies erfolgt anhand der zugrunde liegenden Daten, aus denen die Vorhersagen und Schlussfolgerungen erstellt wurden. Beispielsweise überprüfen wir manuell kurze Ausschnitte aus Sprachdaten, die wir anonymisiert haben, um unsere Spracherkennungstechnologien zu verbessern. Diese manuelle Überprüfung kann durch Microsoft-Mitarbeiter oder Lieferanten durchgeführt werden, die im Auftrag von Microsoft handeln.“

Diese Nutzung zum Training von KI gibt es auch bei Microsoft. Dabei setzt Microsoft nicht auf die Einwilligung, sondern auf das Training mit anonymisierten Daten, um die Spracherkennung zu verbessern. Ebenfalls haben Microsoft Mitarbeiter und Lieferanten auch Zugriff hierauf. Dies ist insbesondere ehemals für Cortana gedacht gewesen, diese Technologie wird jedoch eingestellt.

Als M365 Admin kann ich über das Admin Center und Cloud Policies dies für meinen Tenant verhindern.

Persönlich finde ich diesen Absatz ähnlich, wie bei Zoom nicht transparent und entsprechend auch nicht positiv. Gerade der Zugriff durch „Lieferanten“ wer? Zugriff auf meine Audio Dateien? Welche? Wann? Hier sollte man mal sein Recht auf Art 15 DSGVO nutzen und ich werde hier mal anfragen.  Zumindest in meinem Tenant ist dies alles deaktiviert und ich nutze keine Consumer Accounts mehr.