In Frankreich wird Microsoft 365 EDU verboten

Viele Schulen und Bildungseinrichtungen nutzen Microsoft 365 EDU. Dieses spezielle Lizenzpaket wird von Microsoft in der kleinsten Variante A1 kostenlos angeboten, es bestehen jedoch auch kostenpflichtige Varianten A3 und A5. In Frankreich wurde der Einsatz von A1 nun vom Bildungsministerium gemeinsam mit Google Workplace untersagt.

Das Bildungsministerium in Frankreich untersagt den Einsatz von Microsoft 365 und Google Workplace für Bildungseinrichtungen. Beide Lösungen wären nicht konform mit dem Datenschutz in Europa (DSGVO) einsetzbar und auch nicht mit der französischen Doktrin “Cloud im Zentrum”. 

Diese Einschränkung gilt jedoch nur für die kostenlosen Varianten der Software!
(M365 A1!)

 

Gründe der Untersagung der kostenlosen Variante

  1. Verstoß gegen: SecNumCloud-Qualifikation
  2. Verstoß gegen: Verifikation des französischen Nationale Cybersecurity-Agentur (ANSSI) 
  3. Verstoß gegen die franz. Doktrin “Cloud im Zentrum”
  4. Möglicher Zugriff von US Behörden auf Daten in Europa
  5. Problem der nationalen Souveränität / unlauterer Wettbewerb 

 

Weiter heißt es im Artikel, dass die CNIL (Datenschutzbehörde) -> 

“Die CNIL empfiehlt den Schulen, auf kollaborative Suiten zurückzugreifen, die von Anbietern angeboten werden, die ausschließlich dem europäischen Recht unterliegen und “die die Daten innerhalb der Europäischen Union hosten und nicht in die USA übertragen”. Der Centristen-Abgeordnete hatte sich an das Ministerium von Pap NDiaye gewandt, um herauszufinden, ob das kostenlose Angebot von Microsoft in Schulen “nicht einer Form von Dumping und unlauterem Wettbewerb gleichkommt”. Keine Ausschreibung und es handelt sich um ein echtes Problem der nationalen Souveränität, das von Philippe Latombe angesprochen wurde.”

Weiter heißt es (übersetzt mit Deepl)

” Wie das Ministerium in seiner Antwort erklärt, heißt es in dem Rundschreiben der Dinum eindeutig, dass “der Einsatz von Office 365 in den französischen Behörden verboten ist”. Der interministerielle Direktor für die Digitalisierung des Staates beschloss, einzuschreiten, um die “sensiblen Daten” zu schützen, über die mehrere öffentliche Bedienstete verfügen. Laut dem 2021 veröffentlichten Rundschreiben heißt es, dass die Daten nicht mehr auf den Cloud-Diensten von Microsoft 365 gehostet werden dürfen, um sie vor einer möglichen Sicherheitslücke oder sogar vor einem Missbrauch durch die US-Geheimdienste zu schützen.

In seiner Entscheidung berücksichtigt das Bildungsministerium auch das sogenannte “Schrems II”-Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union aus dem Jahr 2020. Dieser Text erklärte den transatlantischen Rahmen für die Übermittlung personenbezogener Daten europäischer Nutzer an die USA für ungültig. Ein nach Ansicht der Richter nicht ausreichend wirksames Instrument, doch sein Nachfolger ist auf dem Weg: Es wurde eine Grundsatzvereinbarung getroffen.

Demnach werden die Einrichtungen und insbesondere die Gebietskörperschaften, deren Aufgabe es ist, aufgefordert, Anbieter auszuwählen, die “ausschließlich dem europäischen Recht unterliegen”, die die Daten innerhalb der Europäischen Union hosten und sie nicht in die USA übermitteln. Die Gebietskörperschaften sind für die Ausstattung, den Betrieb, aber auch für “den Erwerb und die Instandhaltung von Infrastrukturen und Ausrüstungen” zuständig.”

Kommentar 

Ich werde mir die Aussagen in den kommenden Tagen genauer anschauen. Dazu habe ich mich bereits an das Ministerium gewandt und die originale Aussage gebeten, um nicht auf Aussagen Dritte angewiesen zu sein.

 

Quellen:

https://www.heise.de/news/Frankreich-verbietet-kostenloses-Microsoft-365-und-Google-Workspace-an-Schulen-7347596.html

https://siecledigital.fr/2022/11/17/le-ministre-de-leducation-nationale-ne-veut-pas-de-microsoft-office-365-ni-de-google-workspace/

https://siecledigital.fr/2021/09/24/etat-francais-micorost-365/