Berliner Senat nimmt Stellung zur Anfrage der Linken zum Einsatz von Office 365

In Berlin gibt es immer wieder heftige Diskussionen um den Einsatz von Office 365 und der Landesdatenschutz Berlin hat in der neusten Einschätzung zu Videokonferenzen die Vertragssituation als negativ bewertet. Nun gab es eine passende Anfrage zu dieser Diskussion aus der Fraktion der Linken.

Beantwortung der Fragen der Linken Fraktion zum Berliner Senat

Der Berliner Senat beantwortet die Fragen so, wie es zu erwarten war. Es wird langfristig über einen Wechsel von Microsoft zu datenschutzkonformeren Alternativen nachgedacht, wie es die IT Strategie vorsieht, dass private Clouds vorzuziehen sind. Es wird ein einfacher Wechsel bei Serversystemen gesehen, als bei Client und Anwendungssoftware. Weiterhin hängt der Einsatz von Microsoft Cloud Lösungen und deren DSVGOwidrigkeit von den verarbeiteten Daten ab.

 

Beispiele der Beantwortung

“Wie bewertet der Senat die Dringlichkeit von Alternativen – etwa vor dem Hintergrund der Strategie von Microsoft, Office komplett als Cloud-Lösung und damit DSGVO-widrig anzubieten?

Zu 5.: Die Frage, ob die Nutzung der Microsoft Cloud-Lösung DSGVO-widrig ist, hängt von den zu
verarbeitenden Daten ab.

Die Cloud-Strategie – formuliert in der Private-Cloud-FirstStrategie der IKT-Architektur – fordert die vorrangige Nutzung der ITDZRechenzentrumsinfrastruktur. An zweiter Stelle steht die Nutzung von anderen, öffentlichrechtlichen Rechenzentren (föderale Cloud). Als dritte Möglichkeit steht die Nutzung anderer öffentlichen Cloud-Nutzungen zur Verfügung. Für die Nutzung privater Cloud-Anbieter ist jedoch die vorherige Genehmigung durch die Staatssekretärin für Informations- und Kommunikationstechnik erforderlich.
Die Entwicklung bezüglich Microsoft Office ist zu beobachten. Ob ein kompletter Umzug vollzogen wird oder Microsoft entgegen früheren Ankündigungen doch weiterhin Office ohne die Nutzung der Microsoft Cloud ermöglicht, steht derzeit noch nicht fest. Im Sinne der digitalen Souveränität ist hierfür jedoch Vorsorge zu treffen. “

Bei welchen Anwendungsfällen (Server, OS, Office) sieht der Senat einen Wechsel von Microsoft
hin zu daten-schutzkonformen und ggf. quelloffenen Alternativen am ehesten als kurzfristig realisierbar an?

Zu 6.: Jeder Wechsel von Fachverfahren setzt eine Software-Alternative voraus, die die gleichen Funktionen und gesetzlichen Anforderungen unterstützen. Für Alternativen kann nur die Zusammenarbeit bzw. Allianzen mit Software-Anbietern in „breiter Front“ (deutschland-/ europaweit) eine Lösung bieten, z.B. das Projekt Phoenix mit den Initiatoren Dataport und Vitako.

Eine kurzfristige Realisierung ist nicht geplant und wie bei jedem Migrationsprojekt anhand der Kosten und Nutzen zu bewerten. Ein Umstieg im Backend-Bereich (Server, DatenbankManagementsystemen) ist üblicher Weise einfacher zu vollziehen als der Wechsel von Client-Betriebssystem und Anwendungs- Integration. Hier setzt die IKT-Architektur auf langfristigen Wechsel.