Daily Archives: 29. Mai 2013

Buchtipp: Urheber- und Designrecht

41cntH38SzL__Urheber- und Designrecht
Kompass Recht/ herausgegeben von Dieter Krimphove
Jänich/Eichelberger
2. Auflage, 2012 152 Seiten
Hörbuch CD
Nomos, 978-3-17-021781-2
19,90 €

 

 

 

 

 

 

 

Das vorliegende Werk ist ein Buch aus der Reihe Kompass Recht mit dem Titel Urheber- und Designrecht von Prof. Dr. Volker Michael Jänich und Dr. Jan Eichelberger.

Bei dem Werk handelt es sich nicht um ein klassisches Lehrbuch. Es richtet sich an alle Personen mit einem Interesse an dem Rechtsgebiet. Ein erster Kontakt mit dem Urheberrecht können jedoch auch Studierende gerne suchen. Laut der Autoren dürfte „die Stoffdichte dieses Werkes genügen, um eine Vorlesungsabschlussklausur erfolgreich zu meistern.“

Formal besitzt das Buch 13 Kapitel, ein Vorwort, ein kurzes Abkürzungsverzeichnis, ein Literaturverzeichnis und ein Stichwortverzeichnis.

Jedes Kapitel ist in mehrere Unterpunkte unterteilt und sehr ähnlich einem Lehrbuch aufgebaut.

Besonders hervorzuheben bei diesem Werk ist das Hörbuch und die interaktiven Fälle auf der beigelegten CD. Die Fälle sind anschaulich formuliert und lassen sich interaktive sehr gut lösen. Das Hörbuch selber ist mit einer angenehmen Stimme gesprochen. Es lässt sich auch auf einen MP3-Player oder das Smartphone überspielen, so dass man in der Bahn das Buch hören und nicht lesen braucht. Für diejenigen unter uns, die in Bahnen auch so schlecht lesen können.

Der überschaubare Umfang des Buches ist leicht trügerisch, da die wichtigsten Themenbereiche behandelt werden. Diese werden zart nicht in voller Gänze und Fülle bearbeitet, reichen für ein grundlegendes Verständnis jedoch aus. Für eine nächste Auflage würde ich mir jedoch wünschen, dass wenigstens die wichtigsten Urteile und Aufsätze per Fußnote gekennzeichnet sein. Innovativ wäre es wahrscheinlich auch diese vielleicht 20-30 wichtigen Inhalte per QR Code oder über eine Webseite abrufbar zu machen. Meiner Ansicht nach würde dies gut zu dem Werk passen.

Blättert man in dem Werk und beginnt erste Stellen zu lesen, merkt die Leserin/ der Leser schnell, dass es sich einfach zu schnell lesen lässt. Das schnelle Erfassen des Inhaltes wird durch fett markierte Normen und Überschriften gefördert. Beispiele zu fast jedem dritten Abschnitt sind grau hinterlegt und mit Bulidpoints strukturiert, so dass man diese schnell filtern und verstehen kann.

Zur Orientierung in dem Werk befindet sich bei jedem Abschnitt eine Randnummer.

Ebenfalls besonders hervorzuheben sind die zahlreichen Hinweise für Klausuren, wie Hinweise darauf wie eine Fallfrage formuliert ist und auf was diese damit abstellt.

Neben den Klausurhinweisen und den Beispielen befinden sich auch Hinweise in grau unterlegten Kästen. Diese verweisen auf besonders wichtige Punkte der Thematik hin und in diesen findet man die schon erwarteten Fußnoten in Klammern am Ende oder in der Mitte des Abschnittes.

Zusammengefasst handelt es sich bei diesem Werk um eine Art Kurzlehrbuch für Studierende und Interessierte Personen. Wer schnell und ohne große Lehrbücher zu lesen die Thematik erfassen will, ist bei diesem Werk an der richtigen Stelle. Für eine Vorlesung in diesem Bereich scheint es alleine in einigen Punkten ausbaufähig. Dies sollte man mit bedacht wählen, da sich dieses Werk dann schnell zu einem ausgewachsenen Lehrbuch mausern könnte.

 

 

Raphael Köllner

 

 

 

Buchtipp: Die Einwilligung in urheberrechtliche Nutzung im Internet

UrheberrechtDie Einwilligung in urheberrechtliche Nutzungen im Internet
Robert Tinnefeld
Dissertation / Prof. Dr. Ansgar Ohly
Eigentums & Wettbewerbsrecht
1. Auflage 2012
Mohr Siebeck, ISBN 978-3-16-152268-0
59,00 €

 

 

 

 

Die hier vorliegende Dissertation von Robert Tinnefeld mit dem Titel“ Die Einwilligung in urheberrechtliche Nutzungen im Internet“ wurde im Jahre 2012 verfasst und veröffentlicht. Diese ist für Mai 2013 noch äußerst aktuell, jedoch gab es einige richtungsweisende Entscheidungen in diesem Jahr. Diese Entscheidungen stehen nicht im Gegensatz zu der Dissertation.

Das Werk ist Teil der Reihe Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht  Nr. 70 und ist mit 232 Seiten ein im Umfang ausgereifte Dissertation. Diese Arbeit verfasste Herr Tinnefeld im Rahmen des DFG-Graduiertenkollegs für Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit an der Universität Bayreuth entstanden.

Formal ist das Werk in 13  Kapiteln mit zwei bis maximal fünf Unterkapiteln eingeteilt. An der Einteilung und Benennung der Kapitel erlebt der Leser keine Überraschung. Es handelt sich um einen klassischen Aufbau, der in dieser Art und Weise erwartet wird. Bei einem tieferen Blick in den Aufbau findet die Leserin/der Leser eine gut strukturiert und aufgebaute Arbeit.

Neben sehr vielen Fußnoten, die stichpunktartig auch immer das gewünschte Ergebnis zu Tage führten, befindet sich am Ende der Dissertation ein an den Umfang angepasstes Literaturverzeichnis. Der Verlag hat es sich nicht nehmen lassen das gesamte Verzeichnis abzudrucken, in einigen anderen Werken erhält man dieses oft nur im Internet zum Download.

Inhaltlich ist das Thema wohl eines der aus meiner Sicht wichtigsten und relevantesten Themen im IT-Recht. Die Dissertation überprüft das in der aktuellen Rechtsprechung oft eingesetzte Institut der einseitigen Einwilligung in die urheberrechtliche Nutzung im Internet. Im Kern handelt es sich um den Konflikt im Urheberrecht der durch die Suchmaschinennutzung ausgelöst wird. Zu den bekanntesten Verfahren habe ich auf meinem Blog www.rakoellner.de Urteilsbesprechungen geschrieben. In diesem Zusammenhang besonders Interessant ist neben der Rechtsprechung auf die politische Entwicklung. Erinnern wir uns an die Einigung Googles mit den Verlagen in Frankreich. Dort wurde das Thema zur Chefsache, also zur Angelegenheit des Präsidenten gemacht.

Besonders empfehlenswert sind zu diesem Thema auch die öffentlich abrufbaren Dokumente zur Gesetzgebung in diesem Themengebiet und natürlich auch zum Leistungsschutzrecht. In diesem Rahmen findet man auf der Webseite des Bundestages eine 4 Stündige Expertendiskussion unter der Beteiligung von Google und mehreren Gelehrten.

Die Dissertation geht über diese in den letzten zwei Abschnitten aktuellen Fragen natürlich weit hinaus. Diese beschäftigt sich mit der Frage der generellen bis zur speziellen Einwilligung in urheberrechtliche Nutzung im Internet.

Die gezogenen Schlüsse und Ergebnisse der Dissertation möchte ich inhaltlich nicht bewerten, dies würde den Rahmen und die Aufgabe eine Rezension bei weitem übertreffen.

Zusammengefasst ist diese Dissertation mit einem noch humanen Preis eine absolute Leseempfehlung einmal für Studierende, die sich für das Thema und den Fachbereich IT-Recht interessieren. Aber auf der anderen Seite lockt auf meiner Sicht diese Dissertation auch Studierende, die mit dem Themengebiet beginnen und sich diesen höchstaktuelles Thema zu Beginn gesucht haben. Die Dissertation führt sehr gut in die Thematik ein und bildet geschickt Anknüpfungspunkte zu grundlegenden Kenntnissen und anderen Rechtsgebieten im Zivilrecht bis zum Öffentlichen Recht.

 

Raphael Köllner

 

 

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