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Vorratsdatenspeicherung auf HALT! – OLG NRW

Ich kann schon bald nicht mehr mitzählen, wie oft es die Vorratsdatenspeicherung gibt und diese wieder durch Gerichte oder Gutachten schon in der Entstehung beendet wurde. Nun kurz vor der Geltung der neusten Version der Vorratsdatenspeicherung am 01. Juli 2017 urteilt das OVG NRW in Münster entgegen der vorherigen Entscheidung durch das VG Köln. Der Beschluss ist des OVG ist unanfechtbar.

“Die im Telekommunikationsgesetz vorgesehene Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Unionsrecht”

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