Tag Archives: Uber

Taxi-App Pop + Uber – Privater Taxidienst?

Wer kennt es nicht von uns, der ein Taxi sucht und vielleicht nicht die App MyTaxi nutzt, der ruft den örtlichen Taxidienst und bekommt ein Taxi gestellt.

Nun kamen neue Start-Ups auf die Idee, dass die myTaxi-Idee gut funktioniert und kombinierten diese mit der Idee der Mitfahrgelegenheit. Entstanden sind zwei Apps einmal Uber und einmal Uber Pop. So konnten einmal professionelle Personen (Uber) und auch Privatpersonen (Uber Pop) sich und ihr Auto als Taxi zur Verfügung stellen. Die Preise liegen bei ca. 20% günstiger als beim klassischen Taxi pro Fahrt. So könnte sich jeder mit einem Auto etwas dazuverdienen. Dies versetzte Berlin und auch die Gerichte in Aufruhr, denn es gibt unter anderem das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), welches strenge Regeln zur Personenbeförderung voraussetzt.

Die Idee ist nicht ganz neu, denn auch in ländlichen Gegenden werden Gemeindeautos angeschafft oder von der Gemeinde selber Mitfahrgelegenheiten organisiert, da die Anbindung mit dem öffentlichen Nahverkehr schlecht bis gar nicht möglich ist. Hier bewegte man sich jedoch noch im gesetzlichen Rahmen, ob dies bei den Apps so ist, klären und klärten nun ein Gerichte.

Um Euch nun etwas mehr Klarheit zu verschaffen ein Blick in die größte App im Taxi-Markt myTaxi und im Vergleich die beiden neuen Apps mit der Idee der privaten Beförderung.

myTaxi:
Mit dieser App ist es möglich in seiner Umgebung ein Taxi anzufordern und dieses auch auf der Karte zu verfolgen. Diese App ersetzt den klassischen Taxiruf und verlangt eine kleine Vermittlungsgebühr, die aber laut aktuellen Informationen weit unter der des klassischen Taxiruf liegt. Aktuelle Informationen aus der Welt der Entwickler belegen, dass myTaxi an einer neuen revolutionären App arbeitet. ich bin schon sehr gespannt, was hier passiert und angeboten wird.

Uber:
Mit dieser App konnten und können sich ähnlich zu myTaxi Personen eine Fahrgelegenheit per App anfordern. Die Berliner Richter sahen in diesem Angebot ein Angebot eines Limousinenfahrer ähnlich einem Mietwagenunternehmer (Beschluss vom 17.04.2014, Az. 15 O 43/14). Die Fahrer sind alles Profis in Ihrem Gewerbe und erfüllten zu großen Teilen die gesetzlichen Anforderungen. Die App wurde von einem Taxiunternehmer gestartet. Es mag wohl auch ein Ziel gewesen sein myTaxi Konkurrenz zu machen und zu versuchen die gesetzlichen strengen Regelungen etwas mehr unterwandern.

Uber Pop + WunderCar:
Auch diese App (Uber Pop), wohl eine Schwester-App von Pop, schaffte es ohne lange Wartezeit vor ein deutsches Gericht. Die App ist seit dem 15. April 2014 bei Android und IOS in Deutschland abrufbar. Im Gegensatz zum Limousinenservices von Uber ist es so, dass die Fahrer keine Profis sein müssen. Mit dieser App kann jede Privatperson sich etwas dazuverdienen, die ein Führerschein, ein Auto und ein passendes Smartphone besitzt. Letzteres ist schon für wenige Euro in diversen Elektonikmärkten erhältich.

Das Prinzip der App ist ähnlich wie die von myTaxi oder Uber. Man bestimmt den eigenen Standort über die App und fordert einen Fahrer an. Nach der Fahrt bewerten sich Fahrer und Beifahrer gegenseitig. Die Abrechnung erfolgt über die Kreditkarte, welche in der App hinterlegt ist. 20% an Vermittlungsgebühr bleiben bei Uber Pop /Uber/WunderCar.

Ähnlich funktioniert es auch bei der App WunderCar, in dieser wird der Fahrpreis nicht als Preis, sondern als Trinkgeld bezeichnet. Die Höhe des Trinkgeldes ist von der App jedoch bereits vorgegeben.
Da das Trinkgeld nicht selber bestimmt werden kann und dieses höher liegt als der Verbrauchspreis (Benzin, Abnutzung) ist diesbezüglich auch von einer Bezahlung auszugehen. Da eine Bezahlung erfolgt und die Fahrer dies den Kunden nicht schenken werden, gelten die gesetzlichen Regelungen für die Beförderung von Personen.

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und mehr
Das oben genannte Gesetz regelt die Beförderung von Personen in Deutschland. Dazu kommt noch die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), sowie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), die eingehalten werden müssen. Das Ziel und der Zweck dieser Regelungen ist es ein gewisses Maß an Sicherheit und Schutz in der Personenbeförderung zu gewährleisten, so der Gesetzgeber im Entwurf. Eine entsprechende behördliche Genehmigung und Reglementierung soll einen Qualitätsstandard sichern und setzen. Betrachtet man diesbezüglich mal ein Taxi, gibt es eine längere Liste von einzuhaltenden Vorschriften, wie der deutliche Ausweis und Erkennbarkeit des Fahrers oder der Erkennbarkeit des Unternehmens oder der jährlichen Prüfung des Fahrzeugs durch den TÜV usw. Zu diesen Regelungen gehört auch die Pflicht zur Beförderung. Diese Regelungen helfen bei Streitigkeiten und vermittelt dem Mitfahrer und Fahrer eine gewisse Art von Sicherheit.

Auf die Regelungen beruft sich der Taxi-Verband, der das Konzept von Uber und auch Uber Pop oder WunderCar für illegal hält, so LTO.

Ergebnis:
Die Konzepte der Apps Uber, Uber Pop und auch WunderCar sind neue Ideen im Markt der Personenbeförderung. In diesem Markt hat sich zum Beispiel mit dem Ende des Monopols der Personenbeförderung und der Bildung von einigen Busunternehmen wie Flixbus einiges getan. Es war nur eine Frage der Zeit bis auch der Taxi-Markt nach der immer stärkeren Carsharing Branche sich etwas tut.
Dennoch sehe ich für die aktuellen Versuche und Konzepte keine echte Konkurrenz zu myTaxi oder der klassischem Taxiruf. Gerade WunderCar oder UberPop werden einer Überprüfung nicht standhalten. Die Grundsätze und Prinzipien, die hinter den geltenden Gesetzen zu recht stehen, sind hier nicht erfüllt.

 

Inhalte auch:

WIWO
http://www.wiwo.de/technologie/digitale-welt/uber-neelie-kroes-stellt-sich-gegen-taxi-kartell/9771578.html

LTO auch mit interessanter ähnlicher Argumentation
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/uber-pop-taxi-app-service-berlin-rechtswidrig-personenbefoerderung/