Copilot Compliance – Art 50 KI VO Markierung von KI erzeugten oder veränderten Inhalten in Copilot

Ab dem 2. August 2026 werden die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (KI-VO ) verbindlich anwendbar. Unternehmen, Behörden und andere Organisationen, die Künstliche Intelligenz einsetzen oder bereitstellen, müssen dann sicherstellen, dass Nutzer erkennen können, wann sie mit einer KI interagieren oder wann Inhalte durch KI erzeugt oder manipuliert wurden. Dazu gehören insbesondere Chatbots, KI-generierte Texte, Bilder, Audio- und Videoinhalte sowie sogenannte Deepfakes.

Artikel 50 KI VO verfolgt das Ziel, Transparenz und Vertrauen im digitalen Raum zu stärken. Nutzer sollen nicht darüber im Unklaren gelassen werden, ob ein Inhalt authentisch ist oder von einer KI stammt. Anbieter generativer KI-Systeme müssen KI-generierte Inhalte maschinenlesbar kennzeichnen. Betreiber, die Deepfakes oder KI-generierte Inhalte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlichen, müssen diese zudem für Menschen sichtbar als künstlich erzeugt oder verändert kennzeichnen.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass bestehende Prozesse, Social-Media-Kampagnen, Marketingmaterialien, Kundenkommunikation und interne Richtlinien rechtzeitig überprüft und angepasst werden sollten. Die Zeit der Vorbereitung endet mit dem Stichtag 2. August 2026. Wer KI-Inhalte veröffentlicht, sollte spätestens jetzt über klare Kennzeichnungsregeln, technische Markierungen und entsprechende Compliance-Prozesse verfügen.

Verstöße gegen die Transparenzpflichten des Artikel 50 KIVO können erhebliche finanzielle Folgen haben. Nach den Sanktionsregelungen der KI-Verordnung drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Transparenzpflichten sind damit nicht nur eine formale Vorgabe, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Compliance-Anforderungen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa.

Die wichtigsten Pflichten aus Artikel 50 KI-VO

1. KI-Systeme müssen sich als KI zu erkennen geben
Wer mit einem Chatbot oder einem anderen KI-System interagiert, muss darüber informiert werden, dass die Kommunikation mit einer Künstlichen Intelligenz erfolgt – sofern dies nicht ohnehin offensichtlich ist. Ziel ist es, dass Nutzer nicht irrtümlich annehmen, mit einem Menschen zu kommunizieren.

2. KI-generierte Inhalte müssen technisch gekennzeichnet werden
Anbieter von KI-Systemen, die Texte, Bilder, Audio- oder Videoinhalte erzeugen, müssen sicherstellen, dass diese Inhalte maschinenlesbar als KI-generiert oder KI-manipuliert erkennbar sind. Dies soll beispielsweise über Metadaten, Wasserzeichen oder vergleichbare technische Verfahren erfolgen.

3. Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung müssen offengelegt werden
Wer Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung einsetzt, muss betroffene Personen darüber informieren. Damit soll Transparenz geschaffen werden, wenn KI Rückschlüsse auf Gefühle, Verhaltensweisen oder bestimmte biometrische Merkmale von Menschen zieht.

4. Deepfakes und bestimmte KI-Inhalte müssen sichtbar gekennzeichnet werden
Wer künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte veröffentlicht, die als Deepfake einzustufen sind, muss dies offenlegen. Darüber hinaus bestehen Kennzeichnungspflichten für bestimmte KI-generierte Texte, insbesondere wenn sie Themen von öffentlichem Interesse betreffen. Nutzer sollen jederzeit erkennen können, dass sie keinen authentischen Originalinhalt vor sich haben.

Technische Umsetzung von Artikel 50 KI VO bei Microsoft 365 Copilot

Nun müssen wir prüfen, wie man dies nun in Artikel 50 KI VO umsetzt. Es bestehen die folgenden Möglichkeiten:

Manuelles Platzieren

Man kann mit dem jeweiligen Bearbeitungsprogram wie eben auch Clipcamp die Transparenz auch manuell hinterlegen. (größte Flexibilität)

Platzieren per KI

Es ist möglich Copilot zu nutzen und per Prompt ein Wasserzeichen z.B. bei Bildern einbauen zu lassen. Diese Prompts funktionieren recht gut, aber es ist eine Empfehlung ein Beispielsbild/Icon zur Verfügung zustellen, um eine Einheitlichkeit im Unternehmen zu haben.

Automatisches Setzen der Transparenz durch Microsoft 365

Funktioniert nur
  • Videos in Clipchamp
  • Bilder in der Funktion „Erstellen“ nicht in allen Copiloten

Konfiguration

Konfiguration durch Admins / erzwingen

Die Konfiguration ist möglich per Cloud Policies durch z.B. Global Admin:

„Include a watermark when content from Microsoft 365 is generated or altered by AI“

Screenshot der Cloud Policies

Es ist so auch möglich für bestimmte Nutzergruppen/Sicherheitsgruppen diese Policy zu setzen oder eben für alle.

Konfiguration pro User

Navigation: https://myaccount.microsoft.com/settingsandprivacy/privacy

Screenshot aus meinem Profil / Raphael Köllner vor der Aktivierung

Ergebnis des Automatischen Wasserzeichens

Es werden auf alle Bilder und Videos, die mit Copilot erstellt und/oder verarbeitet werden entsprechende markierungen gesetzt:

Video „AI Generated“ unten rechts im Video als Wasserzeichen
Bild Copilot Icon als Wasserzeichen unten rechts auf Bildern

Es ist nicht möglich aktuell die Markierung selbst und die Platzierung zu ändern. Dies bedeutet, dass die Markierung nicht zu 100% mit der Empfehlung der EU Kommission übereinstimmt. Hier soll ein Icon mit „AI generated“ und Informationen zum KI System, sowie ob es erstellt oder verändert wurde. Ich bin aktuell dabei dies genauer zu besprechen mit Microsoft.

Was hinterlegt Microsoft immer in den Metadaten?

Auch wenn das Wasserzeichen nicht aktiviert ist, werden den Metadaten von Video-, Bild- und Audioinhalten, die mithilfe von KI in Microsoft 365 erstellen oder verändern wurden hinzugefügt.

Tests zeigen: Aktuell werden nur Metadaten bei Bildern hinterlegt, wann dies auch für Audio und Videoinhalte funktioniert, ist nicht bekannt.

Informationen zu den Metadaten: Website der Coalition for Content Provenance and Authenticity (C2PA).

Quelle: https://learn.microsoft.com/en-us/microsoft-365/copilot/watermarks