Das Kammergericht Berlin (Urteil vom 24.01.2014 – 5 U 42/12) hat zentrale Aspekte der Datenverarbeitung durch Facebook im Zusammenhang mit der Funktion „Freunde finden“ und den AGB sowie Datenschutzrichtlinien des Netzwerks rechtlich bewertet. Die Entscheidung ist besonders relevant für Juristen im IT-Recht und Datenschutzbeauftragte.