Immer wieder kursiert es, dass in Deutschland Bußgelder nach den Voraussetzungen des Art. 83 DSGVO in Deutschland in Bezug auf Microsoft 365 verhängt wurden. Insbesondere Kritiker, die den Einsatz konform zu europäischen und deutschen Datenschutzrecht generell für nicht möglich ansehen sprechen oft von Bußgeldern und sogar von Unterlassungsverfügungen. Diesem wollte ich einmal auf den Grund gehen.
