Microsofts Verfahren zur Herausgabe von Daten aus einem RZ in Dublin – Runde 2

Am 09.09.2015 ging das Verfahren vor dem New Yorker Gericht in die zweite Runde. Dort verlangt ein us amerikanischer Geheimdienst die Herausgabe von Email-Daten aus dem Microsoft Rechenzentrum in Dublin, Irland. Das Verfahren verlor Microsoft in der ersten Instanz und nun begann die Berufungsinstanz.

Zu Beginn machten beide Parteien ihre Standpunkte noch einmal klar. Auf der einen Seite steht der Regierungsvertreter, der den Zugang erstreiten will. Er argumentiert, dass theoretisch Mitarbeiter der us-amerikanischen Mutter der Microsoft Inc. Zugang zu Daten in dem Microsoft Rechenzentrum der irländischen Tochter haben. Damit seien dies auch Daten des Mutterunternehmens und somit us amerikanische Daten. Eine Herausgabe nach us amerikanischen Recht wäre damit gegeben.

Auf der anderen Seite stehen Microsoft´s Anwälte. Diese bestärken den Standpunkt, dass die Daten der Kunden, eben Kundendatenseien und Microsoft lediglich den Servicedienst anbietet. Es seinen keine Daten der Firma Microsoft und damit müsste man sich bezüglich der Herausgabe an den Kunden wenden. Weiterhin wird angeführt, dass man über diesen versuchten direkten Zugriff erhalten würde. Dies sollte eigentlich über ein Rechtshilfeersuchen an die irländische Exekutive passieren. Letztlich stellt einer der Juristen von Microsoft die These in den Raum, was wäre wenn die chinesischen Behörden so direkten Zugriff auf Rechtenzentren in den USA bekommen würden? Dies ist aus meiner Sicht ein extrem gutes Beispiel, da es die Gefahren und die zweischneidige Beurteilung zeigt.

Letztendlich sind über 28 Unternehmen neben der irländischen Regierung Microsoft beigesprungen, so auch Apple, Dropbox oder Salesforce. Nun bleibt abzuwarten, wie die zweite Instanz urteilt und ob Briefe und Ersuchen auch an den Präsidenten Obama geholfen haben.

Zu guter Letzt stelle ich mal die provokante These auf: Es ist vollkommen egal, wie dieses Verfahren ausgeht! Wenn ein Geheimdienst Zugriff auf Daten haben möchte, dann gibt es 100 andere Wege und dafür wird dieses Urteil nicht benötigt.

 

via:
http://www.theguardian.com/technology/2015/sep/09/microsoft-court-case-hotmail-ireland-search-warrant