Datenschutz

§1 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz
Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.

Ein grundsätzliches Verbot der Datenverarbeitung mit Rechtfertigungstatbeständen, so kann man den Grundsatz des Datenschutzes in Deutschland aktuell beschreiben. Auch wenn einige Professoren und Blogger dies nicht mehr zeitgemäß finden, ist dies der aktuelle Stand.

Datenschutz

Wir haben einen großen Schutzbereich im Datenschutz, der sich vorallem über das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und auch das vom Bundesverfassungsgericht entwickletem Recht auf informelle Selbstbestimmung definiert. In diesen Schutzbereich darf nur eingegriffen werden, wenn er Betroffene seine Einwilligung gibt oder es gesetzliche Rechtfertigungstatbestände gibt.

Das dieses Prinzip nicht immer einfach umzusetzen ist, können wir in der aktuellen Diskussion rund um Big Data sehen oder auch in der schon längeren Diskussion um ein eigenen Datenschutz für Arbeitnehmer.

Aktuelle Verfahren entfachen die aktuelle Diskussion um den Datenschutz weiter. Diesbezüglich muss an das EUGH Urteil zur Lösung von Links zu URLs aus der Datenbank von Google gedacht werden. Hier ließ das Gericht dem Schutz des Persönlichkeitsrechtes Vorrang gelten und beauftragte indirekt den Hamburger Datenschützer und Google eine Kommission mit der Beurteilung der eingegangenen Löschanträge zu kümmern. Ob dies ratsam ist, dass ein Konzern Abwägungen von Grundrechten vornimmt, ist fraglich.

 

GDPR – Workshops
Im Rahmen der teilweise wirklich umfangreichen Änderungen in Prozessen und der Konfiguration von IT-Systemen biete ich entsprechende Workshops an.

A. DSGVO – Basic Workshop

 

B. DSGVO – Analyse 

 

C. GDPR – Microsoft Azure & Office 365 & Windows 10

Anfrage: raphael.koellner@rakoellner.com 

 

 

Prüfung einzelner Microsoft Produkte:

Office 365
SharePoint Online (& OneDrive for Business)
Exchange Online
Skype for Business Online
Yammer

AZURE
Active Directory
mobile Services
Webhosting/Filehosting

Microsoft 365
Office 365
EMS
Windows E3, E5

 

Blogposts:

Deutsche Datenschutzbestimmungen für App Entwickler und App Anbieter

Big Data eine Herausforderung für den Datenschutz – Livestream zur Expertenrunde

Der Referentenentwurf zum IT Sicherheitsgesetz aus August 2014

Neues Vorabentscheidungsverfahren zum Thema Datenschutz/Datenverarbeitung beim EUGH August 2014

 

Gesetze rund um den Bereich Datenschutz

BUND:

BDSG-Neu (Bundesgesetzblatt)
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Telekommunikationsgesetz (TKG)
Telemediengesetz (TMG)

Land NRW:
Landesdatenschutzgsetz NRW

 

Material von IT-Unternehmen

Microsoft Material zu GDPR
https://www.microsoft.com/de-de/trustcenter/privacy/gdpr

Aufzeichnung eines Microsoft Webinar aus Juli 2017

Viele Links: https://view.pointdrive.linkedin.com/presentations/df467864-cba4-4fea-9a73-8ce92e5226c3?auth=ddca1a5c-5369-4ef8-b6c9-82126dc3bc2a

Checkliste für Unternehmen: https://www.microsoft.com/de-de/aktion/IT-Sicherheit/dsgvo-check-wizard.aspx?CollectionId=47cdc016-1373-4a94-9c35-35d8b3e4abb4

Informationen zur DSGVO: https://www.microsoft.com/de-de/aktion/IT-Sicherheit/eu-datenschutz-grundverordnung.aspx

GDPR_Heft für den Mittelstand

Microsoft Dynamics 365 : https://docs.microsoft.com/de-de/dynamics365/get-started/gdpr/index?branch=gdpr-hub