Datenschutz – neues Vorabentscheidungsverfahren beim EUGH

Am vergangenen Freitag veröffentlichte der Europäische Gerichtshof ein Vorabentscheidungsersuchen der Kuria aus Ungarn. Bei den Fragen an den EUGH geht es um Art. 28 Abs. 1 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.

Es handelt sich um die Frage, welche Zuständigkeit besteht, wenn die zu verarbeitenden Daten zwar aus dem Land stammen, dann aber in ein anderes Land zur Verarbeitung geschickt werden. Konkret handelt es sich um eine Webseite für Immobilien.

Ich bin hier ganz gespannt, was der EUGH antworten wird.

Quelle:

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=154887&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=7662